Steuerliches Reporting von Fremdwährungen im Fokus der Finanzbehörden: Jetzt gilt es! | Webinar

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Die Besteuerung von Fremdwährungskonten wird rückwirkend neu geregelt!
⚡ Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben vom 19. Mai 2022 (aktualisiert am 11.07.2023) in größerem Umfang als bislang Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Währungsgewinnen und -verlusten im Privatvermögen genommen. Hieraus ergeben sich weitreichende Folgen für die steuerliche Behandlung von Fremdwährungsgeschäften.
⚡ Ab 2025 halten Banken gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen Kapitalertragssteuer von allen verzinslichen Fremdwährungskonten ein und führen sie an die Steuerbehörden ab. Zu diesem Zeitpunkt werden Finanzbehörden automatisch Informationen von Steuerpflichtigen einholen, um festzustellen, ob sie Fremdwährungskonten besitzen und wie lange diese geführt werden. Jeder Steuerzahler sollte jetzt sicherstellen, dass alle Konten in Fremdwährungen für die letzten 5 (besser noch 10) Jahre ordnungsgemäß steuerlich angegeben wurden. Dies dient der Vermeidung unangenehmer Konflikte mit den Steuerbehörden. Da unklar ist, ob die bisherige Vorgehensweise noch zulässig ist, sollten Inhaber von Fremdwährungskonten umgehend prüfen, welche Vorgehensweise für sie vorteilhafter ist.
✅ Das erfahren Sie im Webinar:
◾ Einführung: Was sind die aktuellen Entwicklungen? Welche Neuerungen erwarten uns?
◾ Fachliche Grundlagen bei Fremdwährungsgeschäften im Bereich des § 23 EstG
◾ BMF - Schreiben vom 19. Mai 2022 mit Ausblick auf 2024 ff.
◾ Neue Fremdwährungskategorien
◾ Zusammenspiel zwischen § 20 EstG und § 23 EstG bei Fremdwährungsforderungen ab 2024 ff.
◾ Fallbeispiele, insb. Fremdwährungsfestgelder
◾ Beantwortung von Praxisfragen (insb. Nachdeklaration bislang nicht erklärter Fremdwährungskonten)
Der Referent
Dr. Rolf Müller ist Geschäftsführer der fintegra GmbH. Fintegra bietet Vermögensverwaltern, Family Offices, Unternehmen und Stiftungen Dienstleistungen rund um die digitale Vermögensorganisation.
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