Einsatzfahrt nur mit Blaulicht? | Rechtsfragen in der Feuerwehr

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Feuerwehrrecht

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Күн бұрын

In diesem zweiten Video der Kurzvideoserie zum Feuerwehrrecht gehe ich der Frage nach, ob ihr auf einer Einsatzfahrt immer das Blaulicht und das Martinshorn gemeinsam laufen lassen müsst.
NEU: Ich komme für z.B. 2 Stunden bei euch in den online Übungsabend und wir sprechen über Rechtsfragen im Feuerwehrrecht, die euch interessieren.
Mehr Informationen auf www.feuerwehrrecht.com
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#Feuerwehr #Einsatzfahrt #Blaulicht

Пікірлер: 85
@noname676
@noname676 3 жыл бұрын
Ich stelle immer wieder fest, dass Feuerwehrfahrzeuge sehr oft mit Dauerhorn fahren und Rettungswagen und Notarzt seltener. Insbesondere bei Rettungswagen habe ich schon oft erlebt, dass das Martinshorn zu spät vor einer Kreuzung eingeschaltet wurde und viele Verkehrsteilnehmer überfordert waren. Mein Fazit (als nicht-Einsatzfahrer sondern bloß Auto- und Radfahrer): Besser einmal zu früh als einmal zu spät einschalten! Es ist auch als Radfahrer nicht lustig wenn man so mit 20km/h die Straße entlang schleicht und plötzlich geht direkt hinter dir das Horn an. Ich wohne an einer vielbefahrenen Straße, hier kommen echt oft Einsatzfahrzeige vorbei und 100m nach meinem Haus kommt eine große Ampelkreuzung (in der Quer-Richtung sogar vierspurig!). Viele schalten das Horn erst ein, nachdem sie an meinem Haus vorbei sind. Vielleicht aus Rücksichtnahme (auf mich und meine Nachbarn). Bitte scheißt darauf. Kommt heil an. Lieber falle ich zweimal pro Nacht aus dem Bett als dass ihr wertvolle Zeit und evtl. eure Gesundheit für mich riskiert.
@paxundpeace9970
@paxundpeace9970 3 жыл бұрын
Dies kann ich nur unterstreichen.
@th3gre3nman
@th3gre3nman 3 жыл бұрын
Wir haben kein Martinhorn, nur ein Fiammhorn, das sollte immer ausbleiben dürfen 😂
@fahrschulefreund7559
@fahrschulefreund7559 3 жыл бұрын
Hallo Markus, ein super Video! Sehr schöner Aufbau und sehr schön wiedergeben! Genauso gebe ich es in der Ausbildung der Kameraden und auch in der Fahrschule wieder. Weiter so. Schöne Grüße aus Münster
@mariog.9541
@mariog.9541 3 жыл бұрын
Heute den Kanal gefunden :) Vielen Dank Kamerad.
@sauerlanderandy7664
@sauerlanderandy7664 Жыл бұрын
Vielen Dank für deine Videos
@larsmoeller391
@larsmoeller391 2 жыл бұрын
Danke für diese informative Video. Das Problem ist in Fahrschulen wird oft gelehrt das man einem Feuerwehr oder Polizei usw. nur mit Martinshorn und Blaulicht ein Sonderrecht geben muss. Bei mir hat sich aber einfach bewährt: - nachts nur mit Blaulicht fahren die anwohner danken es einem sonst, wenn halt nicht ohne geht muss es leider auch manchmal nachts angemacht werden. - tagsüber fahre ich aber innerorts bis zum Einsatzort mit Dauerhorn an es ist halt einfacher als alle 10 Sekunde das Martinshorn wieder an und aus zu machen.
@josefhollenbauer1043
@josefhollenbauer1043 2 жыл бұрын
Für mich: Weder - noch. Immer je nach Verkehrslage. Und ja, es gab auch schon Beschwerden von Anwohnern. Aber da haben sie Pech gehabt. Wenn es sein muss - z.B. beim Einbiegen von unserem Feuerwehrhaus in die Straße (die leider an dieser Stelle nicht sehr übersichtlich ist, hat auch schon einige Beinaheunfälle gegeben), dann drücke ich auf das Horn. Ist einfach so, muss sein. Dafür aber natürlich nicht durchgehend, auch am Tag nicht. Nur wenn es sein muss. Dass das am Tag öfter sein wird als in der Nacht, liegt ja wohl auf der Hand.
@stefanwetzel9761
@stefanwetzel9761 24 күн бұрын
Hallo, bei 1:28, ich kann Dir beantworten, weswegen sich der "Mythos" so hält: Ich habe Ende 2023 meine Maschinistenausbildung gehabt und es dort so beigebracht bekommen. In den Ausbildungsunterlagen fehlt in dem Gesetzestext der kleine Zusatz "bei Einsatzfahrten". Es steht explizit in den Lehrstoffblättern - Merke: "Die Einsatzfahrt mit blauen Blinklicht und Einsatzhorn ist ebenfalls an hoheitliche Aufgaben geknüpft und es muss höchste Eile geboten sein. Wird nur blaues Blinklicht betätigt, besteht für die anderen Verkehrsteilnehmer kein Zwang, für das Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen. Blaues Blinklicht gewährt keinen Vorrang." (Zitat aus: Lehrstoffblätter für die Ausbildungnach Ziffer 3.3 der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2)). Also liegt es an der Ausbildung von uns Feuerwehrkameraden. LG Stefan
@josefhollenbauer1043
@josefhollenbauer1043 2 жыл бұрын
Ich bin aus Österreich, da mag es etwas anders sein. Laut österr. StVO (§26, bei Interesse bitte durchlesen) ist das Fahren mit Blaulicht und Folgetonhorn nur bei Gefahr im Verzuge, z.B. zum Ort der dringenden Hilfeleistung erlaubt (www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/26). Es gibt eine Diplomarbeit zu dem Thema, laut der das angeblich auch von den Gerichten sehr restriktiv ausgelegt wird, z.B. dürfte ein Fahrzeug, das nicht mehr ganz dringend benötigt wird oder nicht direkt zur Einsatzstelle fährt, die Signale gar nicht verwenden. Was wir aber natürlich nicht machen. Blaulicht im Einsatz IMMER (ohne das funktioniert auch das Folgetonhorn gar nicht). Horn vor jeder benachrangten Kreuzung und Gefahrenstelle (unübersichtlicher Straßenabschnitt). Der Fahrer ist durch das Ein- und Ausschalten des Horns auch nicht überfordert, weil der normale Hupknopf bei Blaulicht automatisch das Horn einschaltet (und beim Loslassen wieder aus-), das geht auch im Fahren ganz gut. Natürlich gibt es auch einen Knopf für den Dauerbetrieb, aber den nehmen wir eigentlich ziemlich selten. Also nur, wenn man sich z.B. einen Weg freikämpfen muss. Aber danke für die Hinweise, sehr wertvoll, auch wenn die Rechtslage bei uns vielleicht nicht dieselbe ist. Interessant wäre auch das richtige Verhalten vor einer Kreuzung mit Rotlicht, aus Sicht des Juristen. Bei uns müssen wir unbedingt anhalten, und dürfen die Kreuzung nur dann befahren, wenn sie frei ist, um Unfälle zu vermeiden. Das Gesetz gäbe zwar her, dass man auch ohne Anhalten in die Kreuzung einfahre dürfte, aber die feuerwehrinternen Vorschriften verbieten es. Wird in D wohl ähnlich sein.
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 2 жыл бұрын
Danke für deinen Kommentar. Ich finde es immer interessant zu erfahren, wie andere Länder Dinge handhaben. Österreich und Deutschland ähneln sich in vielen Dingen sehr. Daher muss man genau aufpassen, dass man die kleinen Unterschiede in den Regelungen nicht übersieht.
@lohmiopi6768
@lohmiopi6768 5 ай бұрын
Das blaue Licht signalisiert nur das Sonderrecht, aber nicht das Wegerecht. Wenn man die Akustik nur kurz vor Kreuzungen usw einschaltet, kann sich kein Fahrzeugführer darauf einstellen. Bleibt der Krach an, höhren die Anderen es annähern und können besser reagieren. Nur das Blaue Licht ist für die anderen Fahrzeugführer wie die Warnblinkanlage nur in blau.
@sebastianappelhagen8995
@sebastianappelhagen8995 11 ай бұрын
Also hier bei der Feuerwehr Bremen, dürfen Maschinisten nur an zum Beispiel Kreuzungen das Martinshorn einschalten.
@azschalter
@azschalter 2 жыл бұрын
Habe ich immer so gehandhabt: Wenn ich eh Vorfahrt habe, weil ich mich auf einer Vorfahrtstrasse befinde, dann kann ich es u.U. aus lassen. Bei der Bewertung hier spielt der gesunde Menschenverstand eine nicht unerhebliche Rolle. Möchte ich mein Recht auf frei Bahn geltend machen oder fahre ich schneller als es andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger erwarten würden, lasse ich es an.
@StoneageDJ
@StoneageDJ 3 жыл бұрын
Super Video. Wie sieht es denn aus, wenn ich eine Fahrerlaubnis der Klasse C besitze aber mein Führerschein abgelaufen ist? Darf ich dann im Notfall (Kein anderer Maschinist zeitnah verfügbar) trotzdem das Fahrzeug führen? Und wie ist da der Unterschied ob man eine gültige Ärztliche Untersuchung für die Verlängerung schon vorliegen hat oder nicht? Theoretisch fehlt dann ja nur die Formalität, dass der Führerschein verlängert werden muss.
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
@Stoneage1992 Danke! Schau dir einfach mal das Video Einsatzfahrt ohne Führerschein an: kzbin.info/www/bejne/rGWZn5uVj9SZbas
@HeliFliegerAss
@HeliFliegerAss 3 жыл бұрын
Gab mal ein Gerichtsurteil aus 2010 das besagt das mindestens 3 Tonfolgen, zur Wahrnehmung des vorfahrenden Verkehr zu warnen. Glaub ca 70m innerorts 200m ausserorts
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
Recht bekannt ist das Urteil des Kammergericht Berlins aus 2007. Hier wurde im Urteil auch ausgeführt, dass drei Tonfolgen des Einsatzhorns ausreichend sein. Eine Tonfolge hat ca. drei Sekunden. Um das Video nicht noch länger und komplizierter zu machen, habe ich dies nicht extra erwähnt. Ein Urteil was eine Wegstrecke (unabhängig von der Geschwindigkeit) benennt ist mir nicht bekannt und ich würde es aus dem im Video dargestellten Gründen auch für falsch halten.
@stephanlude5951
@stephanlude5951 3 жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht Ist es auch. Reaktion braucht ja ZEIT, keine Strecke. Zumal die Strecke ja zeit- bzw dadurch geschwindigkeitsabhängig ist. Bei Tempo 70 legt man knappe 20m/s zurück. Wenn man das mit 3 Tonfolgen à ca 3 sek multipliziert, kommt man auf ca 200m. Bei 120km/h ca 330m. Bei 30km/h sind es ca 80m. Eigentlich sogar weniger, weil man ja beim Annähern auch entsprechend verzögert. Was sagt also dieser Wert? Eigentlich GAR NICHTS. Die Zeit wäre also relevant. Und eigentlich kommt wieder das 1. Gebot im Straßenverkehr zum Tragen: "Bißchen gucken und mitdenken!" Wie lang braucht man denn, um zu hören/sehen, dass da was kommt, die Herkunft und Fahrtrichtung zu bestimmen, zu schauen, wo man wie Platz machen kann und das dann letztlich noch zu tun? Jeder kann sich selbst die Frage stellen und beantworten, wie lang er oder sie oder ein diverser Königsflamingo dafrü braucht. Ich behaupte, dass dafür durchschnittlich durchaus 7-10 sek ins Land gehen. Tendenz eher länger. Und im Interesse der eigenen Sicherheit (Unfallgefahr),aber auch des Komforts und des zügigen Vorankommens wegen, sollte man bestrebt sein, sich das Wegerecht zeitlich SO einzufordern, dass der Verkehr Zeit hat, zu reagieren und man so sicher, ohne abrupte Brems-und Ausweichmanöver sowie auch zügig (kein unnötiges Ausbremsen) vorankommt. Und Sympathiepunkte gewinnt man auch, wenn man Oma Lotti nicht unbedingt aus 3m von hinten mit Pressluft anschallert... ;)
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
@@stephanlude5951 Danke für die sehr gute Erläuterung/Darstellung! In meinen Vorträgen (die natürlich ausführlicher sind als die Zusammenfassung im Video) erläutere ich es genau wie du es darstellst anhand der Geschwindigkeit und der entsprechend zurückgelegten Wegstrecken. Vielleicht mache ich auch mal ein Video hierzu.
@trafficcurcuit2076
@trafficcurcuit2076 Жыл бұрын
In der Verwaltungsvorschrift steht zu den Sonderrechte, dass man wenn möglich mit Blaulicht und Martinshorn fahren soll. Wie ist die rechtliche Bewertung zu den Verwaltungsvorschriften? Soll heißt ja muss, lässt aber Ausnahmen zu....
@The_Undergrounder
@The_Undergrounder Жыл бұрын
Eigentlich ist das in der StVO ganz klar geregelt. 🤷🏿‍♂️ Und es gibt auch genug Urteile darüber. 🤷🏿‍♂️
@feuerwehrnrw77
@feuerwehrnrw77 3 жыл бұрын
4:55 Und da ist das nächste Problem. Warum gibt es kein Warnfahrzeug? Was immer vor fährt, und erst recht an Kreuzungen in der Mitte stehen bleibt, quasi kurz absperrt bis der Rtw oder Löschzug kommt, dann weiter fährt. So muss kein Maschinist über eine Kreuzung schleichen.
@ghize8347
@ghize8347 2 жыл бұрын
Dann muss das Warnfahrzeug auf die Kreuzung schleichen. Und wenn es dort wartet, bis der LZ da ist, fährt es nach der ersten Kreuzung unmittelbar vor dem LZ her - und ob dann das Warnfahrzeug oder das erste Fahrzeug des LZ auf die Kreuzung schleicht, macht zeitlich keinen Unterschied mehr. Und davon abgesehen: der Fahrer jedes einzelnen Fahrzeuges muss sich davon überzeugen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen haben. Nur weil ein Fahrzeug wahrgenommen wurde, heisst es ja nicht automatisch, dass die nachfolgenden Fahrzeuge auch erkannt wurden.
@Sven.H
@Sven.H 2 жыл бұрын
Wo willst du das Personal hernehmen und schaffst noch zusätzliche Gefahr? Was ist wenn der RTW 60 sec hinter dem LZ fährt muss das Warnfahrzeug solange stehbleiben? Wieviel Warnfahrzeuge brauchst du in einer 200.000 Einwohnerstadt? Steht bei jedem RTW und NEF ein Warnfahrzeug? Außerdem muss man immer mit der Dummheit anderer rechnen. Lieber 60 sec später als garnicht ankommen. Bin genügend Einsätze auch mit RTW und NEF gefahren. Am liebsten im dichtesten Berufsverkehr...je voller die Straße so entspannter wurde ich. Und zur Not an einer unübersichtlichen Kreuzung anhalten.....man kennt ja seine Stadt.
@josefhollenbauer1043
@josefhollenbauer1043 2 жыл бұрын
Wie soll das in der Praxis gehen? Bei einer Freiwilligen Feuerwehr (Berufsfeuerwehr weiß ich nicht) kommen die Leute in das Feuerwehrhaus und müssen die taktischen Einsatzfahrzeuge besetzen, da ist erst mal keiner übrig für so ein "Spaßfahrzeug" ohne sonstigen Sinn und Zweck. Dann, wenn die Löschfahrzeuge über die Kreuzung drüber sind, wäre das Warnfahrzeug ja erst wieder das letzte ... das kann also maximal bei einer Kreuzung funktionieren, dann nie mehr. Außer der Maschinist des Löschfahrzeuges bremst erst wieder ab und lässt den anderen wieder vorfahren ... womit der Sinn des Manövers komplett verschwunden wäre. Also, gut gemeint, aber in der Praxis kann ich mir das überhaupt nicht vorstellen.
@19Neon94
@19Neon94 3 жыл бұрын
Ist es möglich "Wegerechte" zu haben sprich Blaulicht + Martinshorn ABER keine Sonderrechte? => falls Ja, muss ich doch mit Blaulicht + Martinshorn an einer roten Ampel stehen bleiben?! oder bedeutet Blaulicht + Martinshorn automatisch auch Sonderrechte und ich darf z.b über rote Ampeln und Geschwindigkeiten überschreiten?
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
Deine Schlussfolgerung ist völlig richtig. Wenn ein solcher Fall möglich wäre, müssten wir tatsächlich an einer roten Ampel trotz Blaulicht und Martinshorn anhalten. Das kann aber nicht passieren, da Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderrechte "nur" die dringende Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist (§ 35 StVO). Um mit Blaulicht und Martinshorn fahren zu dürfen muss jedoch höchste Eile geboten sein, um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten (§ 38 StVO - ich hab es etwas verkürzt). Die Voraussetzungen um Blaulicht und Martinshorn nutzen zu dürfen liegen also höher als die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderrechte. Wenn du also auf einer Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn nutzen darfst, dann kannst du immer auch die Sonderrechte in Anspruch nehmen. Daher kann der von dir beschriebene Fall nicht eintreten. Edit: Der Kommentar bezieht sich nur auf die Feuerwehr und die anderen in § 35 Abs. 1 StVO genannten Behörden. Alle nicht in § 35 Abs. 1 StVO aufgeführten Organisationen haben grundsätzlich keine Sonderrechte, wie auch @Weltbevoelkerung und @Matthias Teichert vollkommen zutreffend darstellen.
@19Neon94
@19Neon94 3 жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht Vielen Dank für die schnelle Antwort, aktuell haben wir den fall (nicht bei der Feuerwehr sondern bei einem Energieversorger (Gas, Wasser, Strom)) dass wir zu Einsätzen mit BL+MH fahren dürfen aber keine Geschwindigkeiten und rote Ampeln überschreiten/fahren dürfen.. Ich sehe das rechtlich etwas schwierig weil ja jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnet dass man die Kreuzung bei rot (sofern sicher möglich) überqueren will, aber in dem fall muss man stehen bleiben mit eingeschaltetem BL+MH was sämtliche Verkehrsteilnehmer verunsichern würde
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
@@19Neon94 Ich halte diese Vorgehensweise aus den von dir schon beschriebenen Punkten auch für eher unglücklich. Grundsätzlich gilt aber nicht nur das Weisungsrecht des Arbeitgebers, sondern auch die StVO. An diese Vorgaben müsst ihr euch halten oder einfach ohne Sondersignal fahren. Ein Abweichen von der StVO könnte man in diesen Fällen (also außerhalb der Feuerwehr) gegebenenfalls noch über § 34 Strafgesetzbuch oder § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz rechtfertigen (Notstand). Die Voraussetzungen sind aber viel höher als bei § 35 StVO, der nur die dringende Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erfordert.
@Weltbevoelkerung
@Weltbevoelkerung 3 жыл бұрын
Auch das ist eindeutig geregelt und schon aus der STVO ersichtlich: § 35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Nix Gasversorger, nix Wasserversorger, nix Verkehrsbetriebe. In sofern ist es tatsächlich so, dass diese Fahrzeuge Wegerecht in Anspruch nehmen könne, da sie das blaue Blinklicht führen dürfen, Sonderrechte haben aber nur die oben genannten Oranisationen.
@mpunkttpunkt9132
@mpunkttpunkt9132 3 жыл бұрын
Das ist möglich. Als Beispiel der DB Notfallmanager hat dieses sogenannte Wegerecht, hat dafür Blaulicht und Horn, aber keine Sonderrechte. Er darf nicht schneller fahren als erlaubt, er darf nicht über rote Ampeln fahren.
@m.f.8702
@m.f.8702 3 жыл бұрын
Bei einer Schulung durch die Polizei war bei Einsatzfahrten von einer "besonderen Sorgfaltspflicht" die Rede. Was hat es damit auf sich?
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
Ich versuche das Thema noch in der Videoreihe "Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus" mit aufzunehmen.
@paxundpeace9970
@paxundpeace9970 3 жыл бұрын
Das bedeutet auch wenn man es eilig hat besonders Vorsichtig zu fahren. Entscheidungen abzuwägen an Kreuzung zu warten bis der Verkehr steht und man sich sicher sein kann das alle einen Wahrgenommen haben.
@Sven.H
@Sven.H 2 жыл бұрын
Von mir geht eine zusätzliche Gefahr aus, da Verkehrsteilnehmer unterschiedlich auf das MH reagieren. So hab ich jedenfalls das Gefühl bei meinen Alarnfahrten. Viele reagieren anders als man es wünscht oder erwartet und das ist manchmal schwierig. Eigentlich muss man viel mehr aufpassen als bei normaler Fahrt und sehr vorausschauend fahren. Ich hab immer alle heil ans Ziel gebracht und das zählt.
@josefhollenbauer1043
@josefhollenbauer1043 2 жыл бұрын
Wie Spiderman so schön sagte: "Aus großer Macht folgt große Verantwortung." Du darfst mehr, es sind gewisse Sicherheitsvorschriften für dich "ausgeschaltet". Umso mehr musst du aber auch aufpassen, dass nichts passiert, weil natürlich soll es trotzdem keinen Unfall geben, nur weiß du schneller fahren darfst als normal oder bei Rot über die Kreuzung.
@112Felle
@112Felle 3 жыл бұрын
Es ist immer die Rede von roter Ampel mit "Wegerecht". Das reine überfahren der Ampel bei rot ist aber doch bereits mit der Nutzung der Sonderrechte gestattet, oder täusche ich mich da?
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
@Felle: Schau dir mal das Video Sonderrechte vs Wegerecht an. Das dürfte deine Frage beantworten.
@ghize8347
@ghize8347 2 жыл бұрын
Wenn frei ist oder die anderen Verkehrsteilnehmer freiwillig anhalten schon - aber die Anderen sind halt nicht verpflichtet, für Dich anzuhalten ...
@browncharly08
@browncharly08 2 жыл бұрын
Obwohl ich in der Nähe eines Krankenhauses wohne und oft das Martinshorn höre, war ich noch nie der Meinung, dass es auch ohne gegangen wäre. Im Gegenteil, lieber einmal zu viel....! Wer ist noch nicht erschrocken, als völlig unerwartet das extrem laute Warnsignal losbrüllte. Als Verkehrsteilnehmer kann ich mich möglicherweise auch darauf vorbereiten, dass mir irgendwer in die Quere kommt.
@ghize8347
@ghize8347 2 жыл бұрын
Das hatte ich mal, als die Polizei hinter mir an der roten Ampel stand (ohne Blaulicht) und dann plötzlich am Horn gezogen hat. :-(
@andybisandenbelt1399
@andybisandenbelt1399 Жыл бұрын
@@ghize8347 klar....und Zitronenfalter falten Zitronen.
@the_psr2962
@the_psr2962 3 жыл бұрын
Martinhorn... Ohne "s"!
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
Die Diskussion hatten wir intern auch vor Veröffentlichung des Videos... Der Duden sagt Martinshorn, siehe www.duden.de/rechtschreibung/Martinshorn. Wikipedia ebenso. Wenn man vom Hersteller ausgeht, müsste es allerdings korrekt Martinhorn heißen...
@reinerarweck5429
@reinerarweck5429 3 жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht Soweit es mir bekannt ist, ist das Martinshorn ja umgangssprachlich für das Einsatzhorn. Dem nach müsste es Martinhorn heißen, eben wegen der allgemein bekannten Firma Martin
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
@@reinerarweck5429 Deine Anmerkung ist vollkommen richtig. Hätte ich jetzt Martinhorn gesagt/geschrieben (was sich für mich irgendwie komisch ohne "s" anhört...), hätten andere geschrieben, dass es laut Duden und Wikipedia hätte Martinshorn heißen müssen ;-) Ich glaube hier gibt es einfach kein richtig oder falsch. Ich hoffe ihr wisst trotzdem alle was gemeint ist...
@josefhollenbauer1043
@josefhollenbauer1043 2 жыл бұрын
Folgetonhorn. ;-)
@floriankoser4687
@floriankoser4687 5 ай бұрын
Nein kein Alkohol
@AndreasKirsten
@AndreasKirsten 3 жыл бұрын
Der eon oder andere Richter sieht das etwas anders: www.welt.de/regionales/hamburg/article109299050/Bewaehrungsstrafe-fuer-Feuerwehrmann.html
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
Bitte genau lesen was entschieden wurde. Da nicht festgestellt werden konnte wie lange das Martinshorn vor dem Unfall eingeschaltet war, wurde zugunsten des Feuerwehrmanns angenommen, dass es lang genug eingeschaltet war. Verurteilt wurde der Kamerad, weil er 15 km/h zu schnell unterwegs war!
@AndreasKirsten
@AndreasKirsten 3 жыл бұрын
​@@Feuerwehrrecht Genau ...... es konnte nicht festgestellt werden wie lange er es an hatte. Aber es wird im Video die Faustregel mit "10sec vor der Ampel erstellt"...... genau den Weg würde ich nicht gehen, denn ich setze den Maschinsten unnötigen Rechtsfolgen aus. Wenn der zuständige Richter feststellt das der Fahrer erst 9sec davor angeschaltet hat, wird ihm ein Strick draus gedreht. - Und ....... ein Feuerwehrfahrzeug das mit 47 km/h zum Einsatz fährt ...... JO.
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
@@AndreasKirsten In der Regel sind die Fälle, die vor Gericht entschieden werden weit weg von den 10 Sekunden. Und 10 Sekunden sind keine Faustregel, sondern mit 10 Sekunden solltest du nach der Rechtsprechung auf der sicheren Seite sein. Aber dennoch hast du natürlich recht, dass ein Restrisiko bestehen bleibt, falls das Martinshorn nicht früh genug wieder eingeschaltet wird. Meine rein persönliche Meinung ist, dass das Restrisiko es nicht rechtfertigt (insbesondere nachts) die Bevölkerung trotz menschenleerer Straßen zu belästigen. So handhaben es schließlich auch fast ausnahmslos alle Kollegen vom RD und der Polizei die ich kenne. Aber das ist etwas, was jeder für sich selbst entscheiden muss. Ich hoffe du bist im Übrigen allerdings so konsequent und überschreitest die zulässige Höchstgeschwindigkeit weder auf dem Weg zum Feuerwehrhaus noch auf dem Weg zur Einsatzstelle. Denn die Fälle der Geschwindigkeitsüberschreitung landen nach meiner Einschätzung wesentlich häufiger vor Gericht und führen zu Verurteilungen. Dein Link ist das beste Beispiel dafür.
@stephanlude5951
@stephanlude5951 3 жыл бұрын
@@Feuerwehrrecht Grundsätzlich muss man doch erstmal diverse Aspekte trennen. Angefangen damit, dass das einfordern des Wegerechts nicht gleichzusetzen ist mit SONDERrechten. Die Sonderrechte ergeben sich ja für Polizei, Fw gemäß §35 (1) StVO ja aus der hoheitlichen Aufgabe, die dringend geboten ist und für den RD gewöhnlich nach der "höchsten Eile" (Absatz 5a). Die LAGE begründet also die Sonderrechte, nicht, welche Lichter an sind. Die Sondersignale (haben also nur bedingt auch mit Sonderrechten zu tun) dienen ja lediglich der KENNTLICHMACHUNG der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten und warnen somit den Verkehr bzw sich das Wegerecht ein. So weit erstmal die grundsätzliche Situation. VERSICHERUNGS- und HAFTUNGStechnisch kann einem aber ggf durchaus ein Strick daraus gedreht werden, wenn man nicht alles an hatte. Muss man zwar nicht zwingend, jedoch kann man ansonsten argumentieren, dass der Verkehr nicht ausreichend auf die zusätzliche, erhöhte Gefahr durch Inanspruchnahme der Sonderrechte hingewiesen/gewarnt wurde und der Fahrer des Einsatzfahrzeugs nicht die nötige Sorgfalt hat walten lassen. Zusammenfassend: Sonderrechte ergeben sich aus der Lage/Notwendigkeit, nicht aus Lichtern und Hörnern. Lichter und Hörner warnen andere und fordern das Wegerecht ein. Aber HAFTUNG bei Unfallschäden sind eine andere Baustelle. Fazit: Wer alles anmacht, was das Fahrzeug hat, macht sich zumindest nicht angreifbar. (Außer durch genervte Anwohner) Und auf den verlinkten Fall: Ja, man MUSS zwingend langsam genug sein, um noch vor dem Querverkehr zum Stehen kommen zu können. Und wenn unklar ist, ob der einen bemerkt hat oder auch noch rechtzeitig zum Stillstand kommt, muss man halt warten. Klingt doof, ist aber nunmal so. Man sieht ja regelmäßig die ausgefallensten Reaktionen der Verkehrsteilnehmer. Und letztlich darf man auch nicht an die Hilfsfrist denken. Die ist absolute Nebensache. Ankommen (und zwar HEIL) hat Priorität. Wenn man da ist, ist man da. Und wenn das die Hilfsfrist sprengt, dann ist das eben so. Kommt man gar nicht erst an, ist GAR KEINEM geholfen. Weder der Besatzung, noch den hilfsbedürftigen Personen jedweder Art, noch den Angehörigen. Ein Unfall verzögert die 4 nur unnötig. Sorry für das Abschweifen, aber das Letzte kann man nicht oft genug betonen.
@Feuerwehrrecht
@Feuerwehrrecht 3 жыл бұрын
@@stephanlude5951 Deine Ausführungen sind völlig richtig. Ich habe allerdings auch nie etwas anderes behauptet. Die entscheidende Frage ist doch nur wie groß das Risiko ist, dass wenn man ohne Einsatzhorn fährt und etwas passiert, man deswegen ggf. "einen Strick daraus gedreht" bekommt. Und das sind aus meiner Einschätzung die Fälle, in denen das Einsatzhorn nicht früh genug bevor man das "Wegerecht" in Anspruch nehmen wollte (z.B. vor einer Ampel) wieder eingeschaltet wurde. Mein Beispielsfall ist doch das nachts alleine auf der Vorfahrtsstraße fahrende Einsatzfahrzeug mit mäßig erhöhter Geschwindigkeit, das nur mit Blaulicht unterwegs ist. Die Frage ist doch jetzt: Wenn jemand in diesem Fall z.B. dem Einsatzfahrzeug die Vorfahrt nimmt, haftet auch der Fahrer? Und ganz konkret muss die Frage lauten: Haftet er nicht wegen der zu hohen Geschwindigkeit sondern wegen dem nicht eingeschalteten Einsatzhorn? Ich persönlich kenne kein Urteil, in dem das nicht eingeschaltete Einsatzhorn in diesem Fall ein Problem war (was allerdings nicht bedeutet, dass dies nie von einem Gericht entschieden wurde). Wer 100 % auf Nummer sicher gehen will, fährt immer mit Einsatzhorn. Derjenige darf aus meiner Sicht aber auch nicht oder nur minimal von den Regeln der StVO abweichen, denn auch jede Abweichung von den Regeln der StVO kann zu einer Haftung führen. Dieser Punkt wird dann aber von vielen übersehen. Und das finde ich einfach völlig inkonsequent. Zu dem Thema Sonder- und Wegerecht siehe kzbin.info/www/bejne/aZqppGN5hq5qZ9k
@user-mr1fy1yl6y
@user-mr1fy1yl6y 2 жыл бұрын
Alkoholisiert ein Feuerwehrfahzeug z.B ein Einsatz nach einer Übung ist doch Standart bei den freiwilligen Feuerwehren. Selbst schon mehrfach erlebt und wurde von der Wehrführung gedeckt
@The_Undergrounder
@The_Undergrounder Жыл бұрын
Würde ich nicht einsteigen. Und hätte mein Truppmann was getrunken und dadurch entsteht im Innenangriff für mich die eine gefährliche Situation, dann hat der Kollege nach dem Einsatz ein Problem.
@feuerwehrnrw77
@feuerwehrnrw77 3 жыл бұрын
2:58 wäre aber hier sehr gut angebracht. Also Fahrzeuge mit Rammbock und Dashcam aufrüsten. Dashcam schon alleine für die Idioten die an der roten Ampel einfach stehen bleiben obwohl die in den Moment fahren dürfen um Platz zu machen. Das Kennzeichen hat man ja, Brief von der Polizei, fertig. Sollte meine Meinung nach mindestens 1000€ Strafe kosten. Schon oft gemacht, sogar schon mal wo ein Polizeiwagen rechts neben mir stand. Ist nix passiert 💁🏼‍♂️ Und warum? Tja weil ich platzt machte für den Hlf
@andybisandenbelt1399
@andybisandenbelt1399 Жыл бұрын
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