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Neuheit - Was ist Neuheit bei Patenten und bei Designs?

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Rolf Claessen

Rolf Claessen

Күн бұрын

In diesem Video geht es um den Begriff der Neuheit bei Patenten und Designs - Abonnieren kzbin.info_... #rolfclaessen
Ich bin Rolf Claessen, Patentanwalt und Partner bei Michalski · Hüttermann & Partner, und in diesem Video erkläre ich genau, was Neuheit in Bezug auf Designs und Patente ist und warum Neuheit für Marken nicht relevant ist. Ich kläre folgende Fragen:
- Was ist Neuheit?
- Was ist Stand der Technik und was ist Formenschatz?
- Wie ist Neuheit bei Patenten und Designs unterschiedlich definiert?
- Warum ist Neuheit bei Marken nicht relevant?
Die Dinge, die bei Patenten und Designs und auch Gebrauchsmustern geschützt werden, müssen erst einmal generell zum Anmeldetag neu sein. Das heißt, dass z.B. das geschützte neue fliegende Auto vor dem Anmeldetag weltweit nicht der Öffentlichkeit bekannt gewesen sein durfte. Ansonsten ist das jeweilige Schutzrecht nicht durchsetzbar. Mit Patenten und Gebrauchsmustern könnte man sich beispielsweise das bestimmte Antriebskonzept des fliegenden Autos schützen. Mit Designs könnte man sich eben das Aussehen des Autos schützen.
Alles, das vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit bekannt war, nennt man bei Patenten und Gebrauchsmustern Stand der Technik und bei Designs Formenschatz.
Bei Patenten ist der Neuheitsbegriff sehr streng. Es gab schon Entscheidungen, bei denen ein Patent widerrufen worden ist, weil der Gegenstand, der mit dem Patent geschützt werden sollte, vor dem Anmeldetag in einer Zeitung in einem Vorort von Kopenhagen veröffentlicht worden war. Daher ist es wichtig, dass Sie anderen von Ihrer Idee vor dem Anmeldetag des Patents oder Gebrauchsmusters möglichst nichts erzählen sollten - außer mit Geheimhaltungsvereinbarung oder dem Patentanwalt, der aus Standesrecht nichts weitererzählen darf.
Für Gebrauchsmuster - also quasi den kleinen Bruder der Patente - gibt es eine sog. Neuheitsschonfrist. Sofern die Veröffentlichung auf den Erfinder zurückgeht und innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Anmeldetag geschehen ist, ist diese Veröffentlichung unwirksam. Wenn man also die Erfindung der Öffentlichkeit bereits vorgestellt hat, dann kann man vielleicht immer noch ein Gebrauchsmuster anmelden.
Es gibt natürlich zu Patenten und Gebrauchsmustern sehr viele Sonderregeln zum Stand der Technik. Ich gehe hier nur auf die wichtigsten Regeln ein:
Eine frühere deutsche Patentanmeldung, die aber erst nach dem eigenen Anmeldetag einer deutschen Patentanmeldung veröffentlicht wurde, kann nur zur Beurteilung der Neuheit und nicht der sog. erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden. Dasselbe gilt analog für frühere europäische Patentanmeldungen gegenüber eigenen europäischen Patentanmeldungen.
Außerdem gilt für Gebrauchsmuster als Faustregel außerhalb Deutschlands nur schriftlicher Stand der Technik.
Bei Designs ist der Formenschatz etwas weniger streng geregelt als der Stand der Technik für Patente. Wenn etwas nur einem kleinen Kreis von Menschen außerhalb Deutschlands bekannt geworden ist, gilt dies in der Regel gegenüber deutschen Designs nicht als Formenschatz. Zudem gibt es eine einjährige Neuheitsschonfrist, die im Prinzip genauso wie vorhin beim Gebrauchsmuster erwähnt funktioniert, außer dass sie halt doppelt so lang ist.
Bei Marken ist Neuheit unrelevant. Eine Marke muss zum Anmeldezeitpunkt nicht neu sein. Vor allem einige Konzerne nutzen das aus und melden dieselbe oder fast dieselbe Marke all paar Jahre neu an. Dies erleichtert es den Anmeldern mit dem Nachweis der Benutzung. Außerdem sollte man im Hinterkopf haben, dass man ehemals bekannte Marken, die aufgegeben wurden, wieder neu anmelden und benutzen könnte.
Ich hoffe, dass ich in diesem Video erklären konnte, was Neuheit ist und wie Neuheit bei Patenten, Gebrauchsmustern und Designs unterschiedlich definiert ist.
Contact Rolf at
Dr. Rolf Claessen
Michalski · Hüttermann & Partner
Speditionstraße 21
D-40221 Düsseldorf
Germany
Telephone: +49 211 159 249 0
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Email claessen@mhpatent.de
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Пікірлер: 10
@supremecourt4131
@supremecourt4131 7 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Doktor Claessen, vielen Dank für ein weiteres hochwertiges Video. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Etwas in Ihrem Video missverstanden habe und frage deswegen sicherheitshalber noch einmal nach. Beträgt die Neuheitsschonfrist bei Designs 6 oder 12 Monate? Vielen Dank im Voraus !
@21cabbage70
@21cabbage70 4 жыл бұрын
Ich habe auch eine Frage anhand eines Beispiels: Angenommen ich möchte Kompressionsstrümpfe (die ich in meinem Beispiel erfunden habe) als therapeutisches Produkt anmelden. Normale Strümpfe existieren jedoch bereits. Der technische Aufbau, die Herstellung und die Anwendung (anziehen) sind ja fast identisch mit normalen Strümpfen, nur dass die Kompressionsstrümpfe durch die bewusst gewählt erhöhte Enge und Stärke Thrombose vorbeugen. Hat die Erfindung Neuheitswert, oder baut sie nur auf dem Stand der Technik (Strümpfe) auf? Könnte ich hier ein Patent anmelden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
@thowi1337
@thowi1337 7 жыл бұрын
Danke für das tolle Video! Habe ich das soweit richtig verstanden, dass Leute, die einen Formenschatz innehalten (ohne angemeldetes Design), von einer späteren Designanmeldung durch einen Dritten für ein sehr ähnliches Produkt nichts zu befürchten haben? Der Dritte hätte aber dann Schutz vor zukünftigen Nachahmern?
@EBastler
@EBastler 6 жыл бұрын
Hallo Herr Claessen, wenn ich jetzt ein Design schon als Privatperson auf meiner privaten, öffentlichen Homepage vorgestellt habe und dieses nach über einem Jahr schützen lassen möchte, ist dies noch möglich, sofern keiner meine Idee 'geklaut' und vor mir angemeldet hat? Oder ist mit Ablauf der 6? 12? Monate der Zug abgefahren? Wer genau prüft die Einhaltung dieser Fristen? Und kann dann auch kein anderer mehr dieses Design schützen lassen, ich es ja schon der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe bevor es geschützt war? Viele Grüße
@EBastler
@EBastler 6 жыл бұрын
Aber wenn die Veröffentlichung kürzer als 1 Jahr her ist, wäre es theoretisch noch möglich?
@nowyatalkin2424
@nowyatalkin2424 5 жыл бұрын
Meinens wissens nach haben Sie den Fehler gemacht es zu veröffentlichen ohne es irgendwie zu schüzten und zwar von Anfang an, somit ist es im "Public Domain" und demzufolge nicht mehr "einzigartig" als ihres zu bezeichnen. Es ist nun dadurch "bekannt". Sowas ist natürlich sehr ärgerlich. Bei der nächsten Idee... sofort schützen bzw. nicht in irgend eine weise bekannt machen.
@ibrahimmuhamad341
@ibrahimmuhamad341 6 жыл бұрын
Ich hätte da eine Frage... Mal angenommen, es gäbe Benzin und Dieselmotoren seit ihrer Erfindung nur mit einem Zylinder. Wäre es jetzt patentwürdig , dass ich zwei und mehr Zylindermotoren anmelde ?
@ibrahimmuhamad341
@ibrahimmuhamad341 6 жыл бұрын
Rolf Claessen Das Argument, dass es zu naheliegt ist, dass man zwei oder drei Zylinder verwendet zählt nicht, um es als Stand der Technik abzustempeln ? Ich frage aus gegebenen Anlass. Ich habe vor kurzem etwas patentieren lassen, dass auf einen Stand der Technik aufbaut... Nun fürchte ich die Einsprüche obwohl es das so vorher nicht gegeben hat. Das von mir genannte Beispiel ist repräsentativ. Den technischen Vorteil kann ich auf jeden Fall nachweisen.
@vipperson2009
@vipperson2009 6 жыл бұрын
Sehr geehrte Herr Claessen Ich habe eine Produktidee es ist ein Produkt Modifizierung z.b ein Glas zum wassertrinken die Idee gibts ja bereits Meine Idee wehre z.b LED im Glas einzubauen Also blinkende Trinkglas wenn diese Idee Neu wehre Wie sollte Mann dann vorgehen ? Bedanke mich im Voraus bei Ihnen
7 жыл бұрын
Werter Herr Doktor - lieber Rolf, danke für diese Infos. Wie so oft in Deinen Vorlesungen hab ich was dazugelernt. Ja und wie so oft auch Fragen: In China entwickelt sich der Volkssport, Designs in der EU und USA anzumelden. Das geschieht oftmals mit Produkten, die bereits im Handel sind. Wenn ich ein Produkt recherchiere, müsste ich ja den Formenschatz in geeigneter Form festhalten. Ich würde einen Screenshot machen und die Website via web.archive.org festhalten lassen, z.B. wie web.archive.org/web/20060528092146/shower_rack.directory.alibaba.com/ Reicht das oder hast Du zusätzliche Empfehlungen? Viele Grüsse - Bernd
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