Danke für die schnelle und verständliche Weitergabe!
@rudolf.ersepke3 жыл бұрын
Super gemacht! Jetzt müssen nur noch alle Mitarbeiter der Ordnungsämter und Polizeistationen entsprechend informiert werden; bis die alle wissen, was genau gilt ........
@michaelhagemeier68283 жыл бұрын
Absolut klasse Zusammenfassung, die für 90% der Piloten reichen sollte! Daumen hoch wie immer!
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Danke dir, wir haben schon befürchtet, dass es zu langatmig geworden ist!
@Bennyf19883 жыл бұрын
Habt ihr geplant ein Updatevideo zu machen, sobald die Gesetze durch sind? Wär cool, wenn ihr einen Leitfaden erstellen könntet, bei welchen Situationen man frei fliegen kann und wann man euch braucht um Genehmigungen zu bekommen. Beispielsweise so aufeinanderfolgende Fragen wie: Welche Flughöhe, welche Drohne, welcher Ort, etc. ... und am Ende kommt raus Ihr braucht eine Genehmigung von bzw. über U-ROB oder ihr könnt unter gewissen Auflagen / Absprachen frei fliegen. Danke für eure Videos!
@michaelneidel95103 жыл бұрын
Vielen Dank für die Informationen. Ich fliege in erster Linie mit dem Ziel Landschaftsaufnahmen zu machen. Dabei hat mich das Thema Naturschutzgebiet schon immer berührt. Z.B gibt es an der norddeutschen Küste die Situation, dass das Watt Naturschutzgebiet ist, viele Bereiche hinter dem Deich ebenfalls und nur auf dem Deich dürfte ich aufsteigen. Hier existiert also theoretische ein schmaler senkrechter Korridor. Im Bereich von 100 - 120 m Höhe öffnet sich jetzt offenbar ein neuer Bereich. Mir scheint das so, als wäre es eine (vielleicht ungewollte) Gesetzeslücke. Ich hoffe, dass diese Lücke nicht durch unbedachtes Handeln irgendwann geschlossen wird. Denn viele unnötige Einschränkungen verdanken wir den unvernünftigen Drohnennutzern. Nochmals, vielen Dank für die informativen Beiträge.
@MarcoNissen3 жыл бұрын
das ist keine Lücke, sondern wenn du die Genehmigung der Naturschutzbehörde hast, dürftest du im Korridor fliegen, sonst nicht ..
@michaelneidel95103 жыл бұрын
@@MarcoNissen Mit Genehmigung kann man natürlich in jedem Naturschutzgebiet fliegen. Und dass das von mir genannte Beispiel mit dem Deich zwischen zwei Sperrgebieten für den Aufstieg zu schmal ist, weil ich ja einen Mindestabstand einhalten muss, ist auch klar. Trotzdem besagt die im Video genannte Neuregelung, dass man außerhalb des Naturschutzgebietes unter Beachtung aller anderen Regeln aufsteigen darf und das Naturschutzgebiet dann in einer Höhe von 100 bis 120 Metern überfliegen dürfte, wenn dem keine andere Regel widerspricht. Diesen vermeintlichen Korridor von 20 Metern Höhe oberhalb eines Naturschutzgebietes zuzulassen halte ich für nicht sehr sinnvoll, weil man andererseits immer mit einer Notsituation rechnen muss, die einen zwingt die 100 Meter zu unterschreiten (z.B. um einem andern Luftfahrzeug auszuweichen). Es geht auch nicht darum, dass ich in diesem Bereich ohne Genehmigung fliegen möchte, sondern darum deutlich zu machen, dass aus der Neuregelung diese Lücke interpretiert werden kann, deren Nutzung wieder zu einem Negativimage der Drohnenpiloten führt. Das galt es deutlich zu machen.
@MarcoNissen3 жыл бұрын
@@michaelneidel9510 ja stimmt. Ich denke es könnte höchstens dann sinnvoll sein wenn man kurz einen schmalen NSG Streifen überfliegen muss wenn man vorher sowieso schon am fliegen ist
@kameramaenner3 жыл бұрын
Das Wattenmeer ist sogar Nationalpark und der ist von der Korridorlösung ausgenommen. Vorsicht!
@michaelneidel95103 жыл бұрын
@@kameramaenner Danke für den Hinweis, aber es geht eher darum symbolische den Korridor sowohl geografische als auch rechtlich zu beschreiben. Deich und Watt diente nur als Situationsbeschreibung. Ich habe nicht vor über dem Wattenmeer mit der Drohne zu fliegen. Ich werde auch kein anders Beispiel nennen zu dem sich weitere Kommentatoren melden könnten.
@andreasw.9643 жыл бұрын
Mir ist das Thema Naturschutzgebiet nicht so ganz klar. Auf Karten in Apps sind NSG-Bereiche immer durchgehend markiert, auch wenn sich hier Bauwerke und Strassen befinden, z.B. ein Sportboothafen am Fluss mit Zufahrtsstrasse. Ist eine öffentliche Teerstrasse im NSG tatsächlich Bestandteil des NSG oder darf man dort starten ? Wäre doch sinnfirei wenn Autos fahren dürfen, aber leisere Drohnen nicht.
@mikeglante22543 жыл бұрын
Wiedermal sehr informativ und gut erklärt. Die 5000 sind längst überfällig. 😉
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Vielen Dank dir, die 5000 knacken wir kurzfristig - nächstes Ziel : 50.000 :) :)
@andrerodax13663 жыл бұрын
Das sind ja mal gute Botschaften. Danke für die - wie immer - sympathische & hochinformative Erläuterung mit alltagstauglichen Beispielen. Weiter so 👍🏼
@T71-j4q3 жыл бұрын
Trockenes Thema aber gut erklärt, danke
@The_Daliban2 жыл бұрын
Super Video und Gute Nachrichten. Sich im Verordnungschaos zurecht zu finden ist manchmal etwas schwierig. Danke also dafür. Wäre ja genial wenn es einfach mal ne App gäbe die einem sagt wann und wo man starten darf. Das wäre so viel einfacher. Von zu Hause aus alles planen und dann guten Gewissens fliegen. Würde so vieles vereinfachen. Am besten gekoppelt mit der DJI App damit Man garnicht erst starten kann
@mikewesters11143 жыл бұрын
Moin moin & thx fürs Video👍 Glückwunsch zu 5070 Abonnenten👏
@SPEEDRS13 жыл бұрын
Super Video, vielen Dank!
@airdog75663 жыл бұрын
Sehr gut und verständlich erklärt. Vielen Dank!
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Danke für das Lob!
@bastiw60183 жыл бұрын
Ich finde es gut, dass ab jetzt der Überflug über Bundeswasserstraßen mögliche ist.
@jojo00643 жыл бұрын
Danke für die guten Erklärungen der Gesetzeslage , ich würde sie gerne anwenden 🤫
@georgeschuhmaker88373 жыл бұрын
Danke für die informativen Erklärungen zu den möglichen neuen Gesetzen. Vieles wird vereinfacht. Die umständlichen, langwierigen Wege zur Betriebserlaubnis entfällt an vielen Stellen. Letztendlich wird aber auch die Behörde dadurch deutlich entlastet. 👍
@djscope693 жыл бұрын
Schön wäre endlich mal die Klassifizierung der Drohnen. Erst macht der Gesetzesgeber das zum Gesetz, aber kein Hersteller kann es umsetzen..... weil es keine Prüfverfahren gibt etc.....
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Ja, das ist wirklich blöd - in den nächsten Monaten sollte endlich Bewegung in das Thema kommen!
@FilmingPanda3 жыл бұрын
Super erklärt. Und die Beispiele sind sehr hilfreich. Danke dafür
@b.s.4573 жыл бұрын
Suuuper Ton, Inhalt sowieso!
@christianfranz74063 жыл бұрын
Danke für die Infos.
@thomasr.17333 жыл бұрын
Hoffentlich passt sich auch Österreich daran an!! Daaanke!!😘
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Jupp, dann hoffen wir mal auf die AustroControl!
@heinz-jurgenbader57423 жыл бұрын
Du willst auch in Österreich die Beschränkungen für Autobahnen, Eisenbahnstrecken und Flüsse?
@AlphaHolz3 жыл бұрын
Wieder mal ein richtig gutes Video👍🏻
@klausschaper73803 жыл бұрын
Danke für die Erläuterungen.
@cedrikwald3 жыл бұрын
Endlich mal Gesetzesänderungen die auch wieder was erlauben
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Jupp, da mussten wir viele Jahre drauf warten :)
@luftunterstuetzung3 жыл бұрын
Die 50m Freigabe bei 1,5km Abstand zum Airport in der CTR gilt weiterhin?
@The_Daliban2 жыл бұрын
17:47 Habe ich das richtig verstanden, dass man die Genehmigung einmal einholt und das war’s? Wie ist denn EU weit gültig? Wie lange ist sie denn gültig?
@UROBGmbH2 жыл бұрын
Es kommt auf das Genehmigungsverfahren drauf an, meist sind die Erlaubnisse 1 Jahr gültig und werden dann verlängert. Aber es ist deutlich mehr "Papierkram" als noch vor 1-2 Jahren. Ein paar mehr Infos findest du hier: u-rob.com/drohne/service/genehmigungen/
@The_Daliban2 жыл бұрын
@@UROBGmbH oh man😅 Alles klar.was sein muss, muss sein. Vielen Dank!🙏🏻
@DE-signYourLife2 жыл бұрын
3:14 was war das denn? Blitzeinschlag?
@m.l.15683 жыл бұрын
Hallo, danke für den sehr sympathischen Vortrag👍
@guentherj.3 жыл бұрын
Kurzer Hinweis: in LuftVO §21h Abs 3 Ziffer 2 ist ein Abstand zu Flughafenbegrenzungen von 1000m angegeben. Da dieser Raum innerhalb einer Kontrollzone liegt, ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Die von der DFS allgemeine Erteilung beginnt aber erst ab einem Abstand von 1500m von der Begrenzung. Das bedeutet, wenn man legal in 1200m Entfernung der Begrenzung fliegen will, muss man sich selbst um die Freigabe kümmern. Online Formular auf der Homepage der DFS.
@canini16083 жыл бұрын
Die Luftverkehrsordnung wurde am 14.06. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sollte nach meinem Dafürhalten bereits Gültigkeit haben?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Jupp, ist mittlerweile gültig - das Video wurde davor gedreht. Wir werden das in der Beschreibung ergänzen!
@MichasWelt Жыл бұрын
Im Video ist ein Fehler. Auch Windparks, Solarparks und Wasserkraftwerke werden oft der dezentralen Stromerzeugung zugerechnet, obwohl dies nur dann stimmt, wenn deren Energie regional vor Ort verbraucht werden kann.
@UROBGmbH Жыл бұрын
Hi Micha, ja das ist ein schwieriges Thema, vor allem weil es für den Drohnenpiloten sehr schwer ist zwischen zentral und dezentral in der Praxis zu unterscheiden....vielleicht wird das ja in Zukunft vereinfacht.
@MichasWelt Жыл бұрын
@@UROBGmbH Gerade meinte der Alexander von droniq es sei wohl generell in Deutschland erlaubt.
@UROBGmbH Жыл бұрын
@@MichasWelt Werden mit Alexander mal sprechen :)
@zeitrafferreisevideotravel88093 жыл бұрын
Sehr schön. Abo habt ihr verdient. Hab mir auch so ein kleines Fluggerät zugelegt (DJI Mini 2) . Wie schaut das den nun aktuell in der Droniq App aus? Sind da die "Neuerungen" schon Up2date? Bei uns hier in Bayern wird meistens Flug verboten angezeigt. Gruß vom Zeitraffer Now & Then Reisekanal
@ganzfix263 жыл бұрын
Danke für die Infos!
@dronieakoskovacs59893 жыл бұрын
Super video und Sehr hilfereich.Nur eine frage.Naturshutzgebeit: darf zwischen 100 und 120 meter fliegen aber darf ich dort starten und landen oder nicht?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Sehr gute Frage - das hatten wir auch schon die Behörden gefragt - du müsstest von außen in 100m Höhe einfliegen oder eine Erlaubnis der Naturschutzbehörde einholen. Daher bringt diese Lösung nur sehr selten einen Vorteil....
@dronieakoskovacs59893 жыл бұрын
@@UROBGmbH Danke Schon!!!!
@heinzmeister94073 жыл бұрын
Tolles Video und danke für die neuesten Infos. Ich nutze die Drohne aber als Filmer, weniger aus Spaß am Fliegen. Nach §21h, Absatz 7 c) aa) soll es ja nun erlaubt sein, Wohngebiete zwischen 100m und 120m überfliegen zu dürfen ohne eine Vielzahl von Überfluggenehmigungen einholen zu müssen. Das ist soweit klar und schon mal sehr hilfreich. Frage ist aber, darf ich dann auch Bilder/Videos aus dieser Höhe machen und diese veröffentlichen, oder muss ich weiterhin Haus für Haus abklappern, wobei ich dann aber auch mit Zustimmung tiefer fliegen dürfte? Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
@carstens84613 жыл бұрын
Nein… Darfst du nicht. Dieser Flugraum in der begrenzten Höhe gilt nur für Dronen unter 251 Gramm, die keinerlei optische oder akustische Aufzeichnungsmöglichkeiten haben… Also nur Dronen ohne Kamera… Ansonsten nur im gewerblichen Bereich mit Nachweis des Flugvorhabens und Begründung zur Streckenführung.
@heinzmeister94073 жыл бұрын
@@carstens8461 Danke für die Antwort. Ich dachte aber, für Drohnen unter 250g ohne Kamera und Mikrofon gäbe es gar keine Einschränkungen. Wenn ich aber mit einer Min2 tatsächlich von jedem Hausbesitzer/Bewohner eine schriftliche Genehmigung zum Überflug und Veröffentlichen der Aufnahmen habe, dann sollte das doch ok sein, oder?
@ptrixk53593 жыл бұрын
Wenn ich mir jetzt eine HS120D kaufe, brauche ich dann nur eine Versicherung oder auch noch andere Sachen? Darf ich dann die Drohne mit 15 Jahren alleine fliegen? VG
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Die Drohne ist in der Klasse der Mini, hier findest du alle wichtigen Infos: kzbin.info/www/bejne/iKCmaZSBmNatbZo
@technickr3 жыл бұрын
Wenn ich das richtig sehe, wurden die Ausnahmen in §21b nicht angefasst und damit ist weiterhin ein VLOS Flug unter 30m Höhe ohne Spotter erlaubt. Richtig?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Gute Frage - eigentlich müsste der Punkt entfernt worden sein. Unabhängig davon steht die EU-Verordnung aber über diesem Paragraphen der LuftVO, daher ist es seit dem 01.01.21 nicht mehr zulässig BVLOS bzw. ohne Spotter zu fliegen....
@technickr3 жыл бұрын
@@UROBGmbH da ist der DMFV anderer Meinung und ich weiß nicht wer Recht hat 😢
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@technickr Dann frag am besten beim BMVI oder der Landes-Luftfahrtbehörde nach - insbesondere Bremen und Niedersachsen sind da sehr kompetent... Schreib hier gerne einmal die Antwort - man lernt immer dazu!
@kameranrw3 жыл бұрын
zum Punkt Nachtflug: da kann man sich beim LBA für 100 Euro eine Einzelgenehmigung holen, diese gilt dann nur für diesen einen "Tag". Wie sieht das eigentlich mit den vorhandenen Genehmigungen aus, ich habe eine nach §21b Abs. 3 in Verbindung mit §21b Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 und 9 bleibt diese so gültig oder muss diese jetzt geändert werden?
@pfaelzer-Ebiker3 жыл бұрын
Gut erklärt aber zum Glück wurde ich bereits von der Copteruni informiert also manchmal macht es doch Sinn das A2 Fernpiloten Zertifikat zu machen dann bleibt man auf dem neusten Stand
@juliusammittag93213 жыл бұрын
Müsste man bei. 5. d) dann Bein Start 100m seitlichen Abstand zu der Bundeswasserstraße haben?
@juliusammittag93213 жыл бұрын
Außerdem Top Video Ich habe alles verstanden
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Nein, du kannst die 1:1 Regelung nutzen, das heißt Start z.B. in 20m Distanz bis 20m Höhe - dann auf 100m Distanz entfernen, auf 100m aufsteigen. In 100m Höhe darfst du dann über die Bundeswasserstraße fliegen. Etwas umständlich, aber so wäre es rechtlich sauber.
@juliusammittag93213 жыл бұрын
@@UROBGmbH Okay vielen Dank
@LosAngeles2343 жыл бұрын
150m Abstand zu Wohngebieten und das Überfliegen ist bei den Auflagen unter Punkt 7 erlaubt? Heißt das, das punkt 7 nur für einzeln stehende Häuser gelten?
@imagefliegen45313 жыл бұрын
was ist denn wenn ich zb bei ein Brand gefragt werde wob ich da mal fliegen kann muss ich mir das unterschreiben lassn?
@timw80703 жыл бұрын
Hey ich bin selber bei der Feuerwehr und wenn dir der Einsatzleiter es sagt, brauchst dafür keine gesonderte Erlaubnis :)
@ulrichmetz23553 жыл бұрын
Danke für das informative Video. Eine Frage hab ich auch dazu: Was ist mit den "unbeteiligten Personen" ? Letztendlich macht dieser Passus in der EU Verordnung doch so ziemlich jede Erleichterung wieder hinfällig.Oder gibt es den in der jetzigen neuen Fassung nicht mehr?
@mndVideo3 жыл бұрын
eventuell vorbeikommende unbeteiligte Personen müssen (vorher) informiert werden das ein Flug stattfindet..., z. B. Spaziergänger, Nachbarn fragen, ...
@ulrichmetz23553 жыл бұрын
@@mndVideo Das ist ja genau das Problem, das ich anspreche. Einerseits darf man jetzt mit mindestens 100 Metern ungefragt über Wohngrundstücke fliegen, andererseits muss man "unbeteiligte Personen", auch die in Fahrzeugen, vorab informieren, damit sie keine unbeteiligten Personen mehr sind. In der Praxis ist das nicht durchführbar. Die Gesetzgeber (BRD und EU gleichermasen) lassen uns Drohnenpiloten mit dem Problem alleine. Schade, ich hatte mir mehr erhofft.
@mndVideo3 жыл бұрын
@@ulrichmetz2355 - So wie ich das verstanden habe: Es geht ja darum, das niemand irgendwie vor der fliegende Drohne Angst bekommt oder sich in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlt. - Deshalb, soweit es irgendwie möglich ist, freundlich und aktiv informieren - zum Beispiel auch den Start- und Landeplatz markieren, z.B. durch ein Landepad, Absperrband und Warnleuchten, vielleicht auch Schilder aufstellen: "ACHTUNG DROHNENFLUG wegen Landschafts- Foto- und Videoaufnahmen. Zeit von .... bis... Uhr" oder so ähnlich. cwem
@ralphportenhauser42793 жыл бұрын
Genau das ist es, was mMn jeden Aufstieg unmöglich macht. Erstens kann ich den Abstand überhaupt nicht einschätzen, wenn der Copter in der Luft ist, und zweitens kann ich zufällig auftauchende Personen doch während des Fluges nicht um Erlaubnis fragen. Ich versteh es nicht…
@kameramaenner3 жыл бұрын
Ich finde es auch schwierig, dass dieser Punkt im Video nicht noch einmal explizit erwähnt wird! Es entsteht der Eindruck, dass man in 100m Höhe über die Grundstücke fliegen darf. Tatsächlich muss ich dafür sorgen, dass in dem Bereich niemand unbeteiligtes unterwegs ist. Das ist in der Praxis eigentlich nicht zu leisten und sollte unbedingt genannt werden.
@martinsphotowelt763 жыл бұрын
Hey, Gesetze sind zwar trocken, aber hast du echt gut rübergebracht. Auf jeden Fall informativ. ;-) Danke für die wertvollen Infos was in Zukunft kommen wird. Ich muss echt mal schauen, ob ich in manchen Situationen nicht sogar in die spezielle Kategorie falle. Liebe Grüße aus dem Rheinland. A1/A3 und A2 habe ich schon in der Tasche.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Vielen Dank Martin - wir haben schon befürchtet, dass es zu ausführlich geworden ist!
@martinsphotowelt763 жыл бұрын
@@UROBGmbH auf keinen Fall. Besser ausführlicher und verständlich erklärt als nur ein Thema angerissen. Ich finds klasse ;-)
@winnipuh56853 жыл бұрын
gut erklärt, danke!
@eisenschweinchen53543 жыл бұрын
Gilt das auch in Österreich?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Nein, da sind die Regelungen anders - evtl. werden wir dazu auch noch ein Video erstellen!
@celtictiger783 жыл бұрын
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Start in einem Tal aus. Darf ich auch dort nur 120m vom Startpunkt aus aufsteigen? Oder darf ich entlang des Hanges höher fliegen?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Du kannst am Hang höher fliegen, es gilt immer die (ungefähre) Höhe direkt unterhalb der Drohne.
@celtictiger783 жыл бұрын
@@UROBGmbH ok. Das bedeutet dann aber wohl auch, dass man am Meer nicht über eine Klippe fliegen darf, wenn diese höher als 120m ist. Richtig?
@drohnenpilotswiss3 жыл бұрын
Super informatives Video, top...!!!
@Stelzentaube3 жыл бұрын
Wieder ein sehr interessantes Video - danke dafür. Mein Vorschlag für ein Video wäre einmal die Erläuterung der Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnungen. Im Straßenverkehr und im Schiffsverkehr gibt es Verwarn-/Bußgelder. Wie ist die Situation für Drohnenpiloten?
@seyflymovies44103 жыл бұрын
Hätte da noch eine Frage?? Muss ich mich wenn ich als Österreicher bei der Ausro control schon regestriert bin. In Deutschland nochmal mit meiner Drohne Registrieren??
@Fever6503 жыл бұрын
Nein, die Registrierung wird nur im Heimatland durchgeführt und ist in allen EU Mitgliedsstaaten gültig.
@Fotomaggi3 жыл бұрын
Ich hätte da noch einige Fragen: Bundeswasserstrassen: dazu gehören ja auch Nord und Ostsee , darf man diese jetzt auch in 100m überfliegen ? z.b. um für ein Privat/Urlaubs Video vom Küstenbreich zu machen. Klar in den Sommermonaten wo Badegäste da sind eher nicht, aber in Frühjahr oder Herbst ? Bundesfernstrassen: Die darf ich doch weiterhin nicht überfliegen, auch nicht in 100m Höhe, oder ? Fliegen in Naturschutzgebieten: Wie ist da Start und Landung geregelt. Denn meist überfliegt man diese ja nicht von Ausserhalb, sondern man startet und landen da innerhalb. Wenn ich als Privatperson in Naturschutz gebieten, schöne Landschaftaufnahmen machen möchte(z.b. für meinen privaten KZbin Kanal), gibt es da eine Möglichkeit eine bundesweite Genehmigung zu bekommen ? Oder ist es einfacher wenn man sich einen klein Gewerbeschein besorgt, z.b. als freiberuflicher Content Creator ? Beziehen sich diese Änderungen nur für DE oder sind diese EU-Weit, wenn nicht wie schaut es z.b. in Dänemark/Frankreich usw. mit Betriebsverboten aus ?
@SuperMcMaxwell3 жыл бұрын
…kann das sein, dass Ihr genau auslasst, dass das Fliegen in bzw. über Naturschutzgebieten (mit Ausnahme der Nationalparks) unter den beschriebenen Bedingungen eben nach wie vor (?) grundsätzlich NUR erlaubt ist, wenn “die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zustimmt”, was ja mindestens so etwas, wie einen Antrag impliziert oder!? Für mich wäre außerdem grad die Regelung(en) bezüglich der Nationalparks interessant. Gibt es diesen Gesetzesentwurf bereits zum Download!?
@SuperMcMaxwell3 жыл бұрын
Download gefunden ;-)
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Wir sind keine Juristen (haben einfach nur viel Erfahrung ;)) - aber es steht dahinter ein "oder" - das heißt ich kann entweder unter den Zusatzauflagen ohne Erlaubnis fliegen oder mit der Naturschutzbehörde sprechen! Im Zweifelsfall aber mit einem Anwalt klären.
@SuperMcMaxwell3 жыл бұрын
@@UROBGmbH Aaaaach jetzt sehe ich das auch….ungefähr 27 mal drüberweg gelesen bei dem geschachtelten Satzbau 😆 Gibt’s irgendwo noch nen Passus über Nationalparks, bevor ich den lange suche? Danke für die schnelle Antwort!
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@SuperMcMaxwellJa, Luftrecht ist kompliziert :) Nationalparks bedürfen immer der Erlaubnis, da gibt es nicht mehr Infos.
@Ostfriese__3 жыл бұрын
Sehr informativ, aber ich hätte zu Bundeswasserstraßen noch eine Frage, was muss ich machen bzw erfüllen damit ich mit meiner air2 von meinem Boot starten kann um von meinem Boot Aufnahmen machen zu können?
@br0110753 жыл бұрын
Gilt die 1 zu 1 Regelung für alle Drohnen?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Ja, bis 25 Kg Abfluggewicht, sollte für die meisten reichen :)
@br0110753 жыл бұрын
@@UROBGmbH Alles klar
@gr33nHornet3 жыл бұрын
Danke für die Informationen, eine Frage welche App nutzt ihr um zu schauen wo man fliegen darf und wo nicht ? Das vereinfacht es doch meiner Meinung nach !
@klausschroth98733 жыл бұрын
Zunächst Danke für das Video und die gute Erklärung. Was ist unter 7 c, (aa) (Wohngrundstücke) mit berechtigten Betriebszweck gemeint? Hobby-Video vom Heimatdorf dürfte da wohl nicht darunter fallen, oder wie seht ihr das?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Nein, es steht in dem Paragraphen, dass diese Befreiung nicht zum Zwecken für Sport und Freizeitgestaltung genutzt werden darf. Daher wohl nur für Gewerbetreibende etc. relevant...
@laurind14493 жыл бұрын
Für wen gelten diese Regelungen sofern sie dann demnächst umgesetzt werden? Brauche ich dafür den A2 oder reicht der Betrieb bei Bestandsdrohnen in A1/A3?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Die Regelungen gelten erst einmal für alle. Der A2 Schein ist dafür im Normalfall nicht notwendig!
@laurind14493 жыл бұрын
@@UROBGmbH Aber sofern ich in der Kategorie A3 fliege darf ich doch grundsätzlich nicht näher als 150 Meter an Wohngebiete ran. Oder ist das genau das, was geändert wurde? Das verstehe ich aktuell noch nicht so ganz. :)
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@laurind1449 Ok sorry dann habe ich dich nicht richtig verstanden. Du kannst mit dem A1 Schein und einer Bestandsdrohe unter 500g die Regelung auch im Stadtgebiet nutzen. Über 500g ist dann der A2 Schein notwendig. Das war aber schon "immer" so und hat sich durch die Regelung nciht geändert.
@laurind14493 жыл бұрын
@@UROBGmbH danke für die Antwort👍
@nullbyte71403 жыл бұрын
Vielen Dank für die Erklärung! Also wenn ich es Richtig verstehe, im Korridor 100m - 120m Höhe ist es möglich im Rahmen des Zweckes, z.b. Luftaufnahmen des eigenen Grundstückes anzufertigen, Nachbarwohngrundstücke zu Streifen oder zu Überfliegen. Natürlich unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte, z.b. keine Bilder von Nachbars Frauchen mache, die sich gerade im Liegestuhl Bräunt. Wobei, um den Nachbarschaftsfrieden zu Wahren, ein Bescheid sagen sinnvoll ist. Aber im Korridor 100m - 120m Höhe nicht zwingend erforderlich ist und die Luftaufnahmen ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Sofern ein Fernpiloten Zeugnis vorliegt. Ich hoffe das ich Deine Aussage so Richtig interpretiert habe? Ist das so Korrekt verstanden? Interessant wäre ja, diese Möglichkeit auch im „Return to Home Modus“ wenn die Drohne im direkten Flug zum Homepoint ein Wohngrundstück Überfliegt oder Streift.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo, der Überflug muss für einen berechtigten Betriebszweck erforderlich sein - ein rein privater Flug wird vermutlich nicht darunter fallen. Gemeint sind damit eher Vermessungsflüge etc..
@nullbyte71403 жыл бұрын
@@UROBGmbH Lieben Dank für die schnelle Antwort. Der berechtigte Betriebszweck, wie ich denn Eindruck habe - nicht wirklich spezifiziert - was darunter Fallen könnte. Dein Beispiel bezieht sich auf eine reine gewerbliche Nutzung. Aber wenn ich die gesetzlichen Auszüge richtig Lese, wird zwischen Privat oder Gewerblich im genannten Flugkorridor nicht wirklich unterschieden. Für mein Verständnis könnten also auch Luftaufnahmen vom eigenen Grundstück darunter Fallen. Du sagst ja selbst (Zitat): „vermutlich nicht darunter fallen“. Welches ja einen Interpretationsspielraum zulässt, da ja ein „Privatflug“ nicht explizit Ausgeschlossen wurde. Ich Hasse Gesetzestexte die so oder so Ausgelegt werden könnten. Daher meine Fragen. Da es aber keine dummen Fragen gibt, hoffe ich das ich Dich nicht zu sehr Nerve. Lieben Dank für das Zuhören. Und vielleicht bei mir für das zündende - Aha - zu Sorgen.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@nullbyte7140 Du hast komplett recht, es ist sehr schwammig formuliert und leider gibt es aktuell von den Behörden noch keine konkreten Auslegungen/Handlungsempfehlungen. Vielleicht wird das ja in ein paar Monaten besser....
@nullbyte71403 жыл бұрын
@@UROBGmbH Naja, wenn man sich auf den § Bezieht - Erlaubt wenn: „a“ „b“ „c“ wobei „c“ sagt - ab einer Flughöhe von 100m kombiniert mit „cc“ wäre es zur Tageszeit erlaubt. Da „a & „b“ sich auf Überflüge unter 100m beziehen. Und genau hier ist die Verständnis Frage. Wie Interpretieret man das.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@nullbyte7140 die Punkte aa - dd von Absatz c) bedingen sich untereinander, das heißt es darf nur genutzt werden, wenn alle Punkte erfüllt sind.
@marc-oliverfritz56923 жыл бұрын
Wie ist das genau mit den Bundes(fern)strassen? Folgender Fall (bei mir nicht so unüblich): Autobahn ist erhöht (+10m). Gilt dann meine Höhe über Grund für die Abstandsregel oder gilt die Höhe über Grund auf Grundlage der Autobahn?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Super spannende Frage! Laut dem Paragraphen gilt die Höhe über Grund. Rein praktisch sollte es aber auch keine rechtliche Angriffsfläche bieten, wenn die Höhe relativ zum Verkehrsträger genutzt wird (da die erhöhte Autobahn ja kein erhöhtes Schutzbedürfnis hat) - im Zweifelsfall mit der Landesluftfahrtbehörde abstimmen.
@black_forest_drone3 жыл бұрын
Laut unseren Naturschutzbehörden, wird trotzdem noch eine Genehmigung nach §21i LuftVO benötigt. Kannst du dazu was sagen? die Landesluftfahrtbehörde sagt, der Überflug nach §21H LuftVO sei jetzt genehmigt. Tolle Abstimmung
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Naja, da es sich ja nicht mehr um ein Verbot der LuftVO handelt, kann die Naturschutzbehörde auch nichts mehr sagen (wenn man innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen fliegt). Das ist ja identisch, wie auch der Flug z.B. mit einer Cessna über dem Naturschutzgebiet noch nie eine Erlaubnis der Naturschutzbehörde benötigt hatte. Ansonsten sollte sich die Naturschutzbehörde mit der Landesluftfahrtbehörde oder dem BMVI abstimmen, das ist ja nicht mehr euer/unser Problem. Die Anwendungen für diese neuen Regeln sind aber selten, da ja von außen in das Naturschutzgebiet (innerhalb der Sichtweite) eingeflogen werden muss. Der Start im Naturschutzgebiet benötigt immer die Erlaubnis der Naturschutzbehörde!
@germanweldpoint30053 жыл бұрын
Darf man jetzt in der Kontrollzone fliegen bis einer einer Höhe von 50 Meter? Die Bezirksregierung hat gesagt das jetzt möglich ist ohne Ausnahmegenehmigung.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Ja, wenn du die Abstände zum Zaun einhälst. Das ist seit 2017 so, es gibt dafür Allgemeinverfügungen der DFS etc.. Such mal auf unserem Kanal nach Flugplatz o.ä., da solltest du noch mehr detaillierte Videos finden.
@germanweldpoint30053 жыл бұрын
@@UROBGmbH Ich hab die DFS in Köln angerufen bis 50 Meter Höhe benötige ich keine Freigabe
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@germanweldpoint3005 Korrekt, wenn du die neuen 5km Abstände zu den An- und Abflugbereichen passt das mit den 50m.
@germanweldpoint30053 жыл бұрын
@@UROBGmbH Nicht so einfach mit den 5 Kilometer, ich hoffe eine App wird das bald anzeigen
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@germanweldpoint3005 In Map2Fly kannst du es aktuell schon einsehen!
@Tremidas3 жыл бұрын
00:02 Bielefeld?! Gibt's doch gar nicht....
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Korrekt! So können wir inkognito arbeiten :)
@wetterauercopter26733 жыл бұрын
Gut erklärt wie immer. Eine Frage hätte ich dennoch. Wie sind denn nun die Bestandsdrohnen genau geregelt? Habe das Thema aufgrund der ganzen in Unklarheiten und Verzögerung leider komplett aus den Augen verloren. Habt ihr dazu was aktuelles?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo, wir haben dazu ein Video gemacht (falls du noch die Phantom 4 fliegst): kzbin.info/www/bejne/qKLUZoejf7dqndU
@seyflymovies44103 жыл бұрын
Super erklärt 👍👍
@pascalrichterpl3 жыл бұрын
Gilt das jetzt schon?
@bfd69463 жыл бұрын
Brauch ich für Naturschutzgebiete trotzdem die Erlaubnis der Naturschutzbehörde oder gilt das dann nur bei Nationalparks?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
So wie wir es verstehen, kannst du in Naturschutzgebieten auch ohne Erlaubnis der Behörde unter den definierten Auflagen fliegen. Bei Nationalparks ist es dann wieder genehmigungspflichtig.
@ausglasn55113 жыл бұрын
Vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung! Ich habe einen Bekannten mit einem Boot, welchen ich gerne auf einer Fahrt auf der Elbe aufnehmen würde. Gibt es hierzu Möglichkeiten eine Genehmigung zu erhalten und wenn ja, wie wahrscheinlich ist die Erteilung für diesen privaten Zweck?
@bfd69463 жыл бұрын
Gilt die neue LuftVO schon?
@Joshua_S3 жыл бұрын
Super. Wohne in Flörsheim am Main. Perfekt in der Einflugschneise FRA.. :D :D :D
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo - wir hoffen stark, dass es auch davon wie gehabt von der DFS etc. pauschale Freigaben geben wird. Warten wir mal ein paar Wochen ab....
@Bennyf19883 жыл бұрын
Punkt 5 mit den Fernstraßen heißt also, dass man einen der Unterpunkte einhalten muss... nicht alle, oder?
@bastiw60183 жыл бұрын
Jeder Punkt ist einzeln für sich. Immer bei solchen Texten auf das "oder/und" achten. Bei den Bundesstraße ist es oder, bei Naturschutzgebieten ist es und.
@fabsegaming62643 жыл бұрын
top Video
@mstfotogalerie3 жыл бұрын
Die Überflugerlaubnis über private Grunstücke, auch wenn es 100 Meter sind, sehe ich erstmal kritisch. Ich könnte mir vorstellen, daß es für den ein oder anderen ein Freibrief ist, doch mal in tieferer Höhe über fremde Grundstücke fliegt. Oder verstehe ich da etwas falsch?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo Markus, da diese Regelung nur gewerblich und unter besonderen Auflagen genutzt werden kann ist eine missbräuchliche Nutzung eher unwahrscheinlich. Die Piloten, die sich schon vorher nicht daran gehalten haben werden dies aber wohl in Zukunft leider auch nicht tun....
@TripleU-E3 жыл бұрын
Endlich kann man mal über den Rhein fliegen! Das sind sehr guten Nachrichten!
@heinz-jurgenbader57423 жыл бұрын
Das schaffst Du auf Sicht?
@TripleU-E3 жыл бұрын
@@heinz-jurgenbader5742 guter Einwand
@Mike780823 жыл бұрын
Top! Besser gehts nicht erklärt. Super macht weiter so.
@KilianKunz3 жыл бұрын
Super Video! Hat sich etwas geändert bei der Handhabung des alten 'Großen Drohnenführerschein' geändert? Oder bleibt der noch bis ende 2022 gültig??? 🤔 🛑
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Das bleibt weiterhin gültig, in dieser Richtung gibt es keine Änderungen!
@KilianKunz3 жыл бұрын
@@UROBGmbH Vielen Dank, macht weiter so!
@mavicandy3 жыл бұрын
Danke für deine schnellen Erklärungen 👍🏻💪🏻Mal sehen was wir als Hobbyflieger davon dann als Erleichterungen haben. Hört sich alles ziemlich schwammig an. LG Andre
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Naja es sollte sich nichts mehr an den Paragraphen ändern - bis auf den Passus mit Naturschutzgebieten gelten alle Vereinfachungen auch für den Hobbyflieger!
@mavicandy3 жыл бұрын
@@UROBGmbH Danke dir 😊
@volky72653 жыл бұрын
Es entwickelt sich in die richtige Richtung;)
@compoundzone45143 жыл бұрын
Ich bin fpv Pilot. Ich bin gespannt was sich da noch ändern wird.
@ModellcenterSpur03 жыл бұрын
Video gut, nur was das ganze Verschönern. Sinn der Sache ist die reine Abzocke, nach dem es schon den Kenntnisnachweis gab mit einer Plakete. Diese eID ist nichts anderes wie die codierte Adresse. Nun pflastern wir unsere Modelle/Coptern mit Schildern voll.
@BergflitzerFoto3 жыл бұрын
Informativ rüber gebracht das ganze 👍 aber...es reicht das ganze von Blatt abzulesen...NICHT soviel mit den Händen reden 👈 werde die ganze Sache weiter verfolgen 😎 lass mal gleich ein ABO da damit ich weiß was da läuft bzw. fliegt ! Beste Grüße von Bergflitzer Foto Dieter 📸🎥
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Danke für die Blumen, Dieter! Die Hände werden wir versuchen weniger zu nutzen :) :)
@wernerfreissler34263 жыл бұрын
Hallo Ihr macht Super Videos und Beratungen 👍 Ich war 40 Jahre Hobby Flieger mit PPL A,B und C. Jetzt im Alter von 72 Jahren habe ich die Freunde an Drohnen gefunden. Ich habe mir im Internet die SG 906 Pro Max Drohne angesehen. Hier finde ich den Preis, die Hindernisse Erkennung u.a. gut. Leider hat die Drohne 582g. Was muss ich hier bezüglich der Drohnen Verordnung beachten. Ich Habe den kleinen Drohnen Führerschein. Und bin beim LBA für Drohnen mit Kamera registriert. Wer kann mir hier eine Antwort geben. LG Werner
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo Werner, danke dir! Es ist eigentlich relativ einfach, über 500g benötigst du im Stadt- oder Gewerbegebiet den A2 Schein, ansonsten reicht A1/A3. Hier alle Details zu deiner Drohnenklasse (noch nicht mit den Infos zur neuen LuftVO): kzbin.info/www/bejne/f2nae5iBfK6paac
@nicohambauer3 жыл бұрын
Noch nie so schnell geklickt
@nicohambauer3 жыл бұрын
A2 und A1/3 schon in der Tasche :)
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@nicohambauer Top!
@nicohambauer3 жыл бұрын
@@UROBGmbH natürlich den A2 bei euch in einer Kompaktschulung gemacht! :) Eine Frage bleibt mir allerdings zur speziellen Kategorie. Das wird ja je nach lokaler Behörde/Luftamt unterschiedlich gehandhabt. Ich habe beispielsweise noch eine Allgemeinverfügung für den Bereich Mittelfranken, … beim Luftamt Nordbayern. Ist es generell so gedacht, dass man zu speziellen Kategorien immer das örtliche Luftamt kontaktiert und dort nachfragt oder gibt es da auch eine in Zukunft zentralere Anlaufstelle?
@UROBGmbH3 жыл бұрын
@@nicohambauer Hallo Nico, das wird auch durch die neue LuftVO eindeutig geregelt - Betriebsgenehmigungen für die spezielle Kategorie liegen bei den Landes-Luftfahrtbehörden, Standard-Szenarien und LUC Zertifizierung zentral beim Luftfahrt-Bundesamt!
@bastiw60183 жыл бұрын
Zum Thema Flughafen: ich wohne in einer Kontrollzone und darf aktuell bis zu 50 Meter Höhe fliegen. In Zukunft leider dann nicht mehr, weil ich wohl noch im 5000/1000 Meter Geo-Bereich liege.
@UROBGmbH3 жыл бұрын
Hallo Basti, wir hoffen stark, dass es auch davon wie gehabt von der DFS etc. pauschale Freigaben geben wird. Warten wir mal ein paar Wochen ab....
@Daniel-hd7gq3 жыл бұрын
3:12 geht es endlich los (mit §21h)
@BergflitzerFoto3 жыл бұрын
War nicht böse gemeint 😎 ist mir mal so aufgefallen es sei den man ist Musiker Dirigent 😁
@wwelti3 жыл бұрын
Was ist eigentlich mit FFH-Gebieten? "Richtige" Naturschutzgebiete sind ja üblicherweise ausgewiesen und durch Schilder gekennzeichnet. FFH-Gebiete gibts hingegen wirklich viele, die sind viel größer und häufiger als Naturschutzgebiete, und oft liegen auch ganze Ortschaften in FFH-Gebieten. Sie werden nicht durch Schilder gekennzeichnet, man kann sie nur durch den Blick in spezielles Kartenmaterial identifizieren. MIr ist immer noch nicht klar wie das jetzt mit Drohnen und FFH-Gebieten aussieht. Zumal in FFH-Gebieten viele andere Auflagen auch viel weniger streng sind als in Naturschutzgebieten... Sind FFH-Gebiete nun für Drohnenflieger Naturschutzgebieten gleichgestellt oder nicht? Ich habe dazu widersprüchliches gehört und gelesen.
@kameramaenner3 жыл бұрын
Für uns Fernpiloten ist das FFH-Gebiet Naturschutzgebieten gleichgestellt. Die FFH-Gebiete sind recht zuverlässig in der Droniq- oder der map2fly-App eingetragen.
@PenPeng3 жыл бұрын
Soo, ich melde dann mal ein Gewerbe an für meinen KZbin-Kanal, weil dann gilt mein Flug ja nicht mehr der Sport- und Freizeitgestaltung und dann darf ich über dem Naturschutzgebiet fliegen. (Scherz :D )