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Mit unserem Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung erreichen wir einen echten Meilenstein. Künftig wollen wir so das Verfahren der sog. hybriden Aufträge und Anträge bei Zwangsvollstreckungen vollständig digitalisieren. Worum geht es genau? 🧐
Zwar können bereits heute Vollstreckungsaufträge oder -anträge in elektronischer Form an die Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte übermittelt werden, die vollstreckbare Ausfertigung des Titels, wie z.B. ein Vollstreckungsbescheid, muss bislang aber noch immer in Papierform übermittelt werden. 📄😫 Diese Schriftstücke müssen dann wiederum erst einmal den elektronischen Anträgen zugeordnet werden. So ein Medienbruch raubt Zeit und Nerven und provoziert obendrein auch noch Fehler. Dieses Problem gehen wir im Bundesministerium der Justiz jetzt an! 💪