💡 Wann ist ein Zeichen eine Markenverletzung? Verwechslungsgefahr bei Marken bestimmen

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Rolf Claessen

Rolf Claessen

7 жыл бұрын

Wann ist eine Marke eine Markenverletzung? Verwechslungsgefahr bei Marken bestimmen 🔴 Hier abonnieren ► kzbin.info_... Vielen Dank! ☺️ #rolfclaessen
🔴 Beschreibung: Wann sind Marken verwechselbar? Ab wann greift ein Zeichen in eine Marke ein?
Wie stellt ein Gericht oder Amt fest, ob Marken zu ähnlich sind? Es gibt da eigentlich immer dieselben Kriterien, die durchgeprüft werden:
- Sind die Zeichen sehr ähnlich oder identisch?
- Sind die gegenüberstehenden Waren oder Dienstleistungen sehr ähnlich oder identisch?
- Ist die ältere Marke besonders bekannt oder hat sie eine sog. erhöhte Unterscheidungskraft?
- Kennzeichnungskraft der älteren Marke
- Verkehrskreise
Im Folgenden gehe ich kurz auf diese Kriterien ein.
Bei der Zeichenähnlichkeit und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen gibt es eine gegenseitige Äbhängigkeit. Sind die Zeichen identisch, können die Waren und Dienstleistungen einen gewissen Abstand haben, damit die Marken dennoch verwechselbar sind. Sind die Waren und Dienstleistungen identisch, so können die Zeichen einen gewissen Abstand haben. Hier gibt es also eine gewisse Abwägung.
Wie wird nun die Zeichenähnlichkeit beurteilt? Hier gibt es unzählig viel Rechtsprechung zu. Allein zur Ähnlichkeit von Worten gibt es sehr viele Entscheidungen der verschiedenen Gerichte und Ämter, die hier maßgeblich sind. In der Regel reicht es aus, wenn die gegenüberstehenden Marken entweder klanglich, schriftbildlich oder assoziativ hochgradig ähnlich oder identisch sind. Klangliche Ähnlichkeit ist klar - die Marken klingen identisch oder sehr ähnlich. Schriftbildliche Ähnlichkeit heißt, dass die Marken gleich oder sehr ähnlich aussehen. Beispiel IATA oder lata. Das große I und das kleine L kann man praktisch nicht unterscheiden. Die Marken sehen gleich aus, klingen aber unterschiedlich. Dann gibt es noch die assoziative Verwechslungsgefahr. Ein Bild von einem Schlüssel könnte vewechselbar mit einer Marke Key sein.
Wegen der unzähligen Entscheidungen in diesem Feld im Folgenden daher nur mal ein paar Grundprinzipien zur Ähnlichkeit von Worten im markenrechtlichen Sinne:
- Wortanfänge werden in der Regel mehr beachtet als die Wortmitte oder auch das Wortende
- Eine gleiche Vokalfolge kann für Ähnlichkeit sprechen
- Dieselbe Silbenanzahl und klanglich ähnliche Silben können für eine Ähnlichkeit sprechen
- Eine ähnliche Buchstabenanzahl kann zumindest bei kürzeren Marken für Ähnlichkeit sprechen
- Bei Marken mit drei oder weniger Buchstaben reicht in der Regel schon die Abweichung in einem einzigen Buchstaben aus
Außerdem werden bei der Zeichenähnlichkeit diejenigen Bestandteile der Marke stärker berücksichtigt, die phantasievoller sind und diejenigen Bestandteile treten eher in den Hintergrund, die für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eher beschreibend sind.
Die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen wird in der Regel nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Haben die Waren oder Dienstleistungen denselben Zweck
- Ergänzen sie sich
- Haben sie dieselben Vertriebswege
- Haben sie dieselben Zielkunden
- Beschaffenheit
- Betriebliche Herkunft
- Vertriebs- und Erbringungsart
- Verwendungszweck und Nutzung
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Eigenart vom Verkehr
Je mehr dieser Kriterien für eine Ähnlichkeit sprechen, je ähnlicher sind die Waren bzw. Dienstleistungen.
Dann kommt es bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der Marke noch auf die sog. Verkehrskreise an - also die Zielkunden der jeweiligen Marken. Geht es beispielsweise um hochpreisige Waren, die verglichen werden, oder kommt es kritisch darauf an, dass man die richtige Ware kauft, wie beispielsweise bei Medikamenten, dann sind die Verkehrskreise vielleicht aufmerksamer, was die Ähnlichkeit der Zeichen angeht. Schon kleinere Unterschiede fallen dann auf. Wenn es um sehr günstige Massenware geht, dann sind die Verkehrskreise vielleicht nicht so aufmerksam und Marken werden dann trotz gewisser Unterschiede trotzdem noch verwechselt.
Dr. Rolf Claessen
Michalski · Hüttermann & Partner Patentanwälte mbB
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Пікірлер: 13
6 жыл бұрын
Lieber Rolf, das ist wieder ein erstklassiges Video. Ich schlage Dich für den Erklärbär-Nobelpreis vor. :-) Aber mal im Ernst: Ich habe bisher keine Stelle gefunden, wo dieses Thema so kurz und so gut erklärt wurde.
@Yasin.S1R
@Yasin.S1R 6 жыл бұрын
Zum Verständnis : Die Marke „BISSE“ verkauft Sportartikel und ist eingetragen. Günter will die Marke „TISSE“ anmelden und Küchen Artikel verkaufen = keine Kollision aufgrund von Ähnlichkeit ?
@lyss1656
@lyss1656 6 жыл бұрын
Ein super Video, hat uns sehr geholfen, vielen Dank! Noch eine Frage: Was ist, wenn der Name einer eingetragenen Marke genau mit dem Markennamen den man neu eintragen will übereinstimmt - sie sich aber sonst nicht weiter in der Branche, Design, Zielgruppe usw. überschneiden? Die bereits eingetragene Marke ist nicht sehr bekannt, nur im B2B Bereich (wir im B2C) und die eingetragene Marke hat ihren Sitz in London, kein Vertrieb in DE. Die eingetragene ist eine Unionsmarke. Ich gehe davon aus, dass es bei so einem Fall es besser ist das über einen Anwalt machen zu lassen, wegen des Abmahnrisikos oder ist es gar nicht möglich? Vielen Dank schonmal! :)
@antoniocastillo3018
@antoniocastillo3018 2 жыл бұрын
Unglaublich viele tolle Videos. Danke! Was ich hier nicht ganz verstehe: Was ist mit Marken, die aus mehreren Worten bestehen, die einzeln als Marke geschützt sind? Sowas wie "SALON UNART". Sowohl "Salon" als auch "Unart"sind für sich geschützt. Die Kombination nicht. Kann ich sie schützen lassen. Oder ist hier immer eine Abwägung der Prägung nötig?
@yourminidesigner2800
@yourminidesigner2800 Жыл бұрын
Ist es erlaubt ein Teil eines Markennamens zu übernehmen (sehr ähnliches Produkt/Dienstleistung). Beispiel (Hypothetisch)l: Existierende Marke: "WITH THE FLOOR" Meine Marke: "THE FLOOR" Ist das zu ähnlich? Würde mich über eine Antwort freuen:)
@daniella5041
@daniella5041 4 жыл бұрын
Gibt es die Möglichkeit einer Prüfung Ihrerseits? Ich habe gerade ein Projekt in Planung und möchte mich ungerne mit Apple rumstreiten. Vllt könnten Sie über die Namensgebung drüber schauen. Mit besten Grüßen
@PeterS123101
@PeterS123101 5 жыл бұрын
Wäre ein lustiges T-Shirt mit dem Untertitel "Seven Shades of Grey" (bezogen auf den Film/das Buch "Fifty Shades of Grey") eine Markenrechtsverletzung?
@patentanwalt
@patentanwalt 5 жыл бұрын
Ich würde vermuten, dass es zwar keine Markenrechtsverletzung ist, aber wahrscheinlich wegen Verstoß gegen UWG (Rufausbeutung) auch trotzdem nicht legal wäre.
@PeterS123101
@PeterS123101 5 жыл бұрын
@@patentanwalt Vielen Dank.
@PeterS123101
@PeterS123101 5 жыл бұрын
@@patentanwalt Allerdings wäre hier offentlichtlich, dass das T-Shirt nichts mit der Marke Shades of Grey zu tun hat. Es handelt sich lediglich um eine Bezugnahme auf den Buch-/Film-Titel.
@patentanwalt
@patentanwalt 5 жыл бұрын
@@PeterS123101 Eben damit nutzt es ja den Ruf des Films aus und wäre vermutlich abmahnfähig. Ich würde eher die Finger davon lassen.
@rolf484
@rolf484 6 жыл бұрын
hallo mein bürger meister wan hilfsdu mich erst mahl danke das du uns hilfs
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