Рет қаралды 2,235
Um den Klimawandel zu bekämpfen, haben viele Länder ihre Energiepolitik geändert. Energiekonzerne beklagen deshalb hohe Verluste. In Streitfällen können die Unternehmen spezielle Schiedsstellen einschalten. Geregelt ist das in der internationalen Energiecharta. So haben die deutschen Energieversorger RWE und Uniper gegen die Niederlande ein Schiedsverfahren eingeleitet. Hintergrund: Die Niederlande sind aus der Kohleverstromung ausgestiegen. RWE und Uniper hatten dort in Kohlekraftwerke investiert, was zu milliardenschweren Verlusten führte. Auch gegen Deutschland läuft ein ähnliches Schiedsverfahren, eingeleitet durch einen irischen Investor. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass solche Schiedsklagen gegen EU-Staaten nicht zulässig sind. Er bezieht sich dabei auf den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hatte entschieden, das Schiedsverfahren nach der Energiecharta im europäischen Rechtsraum unzulässig sind, weil nicht sichergestellt sei, dass bei den Verfahren europäisches Recht mitberücksichtigt werde. Die Bundesregierung dürfte sich über die Entscheidung freuen. Sie hatte im November entschieden, dass Deutschland aus dem Energiechartavertrag aussteigen soll. Erst kürzlich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass alle EU-Staaten sich geschlossen zurückziehen. Die Charta sei nicht mehr vereinbar mit den ambitionierten Klimazielen in der Europäischen Union.
Aktenzeichen: I ZB 43/22, I ZB 74/22 und I ZB 75/22