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Produkthaftung ist die Gefährdungshaftung nach dem ProdHG. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht. Diese setzt ein Verschulden des Verkäufers voraus. Der Endverbraucher befindet sich typischerweise in Beweisnot, da er keinen Einblick in den Produktionsvorgang hat. Es kommt deshalb zu einer Beweislastumkehr. Dabei sind die Bereiche der Herstellungspflicht (Konstruktion, Fabrikation, Instruktion und Produktbeobachtung) zu unterscheiden...
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.
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