Ich hätte da eine interessante Frage bezüglich der Mitbestimmung des BR bei der Durchführung des BEM. Unser AG will wegen der Vielzahl von BEM-Berechtigten ein Externes Unternehmen beauftragen, das uns beim Abarbeiten der BEM-Fälle unterstützt. Das wollen wir als BR eigentlich nicht. In wie weit unterliegt die Beauftragung des externen Unternehmens der Mitbestimmung? Wir haben ein BV über BEM, in der so etwas nicht geregelt ist. Vielen Dank.
@BetriebsratVideo3 жыл бұрын
Lieber Teilnehmer Herr Becker, vielen Dank für Ihre interessante Frage. Grundsätzlich darf sich der Arbeitgeber im BEM vertreten lassen ? auch durch externe Dienstleister, die dann allerdings die vielfältigen Pflichten aus § 167 Abs. 2 SGB IX zu beachten haben (z.B. zur Aufklärung des BEM-berechtigten Beschäftigten über Sinn und Zweck des Verfahrens, über den Datenschutz sowie die Freiwilligkeit des BEM). Etwaige ?Fehler? der externen Beauftragten wird sich der Arbeitgeber zurechnen lassen müssen. In einer BEM-Betriebsvereinbarung können und sollten Sie nähere Regelungen zum Ablauf des Verfahrens treffen. Die BEM-Betriebsvereinbarung selbst kann notfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers erzwungen werden (Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, Nr. 7 BetrVG); die Einbeziehung Dritter wird dem Arbeitgeber darin jedoch nicht ?verboten? werden können. Aus Betriebsrats- und Arbeitnehmersicht ist das natürlich zu bedauern. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt
@karolawagenfeld81974 жыл бұрын
SIND krankheitsbedingte Fehltage reine Arbeitstage ? Oder zählen Wochenenden mit ? Wie zählt Krankenzeit bei Unfall ?
@BetriebsratVideo4 жыл бұрын
Hallo Karola, herzlichen Dank für deine Frage. Gerne posten wir sie heute - selbstverständlich anonym - auf unserer Facebook-Seite 100% Betriebsrat unter facebook.com/BetriebsratInfos. Dort erhältst du viele hilfreiche Antworten von der Community. Wir wünschen dir einen schönen Tag! Viele Grüße Franzi W.A.F. Social-Media-Team