Sachenrecht Folge 7: Übertragung von Mobiliareigentum

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Martin Fries

Martin Fries

Күн бұрын

Пікірлер: 64
@lilobarbelrosch9022
@lilobarbelrosch9022 2 жыл бұрын
Es ist wirklich wunderbar, wie viel Begeisterung Sie für das Sachenrecht aufbringen und vermitteln. Es ist nahezu ansteckend. Danke!
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Nahezu?? 😭😭
@lilobarbelrosch9022
@lilobarbelrosch9022 2 жыл бұрын
@@jurapodcast media.giphy.com/media/LloxpDSM9r8ha/giphy.gif
@lilobarbelrosch9022
@lilobarbelrosch9022 2 жыл бұрын
@@jurapodcast Es muss schon noch etwas mehr passieren, damit ich mich fürs Sachenrecht wirklich begeistere. Vielleicht am Ende des Kurses, wenn ich es wirklich verstanden habe ;)
@MarenMerkel
@MarenMerkel Жыл бұрын
Danke Herr Fries für Ihr Engagement, Ihre Begeisterung und Ihre großen Bemühungen, ich weiß es sehr zu schätzen und bin dank Ihnen guter Dinge, dass meine sehr kurzfristige Vorbereitung auf die kommende Z II Klausur, trotz des erheblichen Zeitdrucks, erfolgreich verlaufen wird. Außerdem machen Sie auch menschlich einen sehr sympathischen Eindruck, was ich mir von deutlich mehr Juristinnen und Juristen wünschen würde.
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Oh vielen Dank für die Blumen und viel Erfolg in der Klausur!
@fatihd.1312
@fatihd.1312 3 жыл бұрын
Ganz herzlichen Dank für die Vorlesungsreihe Sachenrecht!
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Sehr gerne!
@leandra7185
@leandra7185 11 ай бұрын
Ich habe bereits die Reihe zum Familien- und Erbrecht bei Ihnen geschaut und mithilfe dieser einer meiner besten Noten geschrieben. Auch zu den ersten Videos dieser Reihe muss ich sagen, dass ich bisher im Sachenrecht so viel verstanden habe, wie sonst noch nie. Sie sind ein großartiger Professor! Vielen Dank für das Hochladen all dieser Videos und dafür, durch Sie die Kosten einer Nachhilfe zu sparen ;-) Wobei ich die Videos zum Familien- und Erbrecht tatsächlich sogar gänzlich als Ersatz der Vorlesung verwendet habe, die an meiner Uni angeboten wurde.
@jurapodcast
@jurapodcast 11 ай бұрын
Herzlichen Dank für das nette Feedback und schöne Feiertage!
@DocSander_s
@DocSander_s 2 жыл бұрын
Ich wünschte, Sie wären mein Prof..
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Oh vielen Dank für das Kompliment! 😊
@pokemartin9678
@pokemartin9678 2 жыл бұрын
Vielen Dank! Ich habe gerade erstmals den Geheißerwerb in der Examensvorbereitung durch dieses Video richtig verstanden 😊
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Super, das freut mich!
@christophzimmermann5791
@christophzimmermann5791 3 жыл бұрын
Ich empfehle Ihre Vorlesungen definitiv allen meinen Kommilitonen*!
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Herzlichen Dank, das freut mich!
@niklashorst1541
@niklashorst1541 3 жыл бұрын
Klasse Vorlesung!
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Vielen Dank!
@larsschumacher5803
@larsschumacher5803 2 ай бұрын
Was mein Korrektor ab der 2. Klausurseite denkt: 40:06 (Vielen dank für ihr überaus hilfreiches Gesamtwerkt, in der juristischen Lehre, wenn auch nicht Revolution, dann jedenfalls Revolte)
@jurapodcast
@jurapodcast 2 ай бұрын
Herzlichen Dank!
@rosalinda0116
@rosalinda0116 2 ай бұрын
Hallo Hr. Fries, Erst mal vielen Dank für ihre tolle Vorlesung! Ich habe eine Frage zum Geheißerwerb auf Erwerberseite - Minute 48:08 : da sagen sie bei Prüfungspunkt 3. Auf Veranlassung des Veräußerers, das ist kein Problem weil ein Geheiß immer eine Veranlassung ist. Nun ist in dem Beispiel ja aber die Veranlassung nicht durch den Veräußerer A, sondern durch den Erwerber Leasinggeberin B. Müsste man da dann den Prüfungspunkt zu „Auf Veranlassung des Erwerbers“ umnennen? LG
@jurapodcast
@jurapodcast Ай бұрын
Mein so dahin gesprochener Satz, dass ein Geheiß immer eine Veranlassung sei, stimmt tatsächlich nur für das Geheiß auf Veräußererseite. Bei einem Geheiß auf Erwerberseite darf man zur Veranlassung (es muss immer eine Veranlassung des Veräußerers sein!) durchaus noch etwas sagen, in der Regel ist das aber unproblematisch.
@sophiamx7088
@sophiamx7088 Жыл бұрын
Vorab möchte ich mich für Ihre Arbeit bedanken!! Ihre Videos sind unfassbar hilfreich. Ich habe jedoch eine Frage zu den Verfügungsverboten. Besteht auch die Möglichkeit, diese im Rahmen der Verfügungsbefugnis anzusprechen? Das fühlt sich für mich passender an 😄
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Ja, das können Sie machen!
@sophiamx7088
@sophiamx7088 Жыл бұрын
@@jurapodcast Vielen Dank!
@ichweissesnicht
@ichweissesnicht 3 жыл бұрын
Guten Tag Herr Fries, Vielen Dank für Ihre grandiosen Vorlesungen. Haben Sie einen ungefähren Plan, wann Sie gesetzlichen Eigentumserwerb und - verlust behandeln werden?
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Ja, voraussichtlich in Einheit 10, die planmäßig ab dem 5. April zur Verfügung steht.
@ninameyer9287
@ninameyer9287 3 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Fries, Ich danke Ihnen vielmals für die Vorlesungen! Inwiefern unterscheidet sich das sogenannte Streckengeschäft von dem zweiten Geschäft, dass sie aufgezeichnet haben? Vielen Dank im Voraus.
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Beim Geheißerwerb auf Erwerberseite gibt es nur eine Geheißperson, nämlich auf Seiten der Erwerberin. Beim Streckengeschäft gibt es zwei Geheißpersonen: Zum einen die Zweiterwerberin C, die bei der ersten Übereignung von A an B als Geheißperson der B auf Erwerberseite fungiert, zum anderen den Erstveräußerer A, der bei der zweiten Übereignung von B an C als Geheißperson der B auf Veräußererseite fungiert.
@ninameyer9287
@ninameyer9287 3 жыл бұрын
@@jurapodcast Vielen Dank!
@StylezZofBeyond
@StylezZofBeyond 2 жыл бұрын
Offtopic: Herr Fries: "Hässlicher kann man nicht schreiben, aber egal" Ich: Hold my beer! Zum Thema: Ich bin mir immernoch sicher, dass ich mit Ihnen als Professor in jeder zivilrechtlichen Klausur 1-2 Punkte mehr bekommen hätte.
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Firma dankt… 😉
@TobiasChK
@TobiasChK 2 жыл бұрын
Vielen Dank für die tolle Erklärung! Ihre Videos helfen sehr, sich in den Themen sicher zu fühlen. Was wäre jetzt, wenn der Veräußerer eine Geheißperson einschaltet und sagt "liefere das dem B", sich dann aber kurz bevor die Geheißperson die Sache bei B abliefert umentscheidet, ohne der Geheißperson Bescheid zu geben. Die Einigung muss ja im Zeitpunkt der Übergabe vorliegen. Tut sie aber in dem Fall nicht. Wie wird das gelöst?
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Das würde man wie einen Botenfall lösen, d.h. der Veräußerer müsste die Geheißperson schon zurückrufen, sonst bleibt sein Geheiß in der Welt…
@TobiasChK
@TobiasChK 2 жыл бұрын
@@jurapodcast Danke für die Antwort!
@manfredarnabman1372
@manfredarnabman1372 Жыл бұрын
Hallo Herr Fries, ich habe eine kurze Frage zur Übergabe (ca. 34:00): Die erste Vss. lautet "Besitzverlust auf Veräußererseite". Wenn wir von den Fällen den Geheißerwerbs absehen, dann setzt Besitzverlust also stets eine vorige Besitzposition des Veräußerers voraus. Dh ich muss bei diesem Prüfungspunkt ggf. inzident prüfen, ob V überhaupt (un-)mittelbarer Besitzer war. Und wenn (-), dann Übergabe (-), richtig? Beste Grüße aus Münster!
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Ja, das ist richtig so! In der Regel wird der Besitzverlust außerhalb des Geheißerwerbs dann auch kein großes Problem sein, weil man kaum auf die Idee kommt, eine Übergabe von jemandem zu prüfen, der nicht zuvor Besitz innehatte.
@manfredarnabman1372
@manfredarnabman1372 Жыл бұрын
@@jurapodcast Anlass meiner Frage war tatsächlich eine Probe-Examensklausur in der der vorige Besitz des Veräußerers (und damit die Übergabe) zweifelhaft war. Besten Dank für Ihre schnelle Antwort.
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
@@manfredarnabman1372 Was ich nicht habe, kann ich nicht geben. 😎
@advocatusdiaboli_
@advocatusdiaboli_ Жыл бұрын
Guten Tag Herr Fries, ich habe eine Nachfrage bezüglich der Sicherungsübereignung. Wie ist eine mehrfache Sicherungsübereignung juristisch zu werten? Die zweite Sicherungsübereignung scheitert dann doch, weil keine Einwilligung nach § 185 BGB, als auch kein gutgläubiger Erwerb nach §§ 930, 933 BGB möglich ist. Dann ist der Zweite Sicherungseigentümer ja vollkommen schutzlos gestellt. Oder habe ich einen Denkfehler? Grüße aus Tokyo!
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Das ist richtig, Sie machen keinen Denkfehler. Diskutieren kann man aber über Fälle, wo z.B. ein Warenlager mit wechselndem Bestand sicherungsübereignet wird; hier gelangen womöglich neu eintreffende Waren in das Sicherungseigentum des zweiten Sicherungsnehmers.
@peterzorn4821
@peterzorn4821 21 күн бұрын
Zum Streckengeschäft von A über B zu C: Kann man nicht das dingliche Geschäft ganz so behandeln, wie es tatsächlich läuft, nämlich Einigung und Übergabe von A zu C? Auf Schuldrechtlicher Ebene dann schließen A und B keinen Kaufvertrag: A schuldet B vielmehr die Befreiung des B von seiner Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum an C (aus Kaufvertrag B/C). Das ist privatautonom ohne weiteres möglich und eine naheliegende Auslegung des Vertrages A/B. Zugleich erhielte C die Sache auch nicht durch Leistung des A, darum läuft bei Störung der schuldrechtlichenen Ebene auch die Kondiktionskette wie gewünscht.
@jurapodcast
@jurapodcast 21 күн бұрын
Das kann man sicher so konstruieren, man macht es aber nicht so, und es lassen sich immerhin auch gute Argumente für die Kettenübereignung finden, z.B. dass A und B ihre vertraglichen Verpflichtungen so ohne Auslegungseskapaden erfüllen können und dass die Gläubiger von B im Falle der Insolvenz des B Zugriff auf die Ware erhalten.
@peterzorn4821
@peterzorn4821 21 күн бұрын
Vielen Dank für die prompte Antwort! Für den Zugriff der Insolvenzgläubiger des B auf die Ware bräuchte man dann wohl noch einen Eigentumsvorbehalt B/C, der sich in der Tat ohne Zwischenerwerb des B nicht konstruieren ließe, korrekt?
@jurapodcast
@jurapodcast 21 күн бұрын
@ Oder man lässt die Veräußerung von B an C bereits in B‘s Insolvenz fallen, dann ist B nämlich Nichtberechtigter (obwohl er Eigentümer ist).
@peterzorn4821
@peterzorn4821 20 күн бұрын
Der letzte Punkt mit der Nichtberechtigung des Eigentümers bei schon vorliegender Insolvenz ist natürlich eine besonders schöne Pointe. Danke nochmal
@hannah-sophiehorntrich1897
@hannah-sophiehorntrich1897 2 жыл бұрын
Vielen Dank für das tolle Video!! Ich hätte eine Frage: Wie würde es mit der Eigentumsstellung beim Streckengeschäft aussehen, wenn A und B einen einfachen Eigentumsvorbehalt vereinbart haben?
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Solange das Eigentum vorbehalten ist, geht es natürlich von A weder auf B noch auf C über. Wenn der Fall eine Variante des Streckengeschäfts darstellen soll, muss C von B ein Anwartschaftsrecht erwerben. Dieses Anwartschaftsrecht muss dazu - wie beim klassischen Streckengeschäft das Eigentum - vorher für eine juristische Sekunde bei B bestehen.
@WG20234
@WG20234 5 ай бұрын
Sehr geehrter Dr. Fries, ich habe eine Frage zum Sachenrecht. Wenn ein Käufer eine Sache unter Eigentumsvorbehalt vom Verkäufer erwirbt und diese dann als Sicherung an eine Bank übereignet, die gutgläubig ist und sie weiter an einen Investor übereignet, der Käufer jedoch den Kaufpreis nicht zahlt und der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Verkäufer dann die Herausgabe der Sache vom Käufer verlangen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
@jurapodcast
@jurapodcast 5 ай бұрын
Ich sag's mal relativ kurz: Der gutgläubige Erwerb braucht einen Rechtscheinsträger (Publizität), und das ist der Besitz. Wenn die Bank und der Investor Besitz erlangen, kann das also funktionieren, ansonsten wird's schwierig. Näher nachzulesen in §§ 932 ff. BGB. ;-)
@nathaliebagandi2030
@nathaliebagandi2030 Жыл бұрын
Vielen Dank für das Video! Habe fast alles problemlos verstanden. Ich glaube, ich stehe dennoch etwas auf dem Schlauch... was ist der Unterschied zwischen dem Scheingeheißerwerb und dem gutgläubigen Geheißerwerb?
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
"Gutgläubiger Geheißerwerb" ist m.E. kein feststehender Begriff. Wenn sich der gute Glaube auf das tatsächlich nicht bestehende Geheiß bezieht, wäre es jedenfalls ein Scheingeheißerwerb.
@maramb.734
@maramb.734 10 ай бұрын
Sehr geehrter Herr Dr. Fries, eine Frage zum EBV und der Übereignung nach § 931 BGB: Davon ausgehend, dass dem Eigentümer Ansprüche aus EBV gegen den unmittelbaren Besitzer zustehen, frage ich mich gerade, welche Folgen eine nachträgliche Übereignung nach § 931 BGB auf den Erwerber hätten. Zeitlich gedacht: Die Ansprüche aus EBV entstehen, nun folgt eine Übereignung nach § 931 BGB. Gehen die entstandenen Ansprüche aus EBV auf den neuen Eigentümer auch über? Kleben die Ansprüche des EBV am Eigentum? Danke für Ihren Hinweis bei Gelegenheit. Herzliche Grüße
@jurapodcast
@jurapodcast 10 ай бұрын
Der neue Eigentümer hat ja keinen Schaden oder Nutzungsausfall, weil die Sache bei ihm schon entsprechend dezimiert ankam. Schon deswegen müssen die EBV-Ansprüche bei der früheren Eigentümerin bleiben. Sie erlöschen auch nicht dadurch, dass das Eigentum wechselt.
@maramb.734
@maramb.734 10 ай бұрын
Danke@@jurapodcast
@janesa5097
@janesa5097 Жыл бұрын
Ist das Verfügungsgeschäft bei Grundstücken in §873 oder §925 kodifiziert?
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Erste Adresse ist § 873 (Einigung + Eintragung), und die Einigung hat dann mit § 925 BGB noch mal eine zusätzliche Hausnummer.
@janesa5097
@janesa5097 Жыл бұрын
@@jurapodcast Das was in §929 der Realakt ist nämlich die "Übergabe" mit zivilrechtlichen Charakter ist bei Grundstücken der Grundbucheintrag mit mehr öffentlich-rechtlichen Charakter?
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
@@janesa5097 Genau, das folgt aus § 873 Abs. 1 BGB.
@buntekund9346
@buntekund9346 3 жыл бұрын
Die Bildtafeln fehlen, was ja sehr hilfreich ist.
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Was genau meinen Sie damit?
@buntekund9346
@buntekund9346 3 жыл бұрын
@@jurapodcast Sieh mal wie das Sören macht. Damit komme ich gut klar.
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