wie ist das denn rechtlich gesehen? muss der kunde nach deutschem recht nicht ausdrücklich zustimmen dass er emails erhalteb möchte bzw einem newsletter hinzugefügt werden möchte?
@thomasgeiger442 ай бұрын
Ja, muss er. Double Optin halt
@kelly42606 ай бұрын
Erstellst du auch Kampagnen? Wenn ja, was kostet das?
@thomasgeiger446 ай бұрын
Ja klar, trag dich einfach bei uns auf der Seite für ein Erstgespräch ein. Da erfährst du alles: viervierconsulting.de/
@mustafademirkoblenz6 ай бұрын
Ich arbeite auch mit Thomas zusammen und kann ihn dir empfehlen. Preis-Leistung und seine Kompetenz ist top!