was ist die Definition bitte, wann ein Balkon 50% berechnet werden kann?
@BaufiLab Жыл бұрын
Meist wird dieser mit 50% angesetzt.
@LukasJozefaciuk Жыл бұрын
@@BaufiLab aber was ist bitte die konkrete Definition, ich weiss das viele hier einfach mit 50% rechnen, aber auf welcher Basis wenn es bemessbar ist, ob 25 oder 50% auf welcehr Grundlage beruht das? Gibt es hierzu Gesetze oder was Brauchbares zum lesen? Danke
@BaufiLab Жыл бұрын
Leider ist das in der Wohnflächenverordnung nicht ausdrücklich geregelt. Unter Paragraf 4 steht: „von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.“ Wie so oft ist es Auslegungssache. Ein Balkon mit einer besonders guten Lage oder mit aufwändiger Gestaltung kann zu 50% angerechnet werden.
@LukasJozefaciuk Жыл бұрын
@@BaufiLab Ich weiss, aber fast jeder berechnet es mit 50%, da es sich, sag ich mal so etabliert hat, aber die Bemessunggrundlage, die das eigentlich definieren könnte und festhält, komplett ignoriert wird. Dann braucht man dies auch nicht. Noch nie wirklich erlebt, dass irgendwo für ein Balkon, ich spreche eher von neueren Objekten, nicht von 50% ausgegangen wurde hinsichtlich Balkon, Loggia, Terasse etc. Daher wäre hier wenn man das so beschreibt, nicht auf Sie bezogen sondern auf diese Berechnungsgrundlage, schön, wenn es hierzu klare Statements gäbe, Links oder Schriften die das etwas genauer erläutern, weil wer weiss um ein paar QM weniger zahlen wird sich jeder potentieller Käufer freuen und letzten Endes geht es gar nicht darum, sondern dass es einfach transparent und ehrlich kommuniziert wird zwischen beiden Parteien.