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Nach Artikel 15 DSGVO darf der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, alle Daten offen zu legen, die er über ihn gespeichert hat. Was wirklich jeder zum Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung wissen sollte, erklärt Rechtsanwalt Niklas Pastille im Video!
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