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BGH-Urteil vom 26.10.2018:
Horst Werians Nachbar ist #Berufsmusiker und gibt auch Trompetenunterricht. Weil dem ehemaligen Lokführer und heutigen Betriebsrat das zu laut ist, klagte er erst auf Unterlassung, dann auf geeignete Schallschutzmaßnahmen. Die laute Musik aus dem benachbarten #Reihenhaus habe ihn krank gemacht: Hörsturz, Schlaganfall, Bluthochdruck. Auch sein Sohn habe Schlafstörungen.
Das Landgericht Augsburg fühlte mit der Familie. Es schränkte die Übungszeiten des Trompeters massiv ein, Unterricht verbot es ganz.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt: Die Beschränkungen der Unterinstanz seien zu streng. #HäuslichesMusizieren und Üben gehörten zu sozialadäquaten Formen der Freizeitbeschäftigung. Es sei aus der maßgeblichen Sicht eines "verständigen Durchschnittsmenschen" in Grenzen hinzunehmen. #Musik machen sei wesentlicher Teil des Lebens, bedeute Lebensfreude und Gefühlsleben; es sei grundrechtlich geschützt als freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Ein Ausgleich musste her; eine ausgewogene zeitliche Begrenzung des Musizierens. Aber: Eine generelle Regelung, wie oft und wie lange jemand in seiner Wohnung musizieren darf, ist nicht herausgekommen. Der BGH sagt: es kommt immer auf den Einzelfall an.