Hallo. Hat sich zufällig etwas an der Gesetzesgebung geändert? Mein Steuerberater sagte mir, meine dienstliche Unterkunft in der 600km entfernten Kaserne würde keinen doppelten Haushalt begründen. Ich bin ledig und wohne am Heimatwohnort im Eigentum, pendle jedes Wochenende 600km zur Kaserne hin und wieder zurück. Für mich liegt sehr wohl ein doppelter Haushalt vor, da ich erst vor kurzem an den 600km entfernten Standort versetzt wurde.
@steuersoldatendeHamburg3 жыл бұрын
Moin, hier muss unterschieden werden. Wenn die Unterkunft in der Kaserne begründet keinen doppelten Haushalt. Sollten Sie eine zweite Wohnung am Dienstort haben, kann diese einen doppelten Haushalt begründen. Oft wird hier ein Großteil der Kosten von der Bundeswehr erstattet. Diese müssen dann natürlich berücksichtigt werden. Weitere Informationen: www.steuer-soldaten.de/post/mehrkosten-fuer-doppelten-haushalt-bei-bundeswehr-soldaten Viele Grüße
@VeroloxLP3 жыл бұрын
@@steuersoldatendeHamburg Vielen dank für die äußert zügige Antwort, aber Sie sagen doch im Video ab Minute 3:14 "Sie wohnen in der Kaserne und zahlen einen Unterkunftsbeitrag in der Kaserne, dann ist es so, dass dieser grundsätzlich einen doppelten Haushalt begründet". Oder verstehe ich da etwas falsch? In meinem konkreten Fall ist es übrigens auch die Universität München, der ich seit Ende letzten Jahres angehöre.
@steuersoldatendeHamburg3 жыл бұрын
@@VeroloxLP Ja, aber wenn Sie bis 3:35 weiterschauen, erklären wir warum der Abzug in der Steuererklärung nicht funktioniert.
@VeroloxLP3 жыл бұрын
@@steuersoldatendeHamburg Ach so, darum gehts! Ich hatte das so verstanden, dass nur dieser AnrechnBetrag nach §39(2) bbesg nicht abzugsfähig wäre. Aber damit ist der gesamte doppelte Haushalt gemeint, verstehe! Vielen Dank! :) Wie würde man dann die Fahrten zum Heimatort angeben? Wären die 600km der normale Arbeitsweg, denn ich dann nur 1x die Woche durchführe, obwohl ich 5 Tage die Woche anwesend bin?
@steuersoldatendeHamburg3 жыл бұрын
@@VeroloxLP Die Frage zum Arbeitsweg können wir ohne Prüfung der Unterlagen nicht genau beantworten. Generell können Sie jede Heimfahrt absetzen, sofern die Heimat einen abweichenden Lebensmittelpunkt begründet und Sie die Fahrten nachweisen können. Hier muss aber geprüft werden ob nur die einfache Entfernung oder Hin- & Rückweg absetzbar wäre. Das können wir nur im Rahmen der Steuererklärungserstellung über steuer-soldaten.de prüfen.
@heisenbergwhite1459 Жыл бұрын
Wo sind jetzt die 3 Beispiele zu den 3 Situationen. Die meisten betrifft doch gratis in der kaserne zu wohnen. Kann man auch dafür die Einrichtung absetzen ? Und reicht das für den doppelten Haushalt Das man die unterkunftkosten nicht ansetzt ist ja klar.
@steuersoldatendeHamburg Жыл бұрын
Moin, die Stube in der Kaserne stellt keinen doppelten Haushalt da. Somit können Sie auch keine Kosten dahingehend absetzen. Viele Grüße
@sandraw.6674 жыл бұрын
Werden bei einer doppelten Haushaltsführung die Fahrten neben den Eingaben in Anlage N Zeile 70-75 auch in den Zeilen 31-35 (Anlage N) angegeben oder entfällt die Angabe dort?
@steuersoldatendeHamburg4 жыл бұрын
Hallo, sofern es sich um einen doppelten Haushalt handelt, können Sie die Fahrten Entweder in 31-39 oder in 70-75 eintragen. Vergleich Zeile 69. Eine genaue Einschätzung ist aber nur nach Prüfung der Unterlagen möglich. Hier gibt es Einiges zu beachten. z.B. sofern die Versetzung steuerlich eine Auswärtstätigkeit ist, kann es keinen doppelten Haushalt geben. Viele Grüße
@tobibro975 жыл бұрын
Kann man die doppelte Haushaltsführung auch parallel zur Ausbildung zum Polizeimeister anwenden, auch wenn man die Ausbildung nicht im Bundesland des 1. Wohnsitzes antritt sondern in einem anderen? Oder gibt es sonst irgendeine Möglichkeit Mietkosten und/oder Fahrtkosten zur Familie und Freunden zu sparen/zurückzubekommen?
@steuersoldatendeHamburg5 жыл бұрын
Moin, ja der doppelte Haushalt ist nicht begrenzt auf ein Bundesland. Wichtig ist, dass Sie am Ort der Ausbildung eine eigene Wohnung haben. Ein Zimmer in der Polizeischule reicht nicht aus. In dem Fall könnten Sie nur Fahrten in die Heimat absetzen (Fahrten zum abweichenden Lebensmittelpunkt), davon ausgehend, dass Sie mindestens 2 Mal im Monat dorthin gefahren sind. Da das Thema sehr komplex ist, rufen Sie gerne einmal am Montag an - wir helfen Ihnen da gerne weiter. Viele Grüße