So wie ich verstanden habe kommen nur Tatsachen in den Tatbestand und keine Rechtsansichten. Ich habe schon oft gelesen, dass in den streitigen Teil auch Rechtsansichten kommen. Und empfehlen Sie das Skizzen T-Blatt vor den Entscheidungsgründen zu machen oder erst danach?
@akademiekraatzassessorakademie Жыл бұрын
Grundsätzlich werden im Zivilrecht in den Tatbestand keine Rechtsansichten aufgenommen. Ausnahmen können geboten sein, wenn andernfalls der Sach- und Streitstand nicht nachvollziehbar wäre (Bsp.: Bei unstreitigem Sachverhalt streiten die Parteien nur über Rechtsansichten). Im Ö-Recht werden hingen stets auch Rechtsansichten in den Tatbestand aufgenommen. Der ideale Zeitpunkt für die Anfertigung des T-Blatt´s richtet sich nach den persönlichen Präferenzen. Zumeist wird es jedoch vor den Entscheidungsgründen angefertigt.
@carlosgassia7015 Жыл бұрын
@@akademiekraatzassessorakademie Vielen Dank für die Antwort
@akademiekraatzassessorakademie Жыл бұрын
Natürlich, sehr gerne!@@carlosgassia7015
@scheretischlampe6241 Жыл бұрын
Grundsätzlich stimme ich dieser Vorgehensweise zu. Aber Sachverhalt lesen, verstehen, einen Aktenauszug anfertigen und die komplette Skizze in einer Stunde erstellen? Das funktioniert in den meisten Klausuren nicht, kann ich versprechen. xD Das wäre die optimale Zeiteinteilung, ja - aber de facto nicht machbar. Je nach Klausur sind anderthalb oder zwei Stunden nötig. Das ist auch nicht schlimm, wenn man dann bei der Niederschrift bewusst Schwerpunkte setzt.
@akademiekraatzassessorakademie Жыл бұрын
Ja, hier haben wir den absoluten Idealfall bezeichnet, das ist richtig! Umso näher man diesem kommt, desto besser :) Solange sich etwaige zeitliche Abweichungen im Rahmen halten, ist das natürlich nicht zwangsläufig ein "Beinbruch".