Hallo liebe Kollegen! Ich mag mich irren, aber fehlt hier nicht die Ausnahme "Akkordlohn"? Dort ist der Betriebsrat meines Wissens in der Mitbestimmung bei der Höhe des Lohns. Beste Grüße Betriebsrat TV
@BetriebsratVideo7 жыл бұрын
Hallo BetriebsratTV, vielen Dank für Deinen Kommentar. In der Tat sprichst Du mit Deinem Hinweis auf den Akkordlohn ein Sonderthema an; und zwar ist das Thema dermaßen besonders, dass es der Gesetzgeber in einer eigenen gesetzlichen Bestimmung geregelt hat, nämlich in § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Die Nr. 11 ist ein Sonderfall zu dem im Video besprochenen § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Der Grund, weshalb der Gesetzgeber den Akkordlohn in der Nr. 11 besonders geregelt hat, liegt darin, dass er die AN, die unter einem Akkord-Regime arbeiten müssen, für besonders schutzbedürftig hält. Deswegen auch kann der BR bei der Nr. 11 besonders weitgehend mitbestimmen, nämlich im Wesentlichen bezüglich aller Berechnungsfaktoren für die jeweilige Akkordformel. Aber auch dann bleibt im Ergebnis noch offen, wie viel der einzelne AN verdienen wird, in welchen Regionen sich also seine individueller Lohn der Höhe nach bewegt - denn es hängt davon ab, in welchem Umfang er Akkord-Arbeit leistet. Vielen Dank für Deinen Hinweis - und die Gelegenheit das Thema Akkord insoweit klarzustellen Viele Grüße an Dich Dein W.A.F. KZbin-Team
@BetriebsratTV7 жыл бұрын
Super Antwort! Danke sehr!
@mr.kraebs Жыл бұрын
Unser Chef möchte einen Haustarif einführen. Ich kenne das auch von anderen Unternehmen, die "nur" einen BR haben. Ausserdem heißt es, der Betriebsrat ist nicht Tariffähig. Ist es also schlaubmit dem AG einen Haustarif abzuschließen? Einen Arbeitskampf dürfen wir ja nicht führen.