Im Geschäftsverkehr lässt sich der Zugang vermuten. Gilt das auch für natürliche Personen die angeschrieben werden?
@azmanaleman-tv5qx2 ай бұрын
Hallo, ich hätte eine Verständnis Frage, weshalb wird der Anspruch aus 280,281 am Ende geprüft und nicht am Anfang?
@spi51202 ай бұрын
Durch Ihre Fähigkeit, nur das Wichtigste in einfachen Worten wiederzugeben bereichern Sie meine letzten Meter Examensvorbereitung so sehr!
@T.J.E.H3 ай бұрын
Kurz und präszise, sehr schön !
@RahulMajhi-cf8bm5 ай бұрын
Es ist wichtig, über alle Schritte der Vollstreckung gut informiert zu sein, damit keine Fehler passieren.
@narayanapratipati42035 ай бұрын
Die Vollstreckung von Unterhalt kann manchmal kompliziert sein, aber es gibt gute rechtliche Wege, um den Anspruch durchzusetzen.
@Bhagaban9385 ай бұрын
Die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen sorgt dafür, dass finanzielle Verpflichtungen wirklich eingehalten werden.
@Satvik5765 ай бұрын
Ich habe auf Scheidung Unterhalt alles Wichtige über die Vollstreckung von Unterhalt erfahren.
@mdsadab95845 ай бұрын
Die Tipps zur Vollstreckung auf Scheidung Unterhalt haben mir sehr geholfen!
@Max_Superfoxi_der_Assessor5 ай бұрын
habe ich das korrekt interpretiert, dass ich (als Ausschlagender) dann im Hinblick auf das von mir erwünschte Ergebnis (Mutter gesetzliche Alleinerbin) besser in meine Willenserklärung (WE), mit der ich meine Stellung als Erbe ausschlage, die Bedingung einbaue: "diese WE steht unter der Bedingung, dass außer mir und meiner Mutter keine weiteren Erben 1. Ordnung vorhanden sind" - oder ist die Ausschlagung absolut bedingungsfeindlich? BTW starke Videoreihe; das korrekte AZ dieser Entscheidung lautet (IV. Senat): BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - IV ZB 12/22
@seuri6786 ай бұрын
Ich habe es so verstanden, der Schadensersatz ist für den Fristablauf. Nicht für die Sache. also Schadensersatz + Sache.
@justintimberfake35697 ай бұрын
Super Kanal. Gerne noch ein neues Video zu dem Thema, da sich hier einiges getan hat
@timokranze98827 ай бұрын
Bitter für den Traubenanbauer.
@rudimussrodeln7 ай бұрын
Danke für dieses Video, Herr Riehm.
@friend76818 ай бұрын
Nice danke für die Mühe
@merle_18018 ай бұрын
Inwiefern lässt sich die Rechtscheinsvollmacht auf die Ermächtigung im Sinne des § 362 II anwenden? Wäre es nicht eher im Rahmen einer Stellvertretung zu prüfen und somit auf § 362 I anzuwenden?
@thomasriehm46605 ай бұрын
Bei der Erfüllung selbst gibt es keine Stellvertretung - die gilt ja (Wortlaut § 164 I BGB!) nur für die Zurechnung von Willenserklärungen. Die Ermächtigung zum Empfang einer Leistung ist keine Stellvertretung, sondern eben eine Einwilligung nach § 185 I BGB (mit § 362 II BGB). Und genau diese Einwilligung ist die Willenserklärung, auf die hier die Stellvertretung angewendet wird.
@AnnaMariaFaust8 ай бұрын
Hallo! Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, warum man § 370 auch auf eine Rechnung anwenden kann. Nach der Def. sind Rechnung und Quittung nun doch sehr verschieden.
@Charlyxdx8 ай бұрын
Genau das sagt das OLG in seiner Entscheidung auch. „Bei der streitgegenständlichen Rechnung handelt es sich bereits nicht um eine Quittung im Sinne von § 368 BGB. Selbst wenn man mit dem Landgericht - was sonst, soweit ersichtlich, nirgends vertreten wird - eine entsprechende Anwendung des § 370 BGB auf Rechnungen bejahen wollte, lägen die übrigen Voraussetzungen der Vorschrift nicht vor.“ (Rn.33 bei openJur)
@thomasriehm46605 ай бұрын
@@Charlyxdx So ist es. Aber diskutieren kann man bekanntlich alles...
@sunnypine17318 ай бұрын
Das ist ein interessanter zeitgemäßer Fall, der für Rechtssicherheit im Email-Verkehr sorgt. Gibt es zu dieser Thematik schon Literatur, die sich damit beschäftigt?
@Alejandro_Casti8 ай бұрын
Klasse aufbereitet
@chri24539 ай бұрын
Zu schwer für eine Zweitsemesterklausur, oder?
@hanskeller64469 ай бұрын
Sehr geehrter Herr Prof. Riehm, vielen Dank für Ihre Videos. Bitte erlauben Sie eine Rückfrage zur Abgrenzung zwischen SEA neben und statt der Leistung. Wie definieren Sie den „letztmöglichen Zeitpunkt“ abstrakt und was wäre nach Ihrer Ansicht hier der letztmögliche Zeitpunkt, auf den es für die Frage ankommt, ob der Schaden hätte vermieden werden können? Ist für Sie stets der Zeitpunkt der Fälligkeit der letztmögliche Zeitpunkt, in dem hätte geliefert werden können? Wenn also bei Fälligkeitseintritt am 13.7. noch geliefert worden wäre, wäre der Schaden nicht entfallen, weil er bereits am 10.7. mit der Beauftragung des Dritten entstanden ist, richtig? Das heißt: Wenn der H den Dritten erst nach dem 13.7 beauftragt hätte, wäre es ein SEA statt der Leistung gewesen, da die Lieferung im letztmöglichen Zeitpunkt dann den Schaden hätte entfallen lassen? (Ich hatte bislang gedacht, dass der letztmögliche Zeitpunkt mit Blick auf § 281 IV BGB der Zeitpunkt ist, in dem der Schadensersatz verlangt wird, da die Leistungspflicht dadurch erlischt und ab diesem Zeitpunkt eine Leistung nicht mehr möglich ist. Lieder tue ich mich häufig schwer mit der zeitlichen Abgrenzung.) Stattdessen frage ich immer, ob der Gläubiger eine doppelte Leistung bekäme, wenn er sowohl Schadensersatz als auch Leistung bekommt. Wenn er in diesem Sinne keine doppelte Leistung empfängt, handelt es sich um Schadensersatz neben der Leistung. Im Ergebnis hat der H hier nun sowohl von L als auch von dem Dritten eine Lieferleistung erhalten. Da es sich jedoch um die Lieferung von unterschiedlichen Gegenständen handelt, liegt im Ergebnis keine doppelte Leistung vor, sondern quasi zwei verschiedene Leistungen. Daher kein SEA statt sondern neben der Leistung (?) Das finde ich etwas merkwürdig. Gleichzeitig macht diese Argumentation die Abgrenzung zum klassischen Deckungskauf für mich etwas schwer. Wenn H die Teile hier von L gekauft hätte und L nicht nur Logistikunternehmen gewesen wäre, und H bei einem Dritten einen Deckungskauf getätigt hätte, dann wäre es hier nach dem BGH Bio-Dieselfall SEA statt der Leistung gewesen. Ich verstehe deshalb nicht ganz den Unterschied zwischen dem hier besprochenen Fall und dem klassichen Fall des Deckungskaufes, außer dass es hier um einen Werkvertrag geht und dass die „Deckungslieferung“ vor Fälligkeit beauftragt wurde. Bei einem Deckungskauf würde ja auch nicht dieselbe Sache geliefert, sondern eine andere, wenn auch gleiche Sache. Die von Ihnen vorgestellte Abgrenzungsformel des BGH, auf den Schaden abzustellen, der durch die Ersatzlieferung vermieden werden soll, würde bei einem DeckungsKAUF durch den H auch zu SEA neben der Leistung führen, obwohl der BGH den Deckungskauf als SEA statt der Leistung einordnet. Ich verstehe daher noch nicht ganz, wie die aktuelle Entscheidung mit der Bio-Diesel Entscheidung aus 2013 zusammenpasst. Im Übrigen muss ich (im Rahmen der Kausalität) bei dem Fall auch an den Rechtsgedanken des § 323 IV BGB denken, wonach ein Rücktritt auch vor Fälligkeit möglich ist, wenn offensichtlich ist, dass die Vss. des Rücktritts eintreten werden. Zwar geht es hier um SEA und nicht um Rücktritt, aber im Sinne dieses Rechtsgedankens war hier bereits vor Fälligkeit klar, dass die Lieferung nicht rechtzeitig sein und ein Schaden eintreten wird. Theoretisch hätte H hier also z.B. auch vor Fälligkeit zurücktreten können, wenn man mal davon absieht, dass es sich um einen Rahmenvertrag handelt. Bitte entschuldigen Sie den langen Kommentar. Viele Grüße nach Passau!
@prof.dr.thomasriehm21359 ай бұрын
Danke für die ausführliche Frage. Zunächst zum "letztmöglichen Zeitpunkt" im Sinne der Zauberformel. DIeser ist mE die Achillesferse dieser Lehre (der ich selbst nicht folge), weil weder ein Abstellen auf den Fristablauf noch auf das Erlöschen des Erfüllungsanspruchs konsistent durchgehalten werden kann (näher BeckOGK BGB/Riehm, 1.8.2023, § 280 Rn. 217 ff.). Ihre Frage nach der "doppelten Leistung" entspricht in der Sache der schadensphänomenologischen Abgrenzung, weil Sie darauf abstellen, ob der Schadensersatz gegenständlich an die Stelle der Erfüllung tritt, oder - in der Sache gleichbedeutend - ob er seinen Schaden auf der Grundlage der Annahme berechnet, dass er die Erfüllung nicht mehr erhalten wird. Ihr Beispiel des Deckungskaufs (Biodiesel) ist mE mit der hiesigen Entscheidung gut vereinbar: Beim Deckungskauf wird zwar eine andere gleichartige Sache geliefert - es handelt sich aber eben auch um einen Gattungskauf, der von vornherein nicht auf eine konkrete Sache gerichtet war, sodass auch eine andere Sache aus der gleichen Gattung erfüllungstauglich ist. Beim Stückkauf ist es schon deutlich schwieriger zu begründen, dass es überhaupt ein Deckungsgeschäft geben kann; ich würde prognostizieren, dass die Rspr. das mit der gleichen Begründung wie bei der Ersatzlieferung beim Stückkauf lösen würde. In beiden Fällen muss aber genauer geprüft werden, ob das "Deckungsgeschäft" tatsächlich das Erfüllungsinteresse entfallen lässt - beim Biodiesel-Fall hätte es auch anders sein können, wenn der Käufer nicht zuvor auf Erfüllung geklagt hätte (dazu näher BeckOGK BGB/Riehm, 1.8.2023, § 280 Rn. 243 ff.). Den Rechtsgedanken des § 323 IV BGB kann man in diesen Fällen durchaus heranziehen - in der Sache beruht der genauso auf § 242 BGB wie die Fälle des § 286 II Nr. 4 BGB, auf die sich der BGH gestützt hatte. Dazu (und überhaupt zur besprochenen Entscheidung) finden Sie näheres bei Riehm, ZIP 2023, 2620.
@louisr65609 ай бұрын
Für mich war die größte Überraschung in diesem Fall, dass es nicht um die Deutsche Bahn ging.
@Anthony-ge8zd9 ай бұрын
Sehr interessanter Fall! Einschätzung der Relevanz für das (mündliche) Examen?
@prof.dr.thomasriehm21359 ай бұрын
Unbedingt, sehr gut fürs Mündliche geeignet - erst fragt man die Grundlagen des Fallaufbaus ab, da kann man super prüfen, ob die Basics des Vertragsrechts (Anspruchsgrundlage, Aufbau, Handeln unter falscher Namensangabe mit Assimilation zum Vertretungsrecht, Erfüllungsrecht) gesehen werden. Und dann kann man schön mit den Kandidat:innen gemeinsam überlegen und argumentieren, ob hier eine Haftung/Zurechnung an den Autohändler erfolgen sollte. Wichtig dabei: Saubere Gesetzessystematik, also genau deutlich machen, welches Tatbestandsmerkmal welcher Norm gerade geprüft wird, wenn man über die IT-Sicherheitsanforderungen nachdenkt, weil der Maßstab für eine Zurechenbarkeit des Rechtsscheins einer Bevollmächtigung ein anderer ist als im Rahmen von § 241 II BGB. Toller Prüfungsfall (und nein, ich werde ihn nicht prüfen...)
@Anthony-ge8zd9 ай бұрын
@@prof.dr.thomasriehm2135 Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und ausführliche Info! Werde ich mir definitiv nochmal vertiefend ansehen!
@felixaggroberlinpiontkowsk763210 ай бұрын
Die sein so doff Bushido meine gut Freund von mir
@leonoraanthoniahaupt208210 ай бұрын
Vielen Dank!
@raikmulowiskij530210 ай бұрын
Das Laden eines Akkus dürfte sich auch als Betriebsvorgang begreifen lassen, sodass es keinen Unterschied machen sollte, ob das Laden im Fahrzeug oder außerhalb dessen stattfindet.
@ilaaaaay8 ай бұрын
"Vom Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren" ist gerade bei einem Akku, der AUS dem Roller entfernt wurde eben nicht gegeben.
@raikmulowiskij530210 ай бұрын
Ob wohl schon viele Menschen durch Luftpumpen erheblich verletzt wurden?
@bbcpower410511 ай бұрын
Ich liebe eure Videos!
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
Hotel brauch ich
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
Berlin haupt passau
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
kerrrrrrrrrrddddddd
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
Pc
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
DBB
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
schwullleeennn
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
Hochzeit anzug bitte
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
pipsssssssssssss
@MohammadKakora-fr1es11 ай бұрын
Polizei Berlin
@yolokwolo Жыл бұрын
Examensrelevanz gering und lief direkt im Examensklausurenkurs an meiner Universität
@Jesusfollower-x1j Жыл бұрын
Falsch. Examensrelevanz nicht gering.
@brucewillisvonhinten1417 Жыл бұрын
@@Jesusfollower-x1j Hallo mein Freund, diesmal sind wir einer Auffassung! LG
@Jesusfollower-x1j Жыл бұрын
@@brucewillisvonhinten1417Grüß dich!
@Jesusfollower-x1j Жыл бұрын
Sehr examensrelevant, im 1. und im 2. Examen sowieso.
@brucewillisvonhinten1417 Жыл бұрын
richtig
@Jesusfollower-x1j Жыл бұрын
@@brucewillisvonhinten1417 Richtig! Es gibt aber noch so viele weitere Urteile, die examensträchtig sind. Schade, dass die Beiträge hier nur so selten kommen.
@Beefstraganoff Жыл бұрын
bin wegen einer hausarbeit hier bahahah
@christianneu4278 Жыл бұрын
Sehr gut erklärt. Vielen Dank 👍
@IOSGaming4Life Жыл бұрын
Vielen Dank für die Aufbereitung
@AlphalightKing Жыл бұрын
Der Bruder der im Gericht denkt das man Luftpumpen nicht als Waffen benutzen kann, hat wohl noch nie damit Weinkorken rumgeschossen :D
@Uroc327 Жыл бұрын
Da schreibt das OLG noch von nicht hinreichendem Unbehagen und ist dann aber selbst vom nackten Vermieter so abgelenkt, dass es die Nummer 9 vergisst.
@rudimussrodeln Жыл бұрын
Aber warum geschah die Wegnahme "ohne den Willen des Besitzers"? Er hat doch vertraglich zugestimmt? Und AGB-Kontrolle wurde nicht durchgeführt im Video?
@TheFirstJudge Жыл бұрын
Die Ausführungen sind diesbezüglich extrem verkürzt. Im Originalurteil stellt das OLG fest, dass die genannte AGB unwirksam ist, weil der Vermieter sonst ermächtigt wäre, im Rahmen von AGB einen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigungen zu begehen und im Übrigen eine eigenmächtige Durchsetzung seiner Ansprüche durchführen könnte. Somit ist § 307 BGB einschlägig. Im Übrigen war im Originalfall auch der Mietvertrag insgesamt wegen eines Vorprozesses bereits unwirksam.
@rudimussrodeln Жыл бұрын
@@TheFirstJudge Ja, das habe ich mir schon gedacht, das hätte auf jeden Fall in‘s Video gemusst. Danke für die Erläuterung. Ich mag der Jurist, aber hier muss nachgebessert werden. Danke trotzdem an das gesamte Team für die Arbeit.
@Der_Jurastudent Жыл бұрын
@@TheFirstJudge Super, vielen Dank!
@rudimussrodeln Жыл бұрын
Ach herr valerius... habe von Ihnen damals das Buch "Einführung in den Gutachtenstil" im 1. Semester besorgt und es hat mir sehr geholfen. Heute habe ich mein Prädikatsexamen, danke nochmal ;)
@bbcpower4105 Жыл бұрын
Verrückt wie viele Leute im Internet ein Prädikat haben. Wenn ich mir dann die Ergebnisse anschaue, hat kaum einer ein Examen. Also entweder lügen die meisten Leute im Internet, oder sie haben alle 15 Punkte im Uni-Schwerpunkt, der ihre desaströse Note im Examen hochreißt. (Wobei natürlich jeder weiß: Wer nur durch den Uni-Schwerpunkt ein Prädikat bekommt, hat nicht wirklich ein Prädikat)
@Der_Jurastudent Жыл бұрын
Ich verstehe nicht warum § 858 hier verletzt wurde. Schließlich hat er doch einen Vertrag geschlossen, der in den AGB den Entzug des Autos vorsah. Somit erfolgte die Besitzentziehung nicht "ohne dessen Willen", wie es § 858 sagt. So wurde es doch (glaube ich) auch in den Fällen mit der Fernsperre der Batterie entschieden. Der Mieter hat nicht gezahlt und der Vermieter hat die Autobatterie per Fernzugriff gesperrt. Verbotene Eigenmacht liegt hier nicht vor, weil im Mietvertrag dieser Klausel zugestimmt wurde.
@Jesusfollower-x1j Жыл бұрын
Dass es im Vertrag stand heißt ja nicht, dass es im Zeitpunkt der verbotenen Eigenmacht seinem Willen entsprach. Es steht im Vertrag und "ich will das" sind 2 Paar Schuhe. Hope the helps.
@a.a.1744 Жыл бұрын
Ergibt sich der erstgenannte Anspruch auf Rückzahlung nicht aus § 326 V, 346 I BGB? Oder wie kommen Sie auf § 326 IV?
@obilen76 Жыл бұрын
§ 326 IV ist schon richtig, wenn es um die Rückforderung einer bereits erbrachten Gegenleistung geht, ob wohl der Anspruch auf die Gegenleistung nach § 326 I S. 1 BGB erloschen war.
@a.a.1744 Жыл бұрын
@@obilen76 Aber inwiefern ist die Gegenleistung denn hier schon erbracht?
@obilen76 Жыл бұрын
@@a.a.1744 Das Paar hatte ja bereits eine Anzahlung erbracht. Das ist die Gegenleistung iSd § 326 I BGB. Sie berufen sich darauf, dass sie die Anzahlung nicht hätten erbringen müssen, da die Leistung des Fotografen unmöglich (§ 275 I BGB) geworden sein soll. Wenn das Stimmt, kann das Geleistete nach §§ 326 IV, 346 I BGB zurückverlangt werden. Honorar (Gegenleistung) und das Fotografieren (Leistung) stehen synallagmatisch gegenüber, § 320 BGB.
@a.a.1744 Жыл бұрын
Ah okay, jetzt hat es Klick gemacht. Danke!@@obilen76
@prof.dr.thomasriehm2135 Жыл бұрын
@@obilen76 Ich stimme Ihnen vollständig zu - danke für die Klarstellung!
@SchildZinker2 Жыл бұрын
Müsste zuerst ein Anspruch aus § 280 I BGB angesprochen werden?
@prof.dr.thomasriehm2135 Жыл бұрын
Das kann man machen, aber der Sachverhalt gibt nicht den geringsten Hinweis auf eine Pflichtverletzung I.S.v. par. 241 II BGB, da wäre die Prüfung nach spätestens zwei Sätzen vorbei.
@lechuzita8048 Жыл бұрын
@@prof.dr.thomasriehm2135 Danke für die Klarstellung!
@Jesusfollower-x1j Жыл бұрын
In einer Gutachtenklausur müsste man in der Tat mögliche vertragliche AS vorher darstellen. Aber hier kurz, da unproblematisch kein AS.
@brucewillisvonhinten1417 Жыл бұрын
@@Jesusfollower-x1j nicht bei mangelnden Anhaltspunkten wie hier, das wirkt sehr amateurhaft, vertragliche Ansprüche anzusprechen nur um anschließend zu sagen, dass solche nicht ersichtlich sind...
@Jesusfollower-x1j Жыл бұрын
@@brucewillisvonhinten1417 Quatsch, im Examen sollte man das machen. Hier haben die Parteien ja einen Werkvertrag geschlossen.!!