Ich habe da einiges gesehen. Das extremste war ein älterer Kollege der (Anfang der 2000er) seinen alten VMS Rechner mit 2D Medusa CAD abgeben musste. So weit ok. Ich war da in der CAD Koordination und natürlich macht es Sinn die alten Rechner zu entsorgen. Er sollte auf einmal 3D CAD machen. Naja. Natürlich hätte man auf den neuen Windows Rechnern auch das alte 2D CAD nutzen können. Die Lizenzen gab es ja noch und für Altdaten bei denen nicht mehr viel geändert werden muss da muss man ja nicht unbedingt vorher die Daten konvertieren. Aber für den sauberen Prozess... Ich kann es zumindest gut verstehen dass niemand mehr 2D CAD machen sollte. Aber dann sollte er auf seinem neuen Windows Rechner einen Bericht schreiben. Er hat mich dann angesprochen als ich gerade wegen etwas anderem in der Abteilung war. Das lief dann etwa wie folgt. Ich soll einen Bericht schreiben. Auf meinem neuen Rechner soll ein Programm nanens Word sein. Meine Kollegen hier in der Abteilung wollen mir nicht helfen. Anscheinend hat unser Chef es ihnen verboten. Ich hatte ihm dann gezeigt wie er Word finden kann und so eine Art 5 oder 10 Minuten schnell Einführung.
@OlavvanGerven Жыл бұрын
In einer Disukussion am Wochenende kam de Frage auf, ob man über einen BV-bEM Beschäftigten verpflichten kann zu ein erstes bEM-Gespräch einzuladen. Erst dann könne (wenn im BV-bEM festgelegt, so der gestellte These) die weitere Teilnahme an einem bEM-Verfahren ablehnen. Abgesehen davon, dass es natürlich nie zum Nachteil eines Beschäftigten ist an ein bEM-Verfahren teilzunehmen und es sicherlich sinnvoll ist dies in ein BV-bEM zu regeln, bezweifel ich, dass ich über ein BV-bEm tatsächlich regeln kann (darf?), dass die Teilnahme zunächst verpflichtend ist. Dies widerspricht meiner Meinung nach die Vorschriften aus dem SGB in Bezug auf bEM, die Regelungskompetenz würde damit durch ein entsprechenden BV-bEM überschritten. Mein Gegenüber meinte nur, dass sei Unsinn. Es betrifft hier kein konkreten Fall, sondern ein Diskurs bei ein Glas Wein zwischen Freunde.
@BetriebsratVideo Жыл бұрын
Laden Sie das nächste Mal MICH ein zum Weintrinken...! :-) Ich hätte mich Ihrer Rechtsansicht nämlich in jedem Fall angeschlossen. Weder die Teilnahme an einem dem betrieblichen Eingliederungsmanagement 'vorgelagerten', noch dem 'eigentlichen' BEM-Gespräch kann vom Arbeitgeber angeordnet werden, gleichviel ob es hierzu eine Betriebsvereinbarung gibt oder nicht; so weit reicht weder das Direktionsrecht des Arbeitgebers noch die Regelungskompetenz der Betriebsparteien. Das ist in Literatur und Rechtsprechung zum Glück unstreitig. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@OlavvanGerven Жыл бұрын
@@BetriebsratVideo Wein gibt es hier immer, wenn Sie jemals in BRemen sind, die WAF hat meine Kontaktdaten :) Gruß, Olav van Gerven, Bremen