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Wenn Sie das Wort "Kündigung" hören, woran denken Sie dann?
Doch als allererstes daran, dass da ein Arbeitsverhältnis zum Ende gebracht werden soll.
Das muss aber gar nicht sein.
Manchmal ist es auch so, dass der Arbeitgeber gar nicht das ganze Arbeitsverhältnis beenden will, er will das Arbeitsverhältnis aber zu anderen Konditionen fortführen. Und in diesem Fall spricht er keine Beendigungskündigung aus, sondern eine sogenannte Änderungskündigung, die finden Sie geregelt in § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Das heißt: Der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, bietet aber gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzuführen.
Und welche Bedingungen sich hier ändern können, erfahren Sie im Video!
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