Wenn die Zinsen Gewerbeeinkünfte sind gibt es ja die Steuerermäßigung nur für die Einkommensteuer die Gewerbesteuer bleibt ja gleich somit wäre ja der Steuervorteil so gut wie nicht existent.
@NeufangAkademie-Calw3 ай бұрын
Rechnerisch lohnt sich das - ja nach Steuersatz - durchaus. Die GewSt ist ja über § 35 EStG eh anrechenbar (abhängig vom Hebesatz), daher hat die entstehende GewSt ja keine Auswirkung (je nach Hebesatz). Und das Ersparnis in der ESt wirkt sich dementsprechend auch aus. Ist aber natürlich vom Einzelfall abhängig.