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2018 wurde die alte Grundsteuerreform als verfassungswidrig erklärt. Es sollte eine neue Grundsteuerreform erarbeitet werden, die den Wert von Immobilien zeitgemäß bewertet. Zu Grunde der neuen Grundsteuerreform liegt der Bodenrichtwert. Der kann in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks sehr unterschiedlich ausfallen. Er dient als grober Orientierungspunkt und kann ungenau für die Bewertung der Steuer sein. Mit dem neuen Grundsteuerwert sollen die Kommunen nicht mehr Geld einnehmen. Die Bescheide für die zu zahlende Grundsteuer sind oft unverständlich. 2022 gab es bereits erste Probleme beim Übermitteln der Daten, viele scheiterten daran. Das Finanzamt hatte eine Hotline eingerichtet, die Abgabefrist wurde verschoben. Das Bundesmodell für die Grundsteuer, welches nicht für alle Bundesländer gilt, ist zu kompliziert. Es gab eine Flut an Einsprüchen, mehr als 800 000 Einsprüche gegen die Bescheide allein in Mitteldeutschland. Auch erste Klagen sollen das Bundesmodell kippen. Ist das Grundsteuermodell verfassungswidrig? Wenn ja, wären Millionen Bescheide hinfällig. Die Steuer müsste neu berechnet werden und die Kommunen hätten möglicherweise Einnahmeverluste. Die neue Grundsteuer gilt ohnehin erst ab Januar 2025.
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