BGH-Urteil: Kunstsammler muss Eintrag in Lost-Art-Datenbank erstmal hinnehmen (21.07.23)

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Das bewegte Meer vor Kalabrien ist zu sehen auf dem Gemälde "Kalabrische Küste". Und genauso bewegt ist die Geschichte des Bildes. Der jüdische Kunsthändler Max Stern verkaufte das Bild 1937, kurz darauf musste er vor der Verfolgung durch die Nazis nach Kanada fliehen. Der Nachlass von Max Stern wird von einem kanadischen Trust verwaltet. Der sorgte auch dafür, dass das Bild in die Lost Art-Datenbank aufgenommen wurde. Dort werden Kunstwerke gelistet, bei denen der Verdacht besteht, dass sie in der NS-Zeit ihren meist jüdischen Eigentümern entzogen wurden, beziehungsweise von ihnen erzwungenermaßen verkauft werden mussten. Der heutige Eigentümer, ein Sammler aus Baden-Baden, hatte die "Kalabrische Küste" 1999 in London gekauft. Rückgabeansprüche sind mittlerweile verjährt. Dennoch hat der Sammler dagegen geklagt, dass das Bild in der Lost Art-Datenbank gelistet wird. Vor dem Bundesgerichtshof hatte aber keinen Erfolg. Karlsruhe sagt: Sein Eigentum sei durch die Suchmeldung nicht beeinträchtigt. Der jetzige Eigentümer müsse die Eintragung sachlicher Informationen über die NS-Verfolgungsgeschichte eines Kunstwerkes hinnehmen.
Aktenzeichen: V ZR 112/22

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