Bei der Regelung, nach 10 Jahren im Privatbesitz und vermietet, ist ein Verkauf immer steuerfrei. Auch bei Grundstückshändlern. Das hat sich bereits laut BFH vor 17 Jahren geändert. Eine Infizierung gibt es also schon lange nicht mehr. Ansonsten guter Beitrag👍
@youtuber-ie3ds Жыл бұрын
Hier ist doch was falsch: wenn man z.B. Makler, Architekt ist, gibt es nur eine Verlängerung des Zeitraums ob es ein Zählobjekt ist. Trotzdem darf auch ein Architekt 3 in 5 Jahren verkaufen. Und nicht 3 in 10. Oder hab ich was falsch verstanden?
@michij.74612 жыл бұрын
Hallo, Fachfrage. 1 ETW wurde am 09.02.2012 (Notarieller Kaufvertrag) gekauft und am 20.02.2022 (notarieller Kaufvertrag) verkauft. Im Jahr 2018 wurde eine Objekt mit 3 WE gekauft, davon eine Eigengenutzt und zwei vermietet. Dieses Objekt soll nun in 2022 vollständig verkauft werden. Also werden in 2022 4 Wohnungen verkauft. Überschreite ich jetzt die 3 Objektgrenze ? Oder fällt die gekaufte Wohnung und die selbst genutzte Wohnung nicht in die 3 Objekt Regel hinein? Was sagt der Profi dazu? Danke und Grüße Micha
@ImmotegedeinImmobilienstratege2 жыл бұрын
Zählobjekt ja/nein? a) 1 ETW - über 10 Jahre nein (es sei denn vorher Verkaufsaktivität - durchaus möglich bei den wenigen Tagen Unterschied) b) wurde das Objekt nach WEG geteilt ja/nein, daraus ergibt sich ob es 1 oder 2 Zählobjekte sind - Eigennutz 3 Kalenderjahre frei -> Endergebnis: vermutlich gibt es 1-3 Zählobjekte // die 3 Objektgrenze besagt aber nur, dass spätestens ab dem 3. Gewerblichkeit besteht, heißt könnte schon davor eingetreten sein. Weitere Ausnahmen von Zählobjekten könnten Objekte sein, die schon vom Kauf weg als gewerbliche Objekte (Umlaufvermögen) deklariert worden sein.