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Steuer-Wissen für Solarteure
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Plattenbergmodell, Nein zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs:
plattenbergmodell.de/
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
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63839 Kleinwallstadt
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Die Lieferung einer PV-Anlage unterliegt ab dem 1.1.2023 dem Nullsteuersatz (0%) in der Umsatzsteuer. Abschlagsrechnung im Jahr 2022 werden allerdings noch mit 19 % ausgestellt und die Umsatzsteuer vom Solarteur an das Finanzamt abgeführt. Ist die Umsatzsteuer aus den Abschlagsrechnungen aus 2022 damit verloren?
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Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen.
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