Habe bei euch meinen A2 Schein gemacht und am Mittwoch bestanden. Alles toll erklärt, weiter so & vielen Dank!
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Das ist toll, Eric - viel Spaß bei deinen Flügen!
@coolwalda39273 жыл бұрын
Es ist wohl in Zukunft einfacher zu sagen wo man fliegen darf, als alle Verbote aufzuzählen (da bleibt in Deutschland so gut wie nichts übrig). Für private Flüge lohnt sich das alles bald nicht mehr. Sehr schön kaputtreguliert
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Du hast recht, das Video ist auch (leider) sehr umfangreich geworden. Hoffen wir mal, dass im Laufe der nächsten Monate ein paar der Verbote wegfallen, dann wird es entspannter....
@timoheinrich81233 жыл бұрын
Öööhm, wo ist denn mein Antwort-Post von vorhin hin...? Zensur bei YT?
@coolwalda39273 жыл бұрын
Ich denke mal, dass die wenigsten Entscheider, sprich MdBs, Ahnung von der Materie haben und sich vom Hörensagen und Lobby-Einflüsterer (schöne Grüße an Amazon und DHL) beeinflussen lassen
@walpairdinger86643 жыл бұрын
Danke für die verständlichen Erläuterungen! 👏
@michaelhagemeier68283 жыл бұрын
Ich habe eine Anmerkung zu Nr. 3 des 21b LuftVo. In einem vorherigen Video habt ihr dazu erklärt, das dieser Abstand zu normalen Stromtrassen gilt. Dem Wortlaut nach ist das natürlich richtig (...Anlagen der Energieverteilung...) aber ein Mitarbeiter einer Landesluftfahrtbehörde hat mich dahingehend aufgeklärt, dass damit nicht die Trassen, sondern die Anlagen (z. B. Umspannwerke) an sich gemeint sind, um einen Spannungsabfall im Falle eines Drohnenabsturzes zu verhindern. "Normalen" Trassen dürfte ich mich ohne weiteres nähern. Das nicht auszureizen im Sinne einer Gefährdung des Fluges und der Drohne durch die Strahlung macht natürlich Sinn. Sehen das andere Luftfahrtbehörden anders? Was sind da eure Erfahrungen?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo Michael, das wird leider von den verschiedenen Behörden unterschiedlich ausgelegt. Viele betrachen dabei auch die Hochspannungstrasse selbst - aber das werden wir bei kommenden Gesprächen gerne einmal nachfragen.
@michaelhagemeier68283 жыл бұрын
@@UROBGmbH Danke, sowas habe ich mir schon gedacht. Es ist schon sehr unbefriedigend, dass die verschiedenen Luftfahrtämter sich nicht auf eine gemeinsame Auslegung einigen können. Ich hoffe, das ändert sich bald, auch in Bezug auf die anderen Ausnahmetatbestände und die Erteilung von "Aufstiegsgenehmigungen"...
@MrMcGirg3 жыл бұрын
Hi! Interessantes Video. Da ihr den A2-Führerschein immer wieder mal erwähnt, habe ich dazu eine Frage. Meinem Kenntnisstand nach gibt es ja noch keine zertifizierten Drohnen am Markt, die bisherigen gelten als Bestandsdrohnen. Mit dem A2-Führerschein dürfte ich ja nun eine Mavic 2 Pro in der Katergorie OFFEN, Unterkategorie A2 betreiben. Allerdings fällt dieser Bestandsschutz ja am 31.12.2022 weg, danach kann man die Mavic 2 Pro nur noch OFFEN - A3 fliegen. Macht es daher noch Sinn, diesen kostenpflichtigen Kompetenznachweis zu machen? Ist da mit irgendwas zu rechnen, dass es auch nach dem 31.12.2022 nochmöglich sein wird, eine Bestandsdrohne nach OFFEN - A2 zu fliegen? Dafür bräuchte es ja sonst die C2-Zertifizierung. Grüße HPK
@andreasac97693 жыл бұрын
Meines Wissens nach hast Du keine Chance, ab dem 1.1.2023 die nicht-klassifizierte M2P in einer anderen Kategorie als A3 zu fliegen. Da nutzt Dir auch die Fernpilotenzeugnis nichts mehr. Du musst Dir dann wohl oder übel eine C-Drohne anschaffen, die es aber bis heute noch nicht gibt. Allerdings: Mit einer C-Drohne und Fernpilotenlizenz darfst Du dann sogar in A1 fliegen.
@M111chl3 жыл бұрын
@@andreasac9769 ja, wenn die Drohne in C1 klassifiziert ist. Die M2P wäre aber mit über 900g schon mal nicht C1 sondern wenigstens C2 und dürfte damit, von irgendwelchen anderen Voraussetzungen abgesehen, nur in A2 fliegen. Und dafür bräuchte man dann die A2 Lizenz. Wäre eine potentielle M3P in C1 dürfte man sie mit dem A1/A3 Nachweis in A1 fliegen.
@MrMcGirg3 жыл бұрын
@@M111chl Aber wie wahrscheinlich wird eine M3P unter 900g wiegen. Irgendwo müssten ja Rückschritte gemacht werden, um das Gewicht zu sparen. Ggf. gibt neue Akkutechnologie, die dann statt längerer Fligzeit geringeres Gewicht ermöglicht... Aber viel interessanter ist die Frage: wird eine potentielle M3P überhaupt zertifiziert? Wie weit ist der Fortschritt schon, um die Zertifizierung noch einzuplanen...
@manuelhinsching44283 жыл бұрын
Hallo. Ich soll demnächst ein paar Fotos/ Videos von einer freiwilligen Feuerwehr machen. Habe eine mavic air 2, die Feuerwehr ist an einer Straße. Kann ich jetzt die Aufnahmen ein wenig leichter durchführen weil ich für die Feuerwehr also Behörde unter Aufsicht fliege ? Habe den A1/A3 Schein, bin versichert und registriert. Fallen dadurch die verbote weg wenn ich für die Feuerwehr unterwegs bin ?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo Manuel, ja das wäre möglich, wenn es zur Erfüllung der AUfgaben der Behörde notwenig ist (das ist bei Werbeaufnahmen Grauzone). Wenn es keine Bundesstraße ist, wäre es aber kein Verbot - Details zum Behördenthema findest du hier: kzbin.info/www/bejne/fHenhJ-bjdJ9Y5o
@manuelhinsching44283 жыл бұрын
@@UROBGmbH okay, also Werbung bzw. ein Foto einfach so wird es schon sein aber man kann es ja auch so auslegen inspizieren der Solaranlage auf dem Dach…. Bundesstraße ist es nicht nur eine Landstraße, bei Landstraßen muss ich keinen Abstand halten ?🤔
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@manuelhinsching4428 Korrekt- das Verbot gilt nur bei Bundesstraßen und Autobahnen! Dennoch solltest du natürlich aufpassen, dass keine Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden, aber das ist ja klar.
@manuelhinsching44283 жыл бұрын
@@UROBGmbH ja das stimmt. Vorsicht ist trotzdem geboten 🙂
@maurirubin88683 жыл бұрын
Ich glaube ich werde Astronaut. Da sind die Hürden nicht so hoch.
@mikeglante22543 жыл бұрын
Toll erklärt. Ich wundere mich nur, warum Ihr nur 4000 Abonnenten habt. Sollte ne Null mehr sein!
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo Mike, vielen Dank dir, wir arbeiten dran :) Wir haben eher Videos für professionelle Anwender, daher haben wir leider noch keine 100.000 Abonnenten - aber bald ;)
@TheNismo863 жыл бұрын
Hallo, ist das nicht falsch mit den Wohngrundstücken? Nach der neuen EU Verordnung wird von Wohngebieten geredet und nicht von Grundstücken. Auch im spezielleren gibs ein gewisser Fehler, denn laut vielen Apps auch die Droniq App dürfte ich zb mit der Inspire 1 über das heidelberger Schloss fliegen. Wenn ich dies aber jetzt tun würde selbst mit meiner allgemeinen Betriebserlaubnis BaWü würde ich rechtliche Probleme bekommen da das Grundstück (Kein Wohngrundstück) dem Land BaWü gehört. Auch sonstige Schlösser/Burgen & Gärten sind teilweise vom LBA aus als grüne Zone frei (Flug erlaubt) werden aber dennoch als Grundstück eines Landes verwaltet und sind somit genemigungspflichtig.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo, das Thema der Wohngrundstücke steht parallel zu der EU-Verordnung und ist ein rein "deutsches" Verbot der LuftVO. Bei Schlössern etc. gibt es besondere Regelungen, die haben aber nichts mit dem Luftrecht zu tun, sondern mit der Veröffentlichung bzw. dem Urheberrecht. Grundsätzlich benötigst du für Start- und Landefläche die Erlaubnis des Grundstückeigentümers, rein luftrechtlich könntest du aber mit Erlaubnis des Landwirts auf einem Feld neben dem Schloss starten und die Luftbilder erstellen - der Eigentümer des Objektes kann auch den Überflug nicht verbieten (da es im Normalfall kein Wohngrundstück sein wird). Aufpassen sollte man dann nur bzgl. Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen.
@uwesmodellbauwelt3 жыл бұрын
Hallo, bei Schlössern, Burgen usw. wäre ich mit dem Fliegen sehr vorsichtig. Die meisten befinden sich in Privatbesitz und werden zum Teil bewohnt. Somit also ein Privatgrundstück. Daher würde ich heutzutage dort nicht mehr fliegen...
@saarlandmichaelmyers3 жыл бұрын
Zumindest mit A2 darfste Wohngebieten überfliegen und wenn deine Drohne den Slow-Mofus hat, max.3m/sec., darfste auch bis auf 5 mtr.Entfernung heranfliegen.
@uwesmodellbauwelt3 жыл бұрын
@@saarlandmichaelmyers leider ist deine Aussage nicht ganz richtig: Die Kategorie OPEN A2 erlaubt zwar das Fliegen in Wohngebieten, fordert aber trotzdem einen Mindestabstand von 30 Metern (bei Bestandsdrohnen sogar 50 Meter) zu unbeteiligten Personen. Dies kann in Wohngebieten schwierig werden oder den Einsatz in Wohngebieten teilweise auch selbst mit großem EU-Drohnenführerschein unmöglich machen. Die Ausnahme, dass man den Mindestabstand zu unbeteiligten Personen bis auf 5 Meter reduzieren darf, wenn die Drohne ausschließlich im „Langsam-Modus“ betrieben wird, gilt nur für klassifizierte Drohnen - jedoch nicht für Bestandsdrohnen.
@saarlandmichaelmyers3 жыл бұрын
Es gibt noch keine klassifizierten Drohnen. Bestandsdrohnen sollten dennoch gehen. Viele Handwerksbetriebe hier umfliegrn mit Drohnen Häuser (um nach Bedachung etc. zu schauen) um Zeit zu sparen. Nach Rückfragen wäre dies so in.O.!
@ulfbecker24093 жыл бұрын
Zum Thema Flughäfen und Flugplätzen wäre es wert einen Extrabeittag zu machen.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Das ist eine sehr gute Idee, schreiben wir mal auf unsere To-Do-Liste :)
@ulfbecker24093 жыл бұрын
@@UROBGmbH Prima. Als Stichworte hätte ich dazu: NFL 1-2077-20, ATZ, RMZ, TMZ und CTR. ;)
@berndlangohr30213 жыл бұрын
Wie immer bei Euch sehr informativ in dem doch - für Nichtjuristen - sehr komplexen Thema. Ich selbst möchte in Kürze den A2- Schein (wohl bei Euch aber online) machen, frage mich jedoch, ob es nicht sinnvoller ist abzuwarten bis die deutschen Gesetze angepasst und verabschiedet sind, um dann wirklich einen aktuellen Ausbildungsstand zu haben. Wird denn Euer Schulungsmaterial entsprechend adaptiert werden so dass man auch später im Gelände die Sicherheit hat zu wissen, was denn nun an Ort und Stelle zu beachten ist?
@andre2673 жыл бұрын
Ich habe eine Frage die ich jetzt wirklich schon länger versuche zu beantworten. Ort: Kassel Wir haben so viele Naturschutzgebiete selbst über Anbauflächen von Bauer XYZ was ich absolut nicht nachvollziehen kann. Das Naturschutzgebiete noch mal in einige Kategorien unterteilt werden wie FFH usw. macht es niemanden leichter zu unterscheiden, darf ich hier fliegen oder nicht? Das Luftfahrt Bundesamt verweist auf das Naturschutz Bundesamt und die zitieren nur die Verordnung kurz und knapp... Damit ist echt niemanden geholfen und das Hobby wird schneller verworfen, oder die "Piloten" sag das ist mir jetzt egal. (Durch zu viele Verbote) Was kann man da machen um das besser zu verstehen?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Andre, schau bitte einmal nach, ob es "richtige" Naturschutzgebiete sind - Landschaftsschutzgebiete etc. fallen nicht unter das Verbot! Ansonsten wäre es leider eine Erlaubnis der (ich meine unteren) Naturschutzbehörde, das ist keine Bundessache! In machen Fällen kann man mit der Behörde aber auch eine einfache Lösung finden, das variiert aber extrem stark je nach Bundesland.
@andre2673 жыл бұрын
Vielen Dank für die schnelle Antwort. 😃👍 Aber ganz ehrlich, was will ich den "netten" blauen Bundespolizei Hubschrauber sagen, wenn die mal wieder über das Landschaftsschutzgebiet fliegen und der Meinung sind: "Das ist verboten"? Die entsprechenden Behörden reagieren nicht und geregelt ist es auch nicht. Ist leider echt blöd, das endet doch nur in einen Verfahren gegen mich wobei die halt einfach am längerem Hebel sind. So etwas gehört geregelt einheitlich finde ich. Sry, musste raus, aber gutes Video und danke für den Support. 👍🧡
@rotimotorrad3 жыл бұрын
Habe ich das richtig verstanden, (Drohne kleiner 250gramm) ich darf über meinem Wohngrundstück 700 qm und auch über dem des Nachbarn 600 qm fliegen sofern der Nachbar mir das erlaubt. Wie sieht es dann damit aus dass ich ab einer gewissen Höhe weitere Wohngrundstücke von weit oben sehen kann? Eigentlich sind ja durch die Höhe keine Personen zu erkennen. Erlaubt solange ich mich direkt über den beiden erlaubten Grundstücken bin. zB um einen Sonnenuntergang zu fotografieren?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Ja, Drohne kleiner 250g (aber auch ohne Kamera!), dürfte über das Wohngrundstück fliegen. Wenn ich z.B. in einer Panoramaaufnahme die anderen Grundstücke auf dem Bild habe, ist das sehr vom Fall abhängig, meistens gelten diese Grundstücke dann als Beiwerk (das bezieht sich aber meist auf Personen), ähnliche Fälle sind vor Gericht eigentlich immer "für den Drohnenpioten" ausgegangen.
@manuelhinsching44283 жыл бұрын
War heute bei uns im Steinbruch fliegen. Hatte die Erlaubnis vom Chef und so, darf ich dann mit meiner mavic air 2 näher an die Maschinen ran ? Sind ja eigentlich unbeteiligte in Maschinen. Hab den A1/A3 Schein und bin versichert
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Strenggenommen müsstest du mit den Fahrern der Maschinen eine Einweisung machen und sie müssen dem Flug zustimmen, dann sind das beteiligte Personen!
@manuelhinsching44283 жыл бұрын
@@UROBGmbH zugestimmt haben sie alle und haben sich gefreut. Sind auch meine Arbeitskollegen…
@manuelhinsching44283 жыл бұрын
@@UROBGmbH aber rein rechtlich dürfte ich dann an sie trotzdem so nah ran? Auch Einwilligung Einweisung alles vorhanden..oder muss ich trotzdem 150 m weg bleiben eigentlich 🙄
@Alex-lm6ty3 жыл бұрын
Gute Deutsche Demokratie, ich lach mich schlapp. 😃😃😃
@954astro3 жыл бұрын
In der Droniq app werden die heliports an den Krankenhäusern als Flugverbotszonen gekennzeichnet. Was stimmt denn dann ?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Manche sind als "richtige" Flugplätze zugelassen und auf der ICAO Karte verzeichnet, dann gelten 1,5Km, ansonsten die 100m. Im Zweifelsfall kannst du auch eine Mail an deine zuständige Landesluftfahrtbehörde mit genauer Bezeichnung des Heliports senden, die können wir dann auch eine Auskunft geben: u-rob.com/wissensartikel/rechtslage/ansprechpartner-der-luftfahrtbehoerden-in-deutschland/
@luftunterstuetzung3 жыл бұрын
Habe das gleiche Problem. Krankenhaus in der Droniq-App mit 1,5km Sperrgebiet gekennzeichnet, auf der ICAO-Karte nicht als Heliport gekennzeichnet. Die Landesluftfahrtbehörde hat das entsprechende Krankenhaus auch nicht als Heliport in der Datenbank, die Mitarbeiterin meinte aber, dass 1,5 km einzuhalten wären. Das Krankenhaus selbst gab mir die Auskunft es sei ein offizieller Landeplatz. Hab jetzt noch zusätzlich die entsprechende Station der DRF angeschrieben, welche das KKH regelmäßig anfliegt in der Hoffnung, dass diese sich mit der Thematik auseinandersetzen.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@luftunterstuetzung Ja, das ist in der Praxis schwierig. Ich persönlich würde mich an die Aussage der Landesluftfahrtbehörde und ICAO Karte halten - schreib hier gerne, wenn es etwas Neues gibt!
@luftunterstuetzung3 жыл бұрын
@@UROBGmbH Also: laut telefonischer Auskunft des Piloten von Chrsitoph38 (netter Typ) handelt es sich in "meinem Fall" um ein PIS (Public Interest Site). Meine mail wurde weitergeleitet um den Zusammhang/Auflagen mit den UAS-Regularien abzuklären. Schön mal mit einem Piloten zu sprechen und dessen Sichtweise zu hören. Er war etwas erschrocken, als ich von 120m Höhe sprach. Der Heli fliegt auf 500ft bzw 300ft bei schlechter Sicht. Ich für meinen Teil werde im Umfeld des PIS definitiv auf 50m AGL bleiben, egal wie die Auskunft über den vorgeschriebenen Abstand nun ausfallen wird. Wir sind uns jedenfalls einig uns nicht zu treffen... ;)
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@luftunterstuetzung Danke für die Info - mit den Leuten wir dir (die sich damit auseinandersetzen) hat ja kein Pilot ein Problem, sondern mit den vielen anderen, denen das nicht so wichtig ist. Wir sind gespannt was du an Antwort bekommst :)
@dandyPH3 жыл бұрын
prima danke ! 2 Fragen 1. Bsp. Friedrichshafen.... Riesen NoFlyZone. Abheben bis 50m Höhe trotzdem ok, außerhalb 1,5 km vom Airport? oder gilt strikt NoFly im gesamten markierten Gebiet :-? 2. Wenn ich jetzt A2 bei Euch buche, muss ich sofort starten oder reicht es noch in 1 bis 2 Wochen:-? Danke & LG =)
@volky72653 жыл бұрын
Wozu e-ID und Drohnenführerschein, wenn ich weiterhin die gleichen Beschränkungen habe wie vor 2021? Jetzt muss ich zusätzlich Anträge beim Land einreichen und teuer bezahlen, wenn ich z.B. über der Ostsee fliegen möchte. Ich hatte die Hoffnung, dass wenn ich mich offiziell registrieren lasse und den Führerschein mache, mehr Freiheiten bekomme. So droht das Drohnenfliegen in die Illegalität abzurutschen.
@andre2673 жыл бұрын
Ich habe das Gefühl das wir Drohnen Piloten eh alle Kriminell betrachtet werden, daher wird weiter reguliert und zu solchen Maßnahmen gegriffen um überhaupt fliegen zu dürfen. In die andere Richtung zu gehen und jeder Stadt in Deutschland eine legale Flugzone zu spendieren mit sogar sagen wir mal 300 m Höhe um die Orte attraktiv zu machen, daran denkt niemand. (meine Meinung)
@volky72653 жыл бұрын
@@andre267 Meine Meinung: Der Luftraum für Hobbydrohnen bis 120m ist kommerziell attraktiv geworden. Jetzt werden die Hobbydrohnen zum Feind erklärt und ihnen der Luftraum weggenommen.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo Volky, das Verbot über z.B. dem Nationalpark Wattenmeer und die Erlaubnisse der Landesluftfahrtbehörden dafür haben wir schon seit 2017 - das ist als ein rein deutscher "Sonderfall". Das Problem ist einfach, dass es das Verkehrsministerium versäumt hat, die Betriebsverbote bis zum 31.12.2020 an die EU-Verordnung anzupassen und wir dadurch nun "doppelt" Verbote haben anstatt Vereinfachungen. Wir hoffen stark, dass es ab Sommer 2021 diesbezüglich entspannter wird und zumindest viele Verbote gelockert werden.
@volky72653 жыл бұрын
@@UROBGmbH Ich werde halt von Surfern und Seglern an Nord und Ostsee gefragt, ob ich nicht deren Regatta einmal filmen könnte. Ich ernte dann Unverständnis, wenn ich sage, dass ich mit einer 900g-Drohne ein komplettes Flugverbot habe.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@volky7265 Ostsee sollte doch bei den meisten Flächen gehen (bis auf die milit. Flugbeschränkungsgebiete der Marine)? Nordsee ist wegen dem Nationalpark Wattenmeer definitiv schwieriger...
@luftboss783 жыл бұрын
Darf man in Ortschaften über Straßen fliegen, die keine Bundesstraßen sind, da die laut Geoportal keine Wohngrundstücke sind?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Ja, aber wenn Fahrzeuge auf der Staße sind, muss zumindest bei Drohnen über 500g die 1:1 Regelung und 50m Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Dritten eingehalten werden.
@luftboss783 жыл бұрын
@@UROBGmbH herzlichen Dank für die prompte Antwort. Ich freue mich sehr, über diese Möglichkeit der Luftaufnahmen, die zumindest punktuelle Dokumentationen erlaubt.
@timoheinrich81233 жыл бұрын
@U-Rob Kannst Du mal Aussagen zu STS machen? Ich höre seit einem Vierteljahr überall, dass es Standardszenarien geben soll. Wo, was, wie....? Welche Länderbehörden haben inzwischen STS definiert? Gibts irgendwo eine Übersicht?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo Timo, kennst du dieses Video von uns schon? kzbin.info/www/bejne/nnito56BjZ1kf68
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Ansonsten in Kurzform: STS sind nicht anwendbar, solange es noch keine C5/C6 zertifizierten Drohnen gibt - aktuell sind eher Betriebserlaubnisse auch auf Basis von sog. PDRA´s nutzbar. Die Landesluftfahrtbehörden arbeiten sich ein, es sollte ab Ende April besser laufen. Wir machen ein Video, sobald es da etwas neues gibt!
@timoheinrich81233 жыл бұрын
@@UROBGmbH Danke für die Info! Okay, sind PDRA's irgendwo nachlesbar? Hör ich grad zum ersten Mal...
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@timoheinrich8123 Ein paar PDRA´s findest du in den Eay Access Rules der EASA, ich meine die werden GM01 etc. genannt (aktuell keine Seitenzahl zur Hand). Hier noch ein paar Infos: www.easa.europa.eu/domains/civil-drones-rpas/specific-category-civil-drones
@gerdpopall40303 жыл бұрын
Das mit auf Sicht können Sie für Drohnen bis 250 g doch so lassen wie 2020. Die Mini 2 fliegt locker 8 km, warum soll man das nicht ausnutzen und der Flug ist doch auch viel interessanter.
@markusrode80133 жыл бұрын
Die Gesetze kann nun mal keiner von uns ändern und die 8 km finde ich auch übertrieben die keiner machen sollte kommt oft genug bei der Entfernung zu Funkstillen es gibt genug Idioten auf KZbin die Gesetze schon gebrochen haben 500 Meter hoch und über 10 km Weg und wen irgend was Passiert bei 8 km Entfernung denke ich mal das es keine Versicherung die Schäden übernehmen wird und sehr hohe Strafen auf die Person zukommen wird
@johanntu26023 жыл бұрын
GUTE DEUTSCHE DEMOKRATIE....DIE HATTEN WIR MAL!
@nerdiix3 жыл бұрын
Ich würde mit meiner Air2 S total gern ein kleinen Shot direkt über einem Autobahnkreuz machen. Selbst mit der 1:1 Regel ist es mir nicht erlaubt :( gibt es denn da evtl doch noch irgend eine befreiungsmöglichkeit ? PS: Tolles Video .. ABO is da ! :)
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Aus Sicherheitsgründen würden wir das nicht empfehlen - es sieht ja auch mit etwas seitlichem Abstand gut aus. Rein technisch kann man aber dafür eine Erlaubnis bei der Landes-Luftfahrtbehörde einholen, ist aber aufwändig.
@45mmluftdruckkeller63 жыл бұрын
Verdammt keine Drogenpäckchen mehr über die Knastmauern abwerfen :-(
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Jupp, wird leider schwierig mit dem neuen Geschäftsmodell :)
@mattisrobowski3 жыл бұрын
11 Dislikes... Sind das Leute, die Drohnen hassen? Was machen die dann hier? Von mir gibts den Daumen hoch!
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Danke dir! Das sind wohl die Kollegen, die über die aktuelle rechtliche Situation "not amused" sind und das dann so kommunizieren :)