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@DrDrohn2 жыл бұрын
Hi Sven, kurze Frage zu dem Thema: Eine Betriebskosten-Rechnung (hier für Allgemeinstrom) habe ich im Jahr 2021 erhalten und rechne das auch für die Betriebskosten für das Jahr 2021 ab. Jetzt weist der Mieter darauf hin, dass die Rechnung zwar aus 2021 datiert, zugrundeliegende Strombelieferung aber von August des Vorjahres bis Juli des abgerechneten Jahres lief, d.h. Lieferzeitraum für Strom ist 08/2020 - 07/2021. Alle Betriebskosten rechne ich aber ab für 01/2021 - 12/2021. Tatsächlich ist dieser Mieter auch 02/2021 eingezogen und ich habe seine Nutzungszeit mit 11 Monaten (02 - 12.2021) berücksichtigt. Hat der Mieter mit der Beanstandung recht? Was kann ich tun? ps: es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, keine WEG. Danke & VG
@investieren2 жыл бұрын
Wie die aktuelle Rechtsprechung in dem Fall ist kann ich ad hoc leider nicht sagen. Ein typischer Fall für einen auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalt, vor allem weil es schon Ärger mit dem Mieter gibt.
@DrDrohn2 жыл бұрын
@@investieren ok danke. Habe im Netz dazu folgendes gefunden: Nebenkosten sind abrechenbar nach dem Leistungs- oder dem Abflussprinzip: Das Leistungsprinzip bedeutet: die Betriebskosten wurden im Abrechnungszeitraum vom Mieter verursacht. Das Abflussprinzip bedeutet: die Betriebskosten wurden im Abrechnungszeitraum vom Vermieter bezahlt. Die meisten Betriebskosten können sowohl nach dem Abfluss- als auch nach dem Leistungsprinzip abgerechnet werden. Nur für die Heizkosten machte der BGH eine Ausnahme - hier gilt das Leistungsprinzip.
@investieren2 жыл бұрын
@@DrDrohn danke für die Info! Ich könnte mir vorstellen, dass es da wieder zich Ausnahmefälle und Sonderregeln neben den Heizkosten gibt.
@flummyproduction2145 Жыл бұрын
ich verstehe das Probem des Mieters nicht, was beanstandet er genau? Was ich mich dabei Frage, wieso du ihm Strom von 02/2021 bis 12/2021 berechnest und nicht wie in der Rechnung aufgeführt bis 08/2021? Dir dürfte doch die Rechnung für 09/2021 bis 12/2021 noch gar nicht vorliegen?!
@DrDrohn Жыл бұрын
@@flummyproduction2145 Das Problem ist folgendes: abgerechnet werden immer die Gesamtkosten, d.h. hier die Gesamtkosten für Allg.Strom, die ich in der Rechnung aus 2021 erhalten habe. Für diesen Mieter rechne ich zeitanteilig für 11 Monate, da er erst in 02/2021 eingezogen ist. Er (der Mieter) sagt aber, das Rechnungsdatum ist zwar aus 2021, aber der abgerechnete Belieferungszeitraum ist zum Teil aus 2020; also einer Zeit, in der er noch gar nicht in dieser Wohnung gewohnt hat. Ist jetzt hoffentlich verständlich geworden?! VG