Sachenrecht: Lastenfreier Erwerb

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juradelight

juradelight

Күн бұрын

Пікірлер: 17
@trumpet1202
@trumpet1202 9 ай бұрын
Ich danke Ihnen. Ich schreibe morgen mein Examen und ihr Video hat sehr geholfen diesen Problemkreis zu wiederholen.
@Max-lk4ik
@Max-lk4ik 8 ай бұрын
Wie ist es gelaufen?
@trumpet1202
@trumpet1202 8 ай бұрын
@@Max-lk4ik Danke der Nachfrage 😄 Also die Sachverhalte waren echt fair würde ich sagen. Aber ich hab auch echt gemerkt wie sehr es auf die basics ankommt. Aber insgesammt bin ich glaub ich ganz zufrieden
@ellih2867
@ellih2867 Жыл бұрын
Ich habe echt lange nach einem Video zum § 936 BGB gesucht und bin so froh, das hier gefunden zu haben, wirklich super erklärt, vielen Dank!
@juradelight
@juradelight Жыл бұрын
…top. Vielen herzlichen Dank!
@jasonoffenburg
@jasonoffenburg 3 жыл бұрын
Super Video - gerade in Kombination mit dem Examenskurs unschlagbar!
@juradelight
@juradelight 3 жыл бұрын
Danke sehr!
@furkan123120
@furkan123120 4 жыл бұрын
Sehr gutes Video, vielen Dank!
@juradelight
@juradelight 4 жыл бұрын
Danke für das Feedback
@lifeofmoe9370
@lifeofmoe9370 Жыл бұрын
Super Video! :)
@juradelight
@juradelight Жыл бұрын
Vielen herzlichen Dank
@billright6424
@billright6424 2 жыл бұрын
Vielen Dank für das aufschlussreiche Video! Eine Frage noch zu Bsp: AnwR Warum prüft man hier 161 III, 936 und nimmt nicht einfach gleich auf 986 II Bezug, der dem Anwartschaftsberechtigten ausdrücklich ein Besitzrecht zugesteht? Somit liegt ein Recht zum Besitz vor und die Prüfung des 985 würde doch deutlich kürzer ausfallen.
@juradelight
@juradelight 2 жыл бұрын
§ 986 II gibt nur ein vorübergehendes Besitzrecht und wird zudem teilweise nach § 242 eingeschränkt, etwa, wenn der Bedingungseintritt kurz bevor steht. § 936 lässt hingegen die Belastung dauerhaft entfallen. Das geht deutlich weiter. Am Rande: eine kurze Prüfung ist auch nicht erstrebenswert…
@billright6424
@billright6424 2 жыл бұрын
@@juradelight Vielen Dank ! Aber 936 III lässt die Belastung doch nicht entfallen, vielmehr sorgt er dafür, dass die Belastung auch bei einem neuen, gutgläubigen Erwerber vorliegt, oder?
@juradelight
@juradelight 2 жыл бұрын
Nur in dem dort geregelten Fall von § 931, also nicht § 930. Außerdem nur nach der (herrschenden) Meinung, die § 161 III als Verweis auf § 936 versteht…
@jls7175
@jls7175 3 жыл бұрын
Könnten Sie nochmal den Unterschied von 936 III und 936 I S. 3 erklären?
@juradelight
@juradelight 3 жыл бұрын
§ 936 I 3 modifiziert § 936 I 1, indem bei den dort genannten Übergabesurrogaten zusätzlich ein qualifizierter Besitzerwerb gefordert wird. Dies ist im Wesentlichen den §§ 932 I 2-934 nachgebildet. Bei einer Veräußerung nach § 931 greift die Modifikation nur, wenn beim Veräußerer kein mittelbarer Besitz vorlag. Andernfalls erfolgte die relevante Besitzverschiebung bereits mit der Abtretung, vgl. § 870. § 936 III greift hingegen in allen Fällen von § 931. Er schließt den lastenfreien Erwerb aus. Der Dritte soll durch Abtretung nicht sein Recht verlieren, solange er im Besitz der Sache ist. Wichtiger Anwendungsfall ist über § 161 III gerade auch der Fall des AnwR.
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