Der Arbeitgeber hat es in aller Regel verdient, diesen Prozess zu verlieren.
@karlderkafer1034Ай бұрын
Du hast es verdient
@salthilldevon2166Ай бұрын
Im Zumutsbarkeitsparagraphen 140 SGB II gibt es für den Arbeitslosen eine geringere Gehalt Grenze, die zumutbar ist. "(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld."
@theodorjosefeisenring675Ай бұрын
Ich verstehe den klagenden Arbeitnehmer etwas. Wenn er nun anderswo arbeitet und vom Gericht später recht bekommt, dann kommt er beim Beklagten in Leistungsverzug, wenn der alte Arbeitgeber vom Gericht verpflichtet wird, ihn wieder einzustellen. Denn der neue Arbeitgeber wird ihn behalten und nicht einfach einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Oder kann der Anwalt des Arbeitnehmers eine Frist zur Wiederanstellung des Arbeitnehmers nach dem Urteil in die Klage aufnehmen, damit der Kläger seine neue Stelle fristgerecht kündigen kann?
@Goldfire-tt3dvАй бұрын
Da gibt es mehrere Optionen. 1) Befindet sich der Arbeitnehmer beim neuen Arbeitgeber noch in der Probezeit, so ist eine Probezeitkündigung beiderseitig möglich, also auch von Seiten des Arbeitnehmers. 2) Fühlt sich der Arbeitnehmer beim neuen Arbeitgeber wohler, hat er jederzeit die Möglichkeit, sich mit dem alten Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung zu einigen, selbst wenn er seine Kündigungsschutzklage gewinnt. Gerade weil die Arbeitgeber Angst davor haben, im Falle einer Niederlage vor Gericht den ganzen Lohn nachzahlen zu müssen, bieten sie häufig schon von sich aus eine Abfindung an. Selbst wenn man den Arbeitnehmer in der Sache verstehen kann, so hat er sich strategisch gleich in mehrfacher Hinsicht unvorteilhaft verhalten. So was sagt man doch nicht offen bei der BA... Das ist in etwa so blöd, als würde man im Kündigungsschutzprozess direkt von beginn an offen vor dem Richter sagen, dass man gar nicht wieder eingestellt werden will und nur an einer Abfindung interessiert ist. Ein guter Anwalt sollte seinem Mandanten die strategisch richtige Vorgehensweise im Vorfeld erläutern, und wenn der Mandant dann trotzdem so einen Murks macht, so ist das eigene Blödheit.
@robertvetter1011Ай бұрын
Ist alles in §12 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern. Die Frist wird auch durch eine vor ihrem Ablauf zur Post gegebene schriftliche Erklärung gewahrt. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das Arbeitsverhältnis. Macht der Arbeitnehmer von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch, so ist ihm entgangener Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis zu gewähren. § 11 findet entsprechende Anwendung.
@induidivklor5275Ай бұрын
Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wird kein Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitnehmer "wieder einzustellen". Vielmehr hat das Arbeitsverhältnis nie geendet. Die Kündigung ist als "gegenstandslos" zu bewerten. Der neue (alte) Arbeitgeber muss warten, bis der Arbeitnehmer wieder verfügbar ist. Das ist sein Risiko. Eine neue Kündigung kann darauf nicht gestützt werden.
@Sebastian_sohsitАй бұрын
Unter welchen Voraussetzungen kann die Rückzahlungspflicht für Arbeitslosengeld nach einem Vergleich (November) entfallen, wenn während einer 3-monatigen Sperrzeit (Jan-März) kein ALG bezogen wurde, das Geld aber ab April rückwirkend für Jan-März ausgezahlt wurde. Das Arbeitlosengeld wurde aber bereits zur Deckung notwendiger Lebenshaltungskosten verwendet und während dieser Zeit Schulden entstanden sind, weil die laufenden Kosten nicht gedeckt werden konnten. Danke!
@helmutmoreth5328Ай бұрын
Das gibt es in Strafrecht auch , "Polizeirichter/innen " und kritische Richter/innen . Die eine winken durch bei Höchststrafe, die anderen wollen den Fall aufklären.
@MG-de8tp7 күн бұрын
Wie sind Ihre Erfahrungen bei der Abfindungshöhe in der Automobilindustrie (OEM) für je ein Dienstjahr ???????? Wäre sehr dankbar :)
@Fernsehanwalt6 күн бұрын
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@jan-hendrikdaamen7465Ай бұрын
Hab am 17.12.24 nen Gütetermin wegen Betriebsbedingter Kündigung.. Bin mal gespannt aber leider keinen RA
@herdifreund7715Ай бұрын
Warum kein RA?
@DoteschАй бұрын
Selbst schuld 😂
@jan-hendrikdaamen7465Ай бұрын
@@herdifreund7715 hab nie gedacht das ich ne Rsv für Arbeitsrecht bräuchte, zumindest bei meinem (noch) Arbeitgeber.. Leider braucht man am besten für alles ne RSV
@MichaelOtto-t4vАй бұрын
Oder man bezahlt selber. Man kann es auch selbst versuchenn. Aber da wird es schwierig, weil alle anderen Profis sind. Viel Glück @@jan-hendrikdaamen7465
@herdifreund7715Ай бұрын
@@jan-hendrikdaamen7465 Jep. eine RSV für Arbeit, Auto und Miete (wenn man Mieter ist), solle man heute haben. Die Welt ist böse. ...
@11bboy1111Ай бұрын
@Fernsehanwalt Wie kann ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn die Kündigung sich als nicht rechtskräftig herausstellt? Im schlimmsten Fall, hat man dann zwei Arbeitgeber, oder nicht?
@herdifreund7715Ай бұрын
Ja. Es gibt keinen Mechanismus, der so was verhindert. Du kannst und darfst zu vielen Arbeitgebern gehen, dort Verträge abschließen und anschließen sehen, wie Du damit klar kommst. Ist ja auch ganz normal für Leute, die prekär beschäftigt sind und mehre verschiedene Jobs machen. Da braucht es natürlich für jede Anstellung einen eigenen Vertrag.
@induidivklor5275Ай бұрын
Man darf bei so vielen Arbeitgebern arbeiten, wie man Zeit hat, bzw. Arbeitgeber es vertraglich erlauben. Man kann also rein rechtlich unbegrenzt viele Arbeitsverhältnisse abschließen. Lohnsteuerklasse I darf man aber nur einmal "vergeben". Theoretisch könnte man auch mit 6 Arbeitgebern 8-Stunden-pro-Woche-Verträge abschließen und Mo-Sa im täglichen Wechsel bei allen 6 arbeiten. Es besteht Vertragsfreiheit. Man darf auch so viele Handyverträge haben wie man will, aber gleichzeitig telefonieren kann man nur mit einer Person. ;)
@induidivklor5275Ай бұрын
Ich muss auch eins dazu sagen: Warum zahlen so viele Arbeitgeber vermeintlich "freiwillig" eine Abfindung? Warum werden so viele Kündigungsschutzprozesse "freiwillig" verglichen? Sicher nicht, weil der Arbeitgeber kein finanzielles Risiko hat. Einen Mitarbeiter wieder zu bekommen ist nicht wirklich ein Risiko. Einfach neue Kündigung raushauen und das Spiel geht von vorne los. So lange der Mitarbeiter nicht arbeitet, kriegt er kein Geld. WENN das so wäre. Aber so ist es ja zum Glück nicht. Und da sollten Arbeitsgerichte (auch das BAG) aufpassen, was sie bewirken. Wenn der Annahmeverzugslohn de facto abgeschafft worden würde, dann müssten Arbeitsgerichte JEDEN Kündigungsschutzprozess durch streitiges Urteil entscheiden. Arbeitgeber würden ja keine Vergleiche mehr schließen - mangels finanziellem Risiko. Also ist die Verpflichtung zur Zahlung von Annahmeverzugslohn (als Regelfall) auch wichtig, damit Arbeitsgerichte entlastet werden. Die Arbeitsgerichtsbarkeit sollte also nicht an ihrem eigenen Ast sägen.
@p0grАй бұрын
Hm. wenn nach meiner argumentation das arbeitsverhaeltnis weiterbesteht, du sagtest ja, dann greift zb das konkurrenzverbot. aber muesste ich dann nicht folgerichtig auch meine arbeitszeit "bereithalten"? ich sage ja, ich kann jederzeit kommen und arbeiten. das ist natuerlich nicht mehr der fall, wenn ich eine neue taeglich 8h verpflichtung habe. ich haette dann sorge, dass der alte ag sagt kuck mal, der haette ja gar nicht bei mir arbeiten koennen.
@Sagetator18Ай бұрын
Bei mir hat die erste Instanz mir Recht gegeben und die zweite Instanz nicht mehr, weil der AG gute Beziehungen hat.😡
@induidivklor5275Ай бұрын
Und die dritte Instanz? Zweite Instanz ist nicht das Ende.
@Sagetator18Ай бұрын
Die dritte Instanz wollte sich nicht einmischen. Jetzt hoffe ich auf, dass das BFG irgendwas unternimmt. 😡
@Sagetator18Ай бұрын
Die 3 hat auch nichts gemacht, jetzt hoffe ich aber, dass das BFG was tut.😡
@Sagetator189 күн бұрын
Nach dreieinhalb Jahren Streit, hat mein AG durch Beziehungen, das erreicht was er wollte und ich könnte sogar wieder zurück im Betrieb arbeiten, aber nur durch eine Zeitarbeitfirma. Also Leute, so wie es aussieht, gibt es Gesetze nur für AG. Danke Deutschland. 😡
@adleraugesiehtalles8275Ай бұрын
😂 Ich würde sagen: ich nehme jeden Job an bei dem ich mehr verdiene als vorher. Bzw aktueller Lohn zusätzlich Inflationsausgleich.... Ansonsten einfach bei jeder ( unerwünschten) Bewerbung Liste der chronischen Erkrankungen vom Hausarzt beiliegen😂 Ist nicht verboten, und ich könnte mir vorstellen: es hilft bestimmt 😂😂😂 Man hat sich dann ja schließlich beworben!
@bansheeboy999Ай бұрын
Bei erfolgreicher Klage wird die Abfindung immer auf den Tag der Kündigung gezahlt. Somit brauchte ich das alg 1 nicht zurückzahlen 👆
@induidivklor5275Ай бұрын
Bei "erfolgreicher" Klage wird denklogisch gar keine Abfindung bezahlt, es sei denn der Arbeitnehmer hat einen Antrag nach § 9 KSchG gestellt.
@MarcusWilke1978Ай бұрын
Ganz einfach, dem Arbeitgeber klar machen das man bei Einstellung penibelst auf Arbeitsschutz, Arbeitsvorbereitung, Gewerkschaftslohn und Disziplin vom Vorgesetzten achten wird. Sonst könnte es für den Arbeitgeber zur Hölle auf Erden werden ;) … dann klappt’s auch beim Vorstellungsgespräch.
@MarcelSchmahlАй бұрын
Arbeitgeber können machen, was sie wollen. Das Bundesarbeitsgericht ist für seine arbeitgeberfreundlichen Urteile bekannt. Ich glaube, die Arbeitnehmerrechte existieren nur auf dem Papier und Papier ist geduldig.
@herdifreund7715Ай бұрын
Warum schauen sie solche Kanäle, wenn sie intellektuell nicht ansatzweise in der Lage sind, diese zu verstehen? Siehaben ganz offensichtlich nicht begriffen, was Bredereck hier erzählt hat. Nach wie vor werden die meisten Prozesse im Arbeitsrecht von den ArbeitNEHMERN gewonnen. Daran änder auch ihr Blödsinn nichts. Hier liegt ein Sonderfall vor, bei dem sich der Arbeitnehmer komplett falsch verhalten hat. Das hat mit dem Arbeitsrecht oder den Arbeitgebern nichts zu tun. Vielleicht ein Verwandter von ihnen?
@induidivklor5275Ай бұрын
Ich sehe das Problem woanders: Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte urteilen häufig "menschlich" und haben die Person auch selber gesehen, um die es geht. Das BAG ist aber als Bundesgericht natürlich sehr juristisch korrekt und muss die "menschlichen" Urteile leider allzu oft "zerpflücken" wenn sie juristisch nicht haltbar sind. Nicht hinter jeder Kündigung steckt ein "pöhser Arbeitgeber" (aber zuweilen eben schon), sodass nicht per se JEDE Kündigung unwirksam ist, nur weil es eine Kündigung ist. Damit wird zwar den Arbeitgebern häufig Angst gemacht aber es ist eben nicht so dass man in Deutschland niemanden wirksam kündigen kann. Und wenn es dann um juristische Spitzfindigkeiten geht wird in 1. und 2. Instanz häufig drüber hinweggesehen oder den Richtern fehlt auch die präzise Rechtskenntnis weil sie sehr praktisch veranlagt sind. In erster Instanz sollen Fälle ja auch pragmatisch gelöst werden, das schlägt sich dann häufig auch in Urteilen nieder die von pragmatischen Erwägungen geleitet werden statt von juristischen. Und da muss das BAG dann eben eingreifen.
@dianablank5966Ай бұрын
3100 EUR brutto? Da wären einige AN in MV froh😮
@kuehlmusАй бұрын
Ein Arbeitnehmer wird nur in dem Fall gekündigt, wenn der Vorteil durch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers die Kosten für den Arbeitgeber nicht abdeckt. Bei einer Kündigung kann man durchaus die Schuld bei sich selbst suchen. Aber dann vor das Arbeitsgericht ziehen... Wird in diesem Fall dann tatsächlich Recht gesprochen?
@beethovenfurarme780Ай бұрын
Heul doch
@herdifreund7715Ай бұрын
@@beethovenfurarme780 Lustig, denn er macht genau das Gegenteil. Es sind ja eher Arbeitnehmer wie Du, die ununterbrochen rumjammern, wie böse die Welt ist, das Arbeitgeber nicht das Ziel haben, Geld zu verdienen, sondern ausschließlich Sadisten sind, die das nur machem um Arbeitnehmer zu quälen. Und all das gerne aus prekären Beschäftigungen aus Ballerbuden heraus, die man sich mit ein bisschen Schule, einer Ausbildung oder einem Studium problemlos ersparen könnte. Also WER heult hier?
@jacksontwoonefour8633Ай бұрын
Heeeeeul
@palanijaАй бұрын
Haben geklagt und musste uns wieder beschäftigen, es gibt da lustige Fehler , es gibt zu viele Fehler