Wenn ein Staat aus der EU austreten möchte, ,uss er nach Art.50(2)S.1 dem Europäischen Rat seine Absicht mitteilen, nicht wie in den Folien dem Rat, welches den Ministerrat meinen würde. Sonst gutes Video!
@Prof.Dr.BirgitPeters10 ай бұрын
Super, dass Sie das gesehen haben. Das korrigieren wir nochmal 🙂, gemeint war natürlich der Europäische Rat.