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Musa ist ein Revolutionär aus Anatolien, der seit jungen Jahren in den Niederlanden lebte. Er wurde in der BRD zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er wird in der JVA Billwerder, wo er eingesperrt ist, drangsaliert und von der Anstaltsleitung seiner Rechte beraubt. Sie versuchen, woran viele andere Folterer schon gescheitert sind, nämlich den Genossen Musa zu brechen.
Musa wurden keine bürgerlichen türkischsprachigen Zeitschriften mehr ausgehändigt, später auch nicht mehr das Gefangenen Info. Teilweise werden Postkarten eingesackt und zurückgehalten, genauso wie Briefe w.z.B. vom Volksrat der Suryoye in Europa von und an ihn. Und als wäre das nicht schon genug, werden ihm von den zwei Stunden, die ihm monatlich für Besuche zur Verfügung stehen, öfter mal 10 Minuten gestohlen.
Bei der Aktion wurde eine Erklärung vom Volksrat der Suryoye in Europa vorgetragen als auch Lieder gesungen, Gedichte gelesen, Plakate und Transparente gezeigt als auch Freiheit für alle politischen Gefangenen gerufen. Es beteiligten sich insgesamt 65 Teilnehmer an der Kundgebung aus verschiedenen Linken und Antifaschistischen Organisationen.
Gegen den in der Türkei geborenen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit lief seit Januar 2018 ein Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Angeklagt ist Aşoğlu nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation. Ihm wird eine führende Rolle in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei/Front« (DHKP/C) vorgeworfen. Die Kommunisten leisten Stadtteilarbeit in den Armenvierteln türkischer Großstädte und übernehmen auch immer wieder Verantwortung für bewaffnete Aktionen. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP/C war Aşoğlu bereits im Jahr 2007 durch ein belgisches Gericht frei gesprochen worden. Für die Hamburger Boulevardmedien war er schon vor der Urteilsverkündung schuldig. »Was wird jetzt aus dem Terrorfürsten?«, titelte die »Hamburger Morgenpost« im Dezember 2016, als Aşoğlu in der Hansestadt verhaftet worden war. Damit übernahm die Zeitung die Diktion des türkischen Innenministeriums und der türkischen Justiz, die ein Kopfgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf Aşoğlu ausgesetzt hatten…“
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