Komischerweise das unbeliebteste Amt! Da finden sich selbst für den Vorsitzenden und den/die Stellvertreter oder unangenehme aber wichtige Ausschüsse mehr Kandidaten als für das Amt des Schriftführers! Da kann man n hochwichtiges Amt übernehmen, das elementar für die BR-Arbeit ist und kann sich dennoch wenn man will schön dezent im Hintergrund halten. Die Verantwortung für den Inhalt des Protokolls? Normalerweise würde man ja annehmen, daß der Schriftführer auch für den Inhalt verantwortlich ist. Letztendlich ist jedoch für den korrekten Inhalt der Vorsitzende verantwortlich - daher unterschreibt auch der Vorsitzende und ein weiteres BR-Mitglied, nicht der Vorsitzende und der Schriftführer. Ob man dafür in Deutsch in der Schule gut gewesen sein muß? Nein! Dank der Rechtschreibprüfung heutzutage kann man alles überprüfen lassen. Was ist mit schwierigen Wörtern/Begriffen? Wenn die nicht in den Beschluß oder zur Tagesordnung gehören - ruhig einfach formulieren, ansonsten die Freiheit nehmen nachzuforschen/-fragen wies richtig geschrieben wird. Ein großer Vorteil find ich auch den minimalen Inhalt. Da kann man z.B. ne Stunde lang diskutieren und dies im Protokoll mit einem einfachen Satz festhalten.
@mr.kraebs2 жыл бұрын
Also wir haben zwar einen offiziellen Schriftführer, aber wir wechseln da gerne mal. 1. Sollen das mehrere können und ich als stellv. BRV habe da großes Interesse daran. Ausserdem kann sich der Schriftführer auch mal zurücklehnen. 2. Ist der PC mit einem Beamer verbunden, auf dem jeder in der Sitzung den Bildschirm sehen kann. Am Ende müssen die Unterschriften unterschiedlich sein und der Inhalt stimmen. Es macht auch meist nur einer die Aushänge fertig, aber bevor das Schriftstück ausgehangen wird, muss es erst vom Gremium abgenickt werden oder es werden noch Änderungen vorgenommen. Wenn wir einen Gast haben, heißt es im Protokoll: "Gespräch mit Herrn/Frau ..."
@BetriebsratVideo Жыл бұрын
Vorbildliches Vorgehen...! Genauso wünscht es der Gesetzgeber. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@Mario19hundert826 жыл бұрын
Liebe Grüsse Eine Frage die mich als stellv. Schriftführer schon länger beschäftigt: Laut § 34(1) BetrVG sind die Mindestanforderungen an die Sitzungsniederschrift die gefassten Beschlüsse, die Stimmenmehrheit der Beschlussfassung und die Anwesenheitsliste. Nach § 34(2) BetrVG sind die Teile der Niederschrift dem AG auszuhändigen bei denen er anwesend war. Wärend der Anwesenheit des AG sind aber vom BR keine Beschlüsse zu fassen ... . Ich könnte ihm also nach z.B. einem Monatsgespräch ein leeres Protokoll zuschicken, weil ich ja nicht gezwungen bin ein Gesprächsprotokoll zu führen ... ! Oder???
@BetriebsratVideo6 жыл бұрын
Hallo Mario Zweiundachtzig, vielen Dank für deine Frage! Schau gerne am Sonntag nochmal vorbei, dann bekommst du die Antwort im Video :-) Viele Grüße dein W.A.F. KZbin Team
@BetriebsratVideo6 жыл бұрын
Schau mal hier: kzbin.info/www/bejne/kJjMYWWJg8eSq5I