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Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA für PV-Betreiber 7G/IAB-COMPLEX : muecke.de/7gcomplex (der Gutschein-Code im Wert von 20 EUR lautet: YT7G)
PLATTENBERGMODELL - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023 : plattenbergmodell.de/
VERMIETER-Steuerwissen ab Juni 2023 verfügbar: muecke.de/vermieter
Steuer-COMPLEX für Unternehmer, Betriebe und Praxen : steuercomplex.de
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
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Photovoltaik, Ablehnungen/Rückgängigmachung Investitionsabzugsbeträge 2021 & keine Sonder-AfA 2022
Mit dem Jahressteuergesetzt 2022 (JStG 2022) wurde am 20.12.2022 rückwirkend zum 1.1.2022 die Steuerbefreiung vieler PV-Anlagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (§ 3 Nr. 72 EStG). Eine Steuerbefreiung hört sich positiv an und das ist sie auch - grundsätzlich zumindest.
Mit der Steuerbefreiung werden Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Mit der Steuerbefreiung ergibt sich systembedingt ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben durch § 3c EStG.
Gewinner der Steuerbefreiung sind die langjährigen Alt-Anlagenbetreiber die rückwirkend die Steuerbelastung für den erzielten Gewinn erlassen - geschenkt bekamen.
Verlierer sind die Jung-Anlagenbetreiber, die in 2022 die Anlage investiert haben und aufgrund der steuerlichen Vorschriften mit einem Verlust aus der Sonder-AfA rechnen durften. Der Verlust hätte zu einer Einkommensteuererstattung geführt. Diese Steuererstattung wurde den Jung-Anlagenbetreiber geraubt.
Es wird noch schlimmer. Allen PV-Betreibern die in 2021 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben drohen jetzt Steuernachzahlungen, wenn der Investitionsabzugsbetrag nachträglich aberkannt oder wegen der Steuerbefreiung rückgängig gemacht werden soll. Hierzu sind in den letzten zwei Wochen verschiedene Zuschriften bei uns eingegangen.
Vielen Dank Ihnen.
Steuerberater Stefan Mücke
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Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
Betreiber des KZbin-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt
Inhalt
1:14 Überblick
2:40 Teil 1: rückwirkende Steuerbefreiung und Raub der Sonder-AfA 2022
10:30 Musterklage gegen den Raub der Steuerbefreiung
11:20 Teil 2: Aberkennung und Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen
18:55 7G/IAB-COMPLEX für Musterschriftsätzen