Bei der Aufgabe A, steht doch im $102 Abs. 2 Satz Drei BetrVG steht. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er dieser unter Angabe der Gründe, dem Arbeitgeber unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen!
@gobodetected Жыл бұрын
Stimmt das dachte ich gerade auch. Demnach ist die Lösung im Video leider falsch.
@danielspaeth464 Жыл бұрын
Ist die Frage jetzt? Bei ordentlicher Kündigung kann der BR widersprechen 102 Abs. 3, bei außerordentlicher Kündigung kann er nur Gründe über seine Bedenken äußern 102 Abs2
@steffentheshadow3 жыл бұрын
Vielen dank Ihre Beiträge helfen mir und meinen Mitmeisteranwärtern sehr. Über zib freue ich mich am meisten fällt mir auch am schwersten... Bitte weiter so
@sallysally69483 жыл бұрын
Super erklärt
@hansihansel66227 ай бұрын
Spitze
@Synthoras26Ай бұрын
so sehr ich deine Videos mag, aber leider wurde hier die Fragen falsch beantwortet. Bei a) steht im Gesetz, dass der BR seine bedenken bei einer Außerordenlichen kündigung schriftlich ein reichen kann
@daniakalan6 ай бұрын
Könnte man denn bei a) nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten. Somit keine Kündigung und der Mitarbeiter wäre raus.
@TBirdtub5 ай бұрын
Ist auch meine Meinung. BGB § 123. Somit währe doch eine fristlose ( außerordentliche) Kündigung während der Probezeit rechtskräftig ( auch wen der BR einspruch einlegt). Liege ich da falsch?