Wir sind beim Küchenstück Unterhalt und dort bei der Berechnung der Einkommen. Der errechnet sich aus dem Einkommen beider Eheleute plus dem Wohnwert, wenn es eine selbstgenutzte Immobilie im Eigentum gibt. Es wird dann alles zusammengezählt und ist dann der ehrliche Bedarf, von dem jedem 1/2 zustehen soll.
@Nord25835 ай бұрын
@@ramartinaammon tausendmal danke 🙏
@screenplay78de2 ай бұрын
Ich hab geheiratet und meine Frau bei 2 Grundstücken ins Grundbuch eingetragen. Sie hat mich mit ihrem Chef betrogen... Trotzdem musste ich Unterhalt, Zugewinnausgleich, Rentenausgleich etc. zahlen, weil ich mehr verdiene. Es ist seltsam: Treue und Loyalität kann der Mann nicht verlangen (kein Verschuldensprinzip). Auch wenn die Frau betrügt, hat sie Zahlungsanspruch. Das erklärt warum Frauen gern heiraten. Für einen wirtschaftlich erfolgreichen Mann ist zu heiraten die dümmste Einzelentscheidung die er machen kann. Nie wieder!
@ramartinaammon5 ай бұрын
Ja, der Wohnwert ist immer Teil der Unterhaltsberechnung. Ab dem ersten Monat und auch in der Trennung. Zwischen Eheleuten spielt die Nutzungsentschädigung eigentlich so gut wie nie eine Rolle. Höchstens, wenn der Unterhalt definitiv zu Ende ist und einer immer noch in der Wohnung bleibt. Dann schon.
@adamonjourney372621 күн бұрын
Im § 1361b Ehewohnung bei Getrenntleben (3) heißt es aber: "(...) Er (= der Ehegatte) kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, (...). Dies ist doch die Nutzungsentschädigung zwischen Eheleuten?
@Nord25835 ай бұрын
Hallo Frau Ammon, muss ich schon im Trennungsjahr, wenn Trennungsunterhalt beantragt wird, auch den Wohnwert mit verlangen? Oder erst zum Scheidungsantrag? Dann sind Nutzungsentschädigung und Wohnwert zwei verschiedene paar Schuhe…. habe ich es richtig verstanden? Danke für Ihre tollen und verständlichen Erklärungen. Ich bin begeistert von Ihrer Persönlichkeit. Sie sind super 👍
@h.m.832728 күн бұрын
Kann ich darauf bestehen das das Haus verkauft wird?
@anjasauer84832 ай бұрын
Ich hätte auch eine Frage. Hat der Exmann ein Anrecht auf eine Nutzungsentschädigung, wenn die Frau für die gemeinsame Eigentumswohnung (bewohnt sie mit ihren 2 Kindern) den Kredit alleine bezahlt?
@jackpries2913 ай бұрын
Hallo Frau Ammon, vielen Dank für das aufschlussreiche Video. Ich bin getrennt von meinem Ehemann und haben gemeinsames Eigentum. Mein Anwalt hat darauf bestanden, dass ich die Rate für das Haus alleine übernehme und dies wird im Unterhalt mit berücksichtigt. Allerdings wurde auch noch ein Wohnvorteil mit eingerechnet. Nun steht das Eigentum zum Verkauf. Meine Frage daher, wenn ich nicht mehr in dem Haus wohne, weil die Übergabe noch andauert, wird dann die Rate wieder von beiden Parteien je zur Hälfte getragen? Oder muss ich die Rate alleine in voller Höhe tragen?
@bettinahill-bayer704025 күн бұрын
Hallo Frau Ammon Ich bin alleineigentümer einer Immobilie Mein Exmann wohnt darin ohne etwas zu zahlen Ich tilge die Abtragung und Nebenkosten Jetzt geht es zur Zwangsräumung und er möchte rückwirkend Unterhalt von mir Geht das so einfach?
@Nord25835 ай бұрын
Gehört der Wohnwert zum Trennungsunterhalt? Wo wird zugerechnet ..in welcher Kategorie des Scheidungskuchen gehört es? Vielen Dank im Voraus