Hallo, kann eine Grundstücksgemeinschaft GbR an den Mitglied vermieten?
@klausgundel98928 ай бұрын
Für dieses "Steuersparmodell" brauchen Sie keine Familienmitglieder. Es ist vielmehr mit jeder Mietpartei möglich. Es zeigt lediglich auf, dass der Berater nicht verstanden hat, wie man erfolgreich in Immobilien investiert.
@Christian-km6pi7 ай бұрын
Lieber Klaus, selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen Dritten günstigen Mietraum zu stellen. Wirtschaftlich macht das allerdings nur in der Familie Sinn. Wenn ich an Dritte vermiete beabsichtige ich auf Dauer Gewinn zu erzielen, sonst ist dasQuatsch.
@Christian-km6pi7 ай бұрын
Lieber Klaus, selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen Dritten günstigen Mietraum zu stellen. Wirtschaftlich macht das allerdings nur in der Familie Sinn. Wenn ich an Dritte vermiete beabsichtige ich auf Dauer Gewinn zu erzielen, sonst ist dasQuatsch.
@klausgundel98927 ай бұрын
Lieber Christian. Solange sich die Mieten im Rahmen des BFM-Schreiben bewegen, liegt eine auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht vor; unabhängig ob an Dritte oder Familienangehörige vermietet wird. Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer Investition in Immobilien, sollte nicht daran gemessen werden, ob ein Investor Steuern spart. Wichtig ist, daß möglichst von Anfang an ein positiver Zahlungsüberschuss vom Investor erzielt wird. Die Immobilienvermietung allein, ist bereits besonders steuer privilegiert, ohne dass dabei ein Familienangehöriger mit eingebunden werden muss. Ebenso ist der steuerliche Gestaltungsspielraum nach einer über zehnjährigen Haltedauer davon unabhängig, ob während dieser Zeit an Familienangehörige vermietet worden ist. Ein Familienangehöriger wird weder gebraucht, um Steuern zu sparen, noch führt eine Vermietung an einem solchen dazu, das eine Immobilieninvestition am Ende des Tages sich als wirtschaftlich vorteilhaft erweisen wird.
@Christian-km6pi7 ай бұрын
@@klausgundel9892 Der Witz des beschriebenen „Steuersparmodells“ liegt darin, dass der Mieter nicht den marktüblichen Mietzins entrichten muss und der Vermieter dennoch den Aufwand steuerlich Geltendmachung kann. Wenn es nicht Familienmitglieder sind, welche das Objekt mieten, wäre der Vermieter mit dem Klammerbeutel gepudert, würde er hier versuchen „Steuer zu sparen“. Der Vermieter macht mit jedem Euro den er an das Finanzamt abführen darf, einen Luftsprung, da es bedeutet, dass auch er einen Euro daran verdient. Man spart nicht Steuern um des Steuer sparens Willen…
@Christian-km6pi7 ай бұрын
@@klausgundel9892 Ich denke, dass wir am Ende das selbe meinen. Nur das hier beschriebene Modell zielt nicht darauf ab Gewinne zu machen; vielmehr soll dem Familienangehörigen möglichst günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden ohne dass der Vermieter in die Liebhaberei abrutscht. Uns “Steuern sparen“ geht es nur an Rand. Die eigentliche Frage ist, wie man den Staat an seinen (gewollten) Verlusten beteiligt, ohne dass er die Vermutungen des 21 II 2 EStG widerlegen kann.