Photovoltaik-Schlussrechnung 2023 zum Nullsteuersatz (0%) Abschlagrechnung 2022 19% USt Umsatzsteuer

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Steuerberater Stefan Mücke

Steuerberater Stefan Mücke

Жыл бұрын

Steuer-Wissen für Solarteure
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Plattenbergmodell, Nein zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs:
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
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Die Lieferung einer PV-Anlage unterliegt ab dem 1.1.2023 dem Nullsteuersatz (0%) in der Umsatzsteuer. Abschlagsrechnung im Jahr 2022 werden allerdings noch mit 19 % ausgestellt und die Umsatzsteuer vom Solarteur an das Finanzamt abgeführt. Ist die Umsatzsteuer aus den Abschlagsrechnungen aus 2022 damit verloren?
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Пікірлер: 124
@2011Powder
@2011Powder Жыл бұрын
Wieder sehr gut erklärt👏👏
@OsningOsning
@OsningOsning Жыл бұрын
👍👍... Es war wieder sehr interessant & abwechslungsreich & informativ Ihnen zuzusehen 👍👍 Auch wenn meine PV in 2022 installiert & abgerechnet wurde und auch mit 56,7 kWp über der kommenden 30 kWp alles-ändert-sich Grenze liegt, so schaue ich natürlich Ihr sonntägliches Video sehr gerne weiterhin an. Ihre Videos halten mich bei dem Steuerthema PV immer so schön auf dem Laufenden. 👍👍👍
@medienkonsument4
@medienkonsument4 Жыл бұрын
Vielen Dank für das Video, schon mal den Link weggespeichert, für wenn die Schlussrechnung kommt. 😀
@markusdorflinger4027
@markusdorflinger4027 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, spannendes Thema kompetent und praxisnah erklärt. Wohltuender Unterschied zu all den Marktschreiern mit ihrem angelesenem Halbwissen ;-)
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Danke für Ihren Kommentar positiven Kommentar. StB Stefan Mücke
@ruhigerrentner7473
@ruhigerrentner7473 Жыл бұрын
Danke Herr Mücke für die klaren Worte heute - auch an die Solarteure - und die Spannung bis zum Wiedersehen.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Danke Ihnen. StB Stefan Mücke
@sebastianfuchs3620
@sebastianfuchs3620 Жыл бұрын
Danke!
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Die PV-Anlage wird in 2023 geliefert und unterliegt dem Nullsteuersatz (0%) in der Umsatzsteuer. Der Anlagenbauer/Solarteur muss bei einer Abschlagsrechnung in 2022 aber trotzdem 19 % Umsatzsteuer verrechnen. Solarteure werden mit Steuerfragen konfrontiert oder wollen Steuerinformationen den Kunden zu verfügung stellen? unsere Lösung für Solarteure - www.muecke.de/solarteure Steuer-Wissen-Photovoltaik-2023 - pv-steuerwissen-2023.muecke.de/ NEIN zur Eigenverbrauchsbesteuerung ab 2023 - plattenbergmodell.de/ Wir wünschen viel Spaß und Spannung. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare. StB Stefan Mücke & Team
@martinbylsma7993
@martinbylsma7993 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, ich habe meine Anlage gerade in Betrieb genommen und sie auch in den letzten Tagen komplett bezahlt. Ebenfalls habe ich per Elster dem Finanzamt die Rechnung bereits übermittelt um die Steuer zurück zu bekommen. Würde ich jetzt alles zurückdrehen um die Kleinunternehmerregelung anwenden zu können, würde ich da nicht den Investitions Abzugsbetrag den ich bereits über die Steuererklärung 21 erhalten habe zurückzahlen müssen und auch auf die in 2023 in der Steuererklärung 22 vorgesehene Abschreibung (ursprünglich geplant 8 % progressive +20 % Sonderabschreibung) verzichten müssen? Meine Anlage hat rund 15 KW Peak, daher hatte ich bisher ja auch gar nicht die Möglichkeit zwischen Steuerung als Gewerbetreibende und kleinen Unternehmen zu optieren. Oder habe ich da grundsätzlich etwas falsch verstanden. Bevor ich auf Ihre Antwort warte, an dieser Stelle aber auch ein fettes Dankeschön und Lob für Ihre Beiträge, die wirklich qualitativ herausragen und super hilfreich sind.
@matthiashucker3655
@matthiashucker3655 Жыл бұрын
Danke schön Herr Mücke für ein weiteres sehr gut dargestellten Video. Sind im Zusammenhang mit der Anschaffung einer neuen PV-Anlage in 2023 auch die dafür zwingend notwendige Installation eines neuen Zählerschranks und eines Heizstabs mit Smartmeter für überschüssigen PV-Strom umsatzsteuerbefreit? In unserem Fall haben wir für PV, Zählerschrank und Heizstab jeweils separate Lieferer/Installateure. Danke und Grüße
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, u. E. unterliegen der neue Zählerschrank und der Heizstab nicht dem Nullsteuersatz. StB Stefan Mücke
@christophoster5425
@christophoster5425 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, dank der guten Erklärungen ist das komplizierte Thema prima verständlich. Gilt der gleiche Sachverhalt auch für Selberbauer, die die Komponenten Module, Montagesystem, WR, Speicher bei verschiedenen Anbietern in 22 bestellen per Vorkasse noch 22 zahlen, die Artikel aber erst 23 geliefert werden? Dann ist die MwSt, auch futsch, richtig? VG
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, bei Lieferung in 2023 gilt der Nullsteuersatz. Beim Komponentenverkauf haben wir aktuell noch das Verständnisproblem, wie der Lieferant rechtssicher und für ihn risikolos prüfen und feststellen kann, dass die Komponenten eine steuerbefreite PV-Anlage betreffen. Diese Frage einmal übergangen, ist bei der Lieferung in 2023 der Nullsteuersatz anzuwenden. Wenn die Beauftragung und Zahlung in 2022 erfolgten, dann stellt sich die Frage, ob es eine Preisanpassungspflicht gibt. siehe hierzu unser Video vom 20.11.2022. StB Stefan Mücke
@zm7s380
@zm7s380 Жыл бұрын
Wie schaut es bei Auftragsvermittler für PV Anlagen aus? Sind diese auch von der Umsatzsteuer befreit?
@spamgoogle5628
@spamgoogle5628 Жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Mücke, vielen Dank für das aufschlussreiche Video. Folgender Sachverhalt würde mich sehr interessieren. Die Anlage wurde im August 2022 installiert. Ein Abnahmeprotokoll wurde in 2022 unterzeichnet. Es bestehen jedoch Mängel an der Anlage die auch entsprechend dokumentiert wurden (starke Störgeräusche am WR und Probleme mit der Notstromfunktion). Die Anlage ist jedoch auch mit den Mängeln weitestgehend betriebsfähig und speist seit August Strom ins öffentliche Netz ein (mit allen Anmeldungen und dem nötigen Zweirichtungszähler). 50 % der Anlage wurden bereits als Abschlag im Jahr 2022 bezahlt (prozentuale Abschlag, keine Teilleistung). Die Beseitigung der Mängel wird erst im Jahr 2023 stattfinden. Kann das Lieferdatum somit in 2023 angenommen werden nachdem dann das Übergabeprotokoll ohne Mängel unterzeichnet wird, obwohl die Anlage bereits in 2022 schon Strom für den Eigenbedarf und das öffentliche Netz in größerer Menge produziert hat? Beste Grüße
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, ich sehe das leider kritisch, sehr kritisch. Mit der "Übernahme" und Inbetriebnahme ist u. E. die Lieferung ausgeführt. Die Beseitigung der Restarbeiten hindert in diesem Fall u. E. nicht die Lieferung. Der Sachverhalt müsste anders sein; zB die Abnahme hätte verweigert werden müssen und ein Probebetrieb vereinbart werden sollen; dann bestünde u. E. Hoffnung auf den Nullsteuersatz. StB Stefan Mücke
@photovoltaik-notstrom-alarm
@photovoltaik-notstrom-alarm Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Hoffnung wohlgemerkt.
@photovoltaik-notstrom-alarm
@photovoltaik-notstrom-alarm Жыл бұрын
Die Lieferung und Inbetriebnahme ist 2022 erfolgt, laut BGB darf der Errichter nachbessern. Als Errichter weiß ich, daß oftmals von den Großhändlern falsches Equipment geliefert wird, manchmal wird von den Geräteherstellern eine Funktion zugesagt (hier Ersatzstrom oder Notstrom), die irgendwann mit einem Firmware-Update funktionieren soll. Solche Versprechen kennen wir auch von E-Autos. Tipp: Wenn Sie sich mit Ihrem Errichter zanken, dann finden Sie Niemanden, der Service für Ihre Anlage macht. Wenn Installateure Anfragen erhalten für einen Service bei fast neuen Anlagen, dann klingeln bei den erfahrenen die Alarmglocken.
@mathias_de_
@mathias_de_ Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Ähnliche Situation bei mir. Protokoll ist da, aber es muss zb noch ein Überspannungsschutz installiert werden. Ich muss doch die Leistung per Protokoll abnehmen, auch wenn die Arbeiten nicht beendet sind? Bis auf einen kurzen Probebetrieb ist die Anlage aus. Schlussrechnung habe ich widersprochen
@patrick8663
@patrick8663 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen dank für Uhr Video. Können sie beurteilen, ob der Nullsteuersatz auch auf Balkonkraftwerke zur Anwendung kommen wird? Viele Grüße
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, u. E. geht das. Das Gesetz verlangt nur die räumliche Nähe zu einer Wohnung. StB Stefan Mücke
@MisterGolf4
@MisterGolf4 Жыл бұрын
Wenn ich das richtig verstehe sollte ich also meine Anlage die nächste Woche gebaut wird auf keinen Fall in die Regelbesteuerung nehmen? Sondern gleich in die Kleinunternehmerschaft? Verstehe ich das richtig?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, wenn die Lieferung in 2022 erfolgt, dann werden 19 % Umsatzsteuer verrechnet. Diese kann als Vorsteuer nur bei Regelbesteuerung erstattet werden. StB Stefan Mücke
@AA-dc9zl
@AA-dc9zl Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, meine Anlage wurde im Jahr 2021 bestellt, in 2022 abschließend modifiziert und im Mai 2022 kamen die Module auf das Dach. Mein Wechselrichter soll Anfang Dezember 2022 geliefert werden. Die Installation und die IBN ist für Januar 2023 geplant . Eine Rechnung habe ich bislang nicht erhalten. Da ich einige Dinge in ihren Videos leicht verwiirend finde....als Laie nun die Frage....mit der Bitte um eine Antwort, ob folglich für die komplette Anlage der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen müsste oder ob gewisse Risiken bestehen? MfG
@philfishbo2808
@philfishbo2808 Жыл бұрын
Moin Moin, herzlichen Dank für ein weiteres aufschlussreiches Video. Ich habe eine Frage: Müssen PV-Anlagen ab 2023 denn überhaupt noch beim Finanzamt angemeldet werden oder kann komplett ohne das Finanzamt "gearbeitet" werden? Viele Grüße, Phil
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, wir hoffen auf eine gesetzliche Umsetzung der Bitte des BR, dass PV-Kleinunternehmer auch von der jährlichen Erklärungspflichten gesetzlich befreit werden. Dann könnte wirklich eine finanzamtsfreie Stromerzeugung möglich sein. StB Stefan Mücke
@marcabels4473
@marcabels4473 Жыл бұрын
Guten Tag Herr Mücke. In der Tat sehr spannende Themen, die man dank Ihrer Kompetenz auch versteht. Top! In meinem Fall habe ich eine 50% Anzahlungsrechnung (brutto 13T€) erhalten mit Fälligkeit im November 2022. Jedoch habe ich besondere Zahlungskonditionen ausgehandelt, dass ich diese Rechnung erst in 2023 bezahlen muss. In dieser Rechnung sind natürlich die 19% UST enthalten. Die Anlage wird definitiv erst in 2023 geliefert und gebaut werden. Muss ich die Rechnung dann trotzdem in 2023 mit UST bezahlen, oder darf ich netto bezahlen? Oder kann/muss ich eine neue Rechnung ohne UST verlangen? (von dem Anlagenbauer habe ich zu der Sachlage leider noch keine Rückmeldung erhalten)
@ZigulleXX
@ZigulleXX Жыл бұрын
Lieber Herr Mücke, vielen Dank für Ihr Video oder vielmehr ihre ganzen Videos. 🙂 Eine Frage ist bei mir noch offen, der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung und Teilleistung. Ich habe 20% bei Vertragsabschluss angezahlt (April 2022), weitere 40% bei der Unterkonstruktion und Modulaufbau (Oktober 2022), der Wechselrichter kommt wohl im Q1/2023 und hier wären nochmal 20% fällig, der Rest mit Inbetribnahme. Handelt es sich nun um Abschläge oder Teilleistungen?
@michaelorth2405
@michaelorth2405 Жыл бұрын
Entscheident ist der Liefertermin und damit dann die Schlussrechnung. Haben Sie ein komplettangebot gekauft. Was normalerweise der Fall ist also bei einem Anbieter, ist der Liefertermin erst wenn die Anlage in Betrieb ist. Damit also alles zum Nullsteuersatz. LG
@Ce_Be_
@Ce_Be_ Жыл бұрын
Ich habe ein Angebot im Februar für eine Komplettanlage angenommen. Im Oktober wurden die Module geliefert und montiert, dies wurde dann auch in Rechnung gestellt. Der Wechselrichter und die Elektrik wird bei mir auch erst in Q1/2023 gemacht. Erst dann wäre ja das komplette Angebot „abgearbeitet“. Ist dann alles zum Nullsteuersatz oder der Teil aus 2022 zu 19%? Was müsste auf der Rechnung eigentlich draufstehen? Abschlag, Teillieferung,…?
@veliturhan3966
@veliturhan3966 Жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Mücke, die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer an den Kunden würde viele Solarteure in ein Liquiditätsengpass führen. Diese Option sollte daher ausgeschlossen werden. Zudem gibt es künftig ein weitaus größeres Problem: der Materialeingang wird weiterhin mit 19% besteuert und muss vom Solarteur sofort bezahlt werden. Der Kunde zahlt die bekannte 0% . Der Solarteur muss daher Bank spielen und jeden Monat das Geld vom FA zurückerstattet lassen. Das kann nicht im Sinne des Gesetgebers sein, da man als Solarteur jeden Monat aufs Neue von der Gutmütigkeit des FA abhängig ist. Viele Grüße
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, das ist richtig. Die Vorsteuererstattung setzt zumindest wenn die Voranmeldung einen Minusbetrag ausweist die Zustimmung vom Finanzamt voraus. Wir empfehlen dann parallel zur Voranmeldung die erklärten Vorsteuerbeträge dem Finanzamt nachzuweisen, dann gibt es keine Probleme. Wir sind insbesondere im Bereich der Finanzämter Obernburg und Aschaffenburg tätig und können hier von einer angenehmen "Zusammenarbeit" sprechen. StB Stefan Mücke
@veliturhan3966
@veliturhan3966 Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Nach der neuen Gesetgebung wird es durch den Materialeinkauf immer zu einem Minusbetrag kommen. Ich denke dieser Zusammenhang ist noch nicht wirklich durchdacht.
@ToBi-ps2pk
@ToBi-ps2pk Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, Vielen Dank für ein weiteres tolles Video. Ich hätte noch eine Frage hierzu: Mein Anlagenbauer möchte Anfang Dezember die Anlage an einem Tag montierten und anschließend die Elektrik. D.h. sie könnte dann theoretisch im Dezember 2022 abgemeldet werden. Aufgrund der 0% Steuer und als Entgegenkommen zu den Kunden hat er jedoch angeboten, die Anlage erst in KW 2/3 2023 in Betrieb zu nehmen und die Schlussrechnung dann auch im Jan. 2023 mit 0% Ust und Verrechnung def Anzahlung aus 2022 zu stellen. Sehen Sie hier aufgrund der vollständigen Montage in 2022 Risiken, dass die 0% Regelung nicht wie von meinem Anlagenbauer vorgeschlagen umgesetzt werden kann? Vielen herzlichen Dank schon mal für Ihre Rückmeldung.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, die Lieferung ist ausgeführt, wenn die Verfügungsmacht an der Anlage verschafft wird. Das ist mit der Übergabe durch den Solarteur und der Abnahme durch den Besteller anzunehmen. Wenn dies in 2023 erfolgt, dann ist uE der Nullsteuersatz anzuwenden. Die Abnahme darf dann auch nicht konkludent durch eine vorherige IBN in 2022 erfolgen; dann wären 19 % fällig. Wenn der WR erst bei der geplanten Übergabe in 2023 programmiert und aktiviert wird, dann kann u.E. vorher die Lieferung nicht ausgeführt sein (Ausnahme bei vereinbarten Teilleistungen). StB Stefan Mücke
@krause8319
@krause8319 Жыл бұрын
Hallo. Ich habe folgendes Problem: Meine Anlage wird im Dezember fertig installiert und geht wahrscheinlich im Januar in Betrieb ( je nachdem wann der Netzbetreiber Zeit hat) Schlussrechnung bekomme ich im Dezember.Wie kann ich Steuerrechtlich jetzt am besten vorgehen? Mfg
@tilomerten
@tilomerten Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Meine PV-Anlage wird Anfang 2023 fertig gestellt werden. Wenn ich eine Blackoutbox, die erst im Laufe des Jahres verfügbar sein wird, nachrüsten möchte, gilt für diese dann auch der Nullsteuersatz, oder muss/kann ich diese bereits jetzt mitkaufen, auch wenn sie erst später eingebaut wird?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Kommentar. Für die Beantwortung der Frage ist entscheidend, ob die Blackoutbox eine wesentliche Komponente ist. Aktuell bin ich skeptisch. StB Stefan Mücke
@08funfzehn
@08funfzehn Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, Danke für ihre tollen Videos! Eines habe ich leider nicht ganz verstanden: Habe heute eine Abschlagsforderung erhalten die auch als solche gekennzeichnet ist. (Es wurden am 8.10.22 Module installiert und Kabel verlegt jedoch KEIN WR und Speicher installiert. Die werden erst im Januar angebaut.) Jetzt steht auf der Abschlagsforderung Liefer-/Leistungsdatum 08.10.22 - 08.10.22 25000€ jedoch keine Angabe von erbrachten Arbeiten. Spielt das eine Rolle das da Liefer/Leistungsdatum steht oder ist es nur wichtig das da Abschlagsforderung steht. Gibt es da Probleme mit dem Nullsteuersatz in 2023 ? Vielen Dank
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, die Angabe des Liefer- und Leistungsdatum ist in der Praxis nicht immer "wahr". Bei Abschlagsrechnungen kann der Zeitpunkt der Lieferung noch gar nicht angegeben werden, weil der Zeitpunkt in der Zukunft liegt. Bei Abschlagsrechnungen ist der Zeitpunkt der Vereinnahmung anzugeben, was in der Regel auch nicht möglich ist, weil der Rechnungssteller nicht weiß, wann der Kunde zahlt. StB Stefan Mücke
@stefanbaehr8600
@stefanbaehr8600 Жыл бұрын
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für die interessanten Videos. Ich habe eine Frage. Meine Anlage habe ich in 2022 beauftragt und im Januar soll die Anlage montiert werden. Ich habe eine Anzahlung inkl. USt an meinen Solateur überwiesen. Parallel habe ich Mitte 2022 bei FA die Regelbesteuerung beantragt, aber noch keine Voranmeldung vorgenommen. Muss ich die Regelbesteuerung Widerrufen und somit zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren? Oder kann ich einfach warten, da ich m.E. in den Genuss der 0% Regelung komme. LG Stefan Baehr
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, ja, Sie werden den Nullsteuersatz genießen können. Regelbesteuerung können Sie dann mit der Umsatzsteuererklärung widerrufen. StB Stefan Mücke
@stefanbaehr8600
@stefanbaehr8600 Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke ganz herzlichen Dank für die Info!
@josefzwayer836
@josefzwayer836 Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, wenn ich die Regelbesteuerung mit der Umsatzsteuererklärung 2022 widerrufe: was passiert dann mit der Steuerreduzierung aus einem IAB in 2021. Die PV-Anlage wird erst in 2023 in Betrieb gehen. Oder sollte ich besser die Regelbesteuerung in 2023 widerrufen? Geht das dann überhaupt noch?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, Sie haben in 2021 schon einen IAB gebildet und die Anlage wird in 2023 geliefert. Viele Betreiber, die in 2021 einen IAB abgezogen haben, stehen aktuell in der Qual der Wahl. Nullsteuersatz und Risiko der Anerkennung des IAB. Oder Fertigstellung in 2022 und weniger Diskussion wegen dem IAB - dafür aber kein Nullsteuersatz. Unsere Gestaltung zum IAB-Abzug für befreite Anlagen in 2022 wird stark kritisiert und bezweifelt. Am 27.11. erscheint ein Video zum Investitionsabzugsbetrag (IAB). StB Stefan Mücke
@torstenbartz4826
@torstenbartz4826 Жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Mücke, Vielen Dank für dieses transparente und spannende Video. Mein Solar-Fachbetrieb hat mir eine Schlussrechnung in 2022 gestellt, allerdings ist der Liefertermin mit Januar 2023 ausgewiesen. Muss die Rechnung für den 0% Steuersatz zwingend in 2023 gestellt werden? Vielen Dank
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, Herr Bartz, wenn Leistungsdatum Januar 2023 angegeben ist, dann liegt keine Schlussrechnung, sondern eine Rechnung vor Leistungserbringung - eine Anzahlungsrechnung - vor. Ob eine Schussrechnung mit Nullsteuersatz ausgestellt werden muss, dass ist vom einzelnen Vertrag abhängig. StB Stefan Mücke
@tinofr
@tinofr Жыл бұрын
die gleiche Konstellation habe ich auch. Bei mir im Vertrag steht eindeutig, dass KEINE weitere Rechnung erstellt werden wird. Der Solarteuer ist auch nur mäßig motiviert steuerliche Kringel mir zu liebe zu machen. Stattdessen hat er mich nochmal nett darauf hingewiesen, dass von Anfang an vereinbart war nur EINE Rechnung auszustellen. Nach den bisherigen Videos bin ich mir aber sicher, dass bei mir der Nullsteuersatz Anwendung findet. Dementsprechend gespannt bin ich auf das Video nächste Woche. Am liebste wäre mir ja, wenn ich mich selbst um die Erstattung der zu viel gezahlten MwSt. kümmern könnte.
@pebi369
@pebi369 Жыл бұрын
Hi, gibt es eine Musterrechnung zum verdeutlichen bzw. veranschaulichen? Gibt es ähnlich wie bei § 19 UStG Kleinunternehmerregelung einen Paragraphen den man mit auf der Rechnung angeben muss?
@marios576
@marios576 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, danke für Ihre tollen Videos. Wirklich sehr hilfreich. Wie verhält es sich wenn ich das komplette Material 2022 bei einem Händler bestelle und dieser mir auch die Anlage plant. Für die Elektrik und die Montage ist allerdings eine andere Firma zuständig (Installation 2023) Eine Anzahlung für das Material in 2022 sollte ja kein Problem darstellen. Wenn das komplette Material dann erst in 2023 geliefert wird, gilt dann für dieses auch der Nullsteuersatz? Danke für die Rückmeldung vorab.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, anders als bei der Lieferung einer Komplettanlage, gilt bei der "Teillieferung" schon die Lieferung insoweit ausgeführt. Der Nullsteuersatz gilt nicht für die in 2022 gelieferten Materialien. Bleiben diese im Lager sitzen und werden erst in 2023 ausgeliefert, dann gilt der Nullsteuersatz. StB Stefan Mücke
@slaindow4763
@slaindow4763 Жыл бұрын
Wie sieht es denn mit einer Stahlkonstruktion aus, die als Unterkonstruktion für eine PV Anlage dient. Ist diese ab 2023 auch mit 0% MwSt zu belegen?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, die Montageschienen gehört uE mit zu den wesentlichen Komponenten und soll dem Nullsteuersatz unterliegen. Wir müssen abwarten, ob das Wort "einschließlich" anderes aufgefasst wird. Wir hoffen noch auf eine redaktionelle Klarstellung im Gesetz. StB Stefan Mücke
@christiankuhn7305
@christiankuhn7305 Жыл бұрын
Ist für das ansetzten des IAB in der Steuererlärung 2022 in 2022 noch die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich und Wahl der KUR?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, für unsere stark kritisierte Gestaltung zum IAB (die nicht frei von Zweifel ist, die Finanzverwaltung überlegt schon) ist nur die Eröffnungsphase erforderlich. Wenn Auftrag schon erteilt ist, dann ist es gut. Gewinnerzielung muss als einfangsvoraussetzung auf Anforderung nachgewiesen werden. Wir werden berichten, sobald sich hier etwas tut. StB Stefan Mücke
@MrNomad-hs1zu
@MrNomad-hs1zu Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Da bin ich auch gespannt. Allerdings kann die IAB ja in 2022 gestellt werden und bei Änderung des Gesetzes wird sie nicht gewährt bzw. ist nach Erstattung in 2023 zurück zu zahlen. Korrekt?
@markuswagner4059
@markuswagner4059 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das umfangreiche Erklären - mein Solarteur habe ich diesbezüglich gefragt und er sagte er findet nichts "offizielles" oder ein Gesetz zur Orientierung - dann habe ich bei unserem zuständen Finanzamt angerufen und auch hier wurde mir bestätigt das dies noch nicht gesetzlich verankert ist. Kann ich hier noch etwas tun oder heißt das Abwarten? Vielen Dank und freundliche Grüße
@krzysztofpawlak6087
@krzysztofpawlak6087 Жыл бұрын
Hallo. Ich verkaufe einzelne PV Anlagen Komponente. Frage: Wie sieht es aus wenn ein Kunde nach dem 1.1.2023 z.B 2000 Stück Montageschrauben und 2000 Meter Aluprofile für eine PV Anlage bestelt? Was eigentlich viel zu viel für eine 30kWp Anlage ist. Darf ich dann auch eine 0%MwSt Rechnung ausstellen? Mfg Christof
@TheAfruman
@TheAfruman Жыл бұрын
Wäre auch Interessant wie man das überhaupt dokumentieren soll. Ein Kunde könnte ja auch bei mehreren Anbietern bis 30kwp einkaufen. Besser wäre wirklich man würde sich mit Inbetriebnahme Nachweis das Geld vom Finanzamt zurückholen. Ps brauche noch eine Palette Module :)
@stefanie2910
@stefanie2910 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, schön, dass Sie hier so vieles erklären. Ich bin mir immer noch unsicher, ob das mit dem 0% Steuersatz doch klappen könnte. Ich habe die PV Anlage im Herbst schon in Betrieb genommen, also angemeldet und im Marktstammregister registriert. Allerdings konnte die Anlage noch nicht abgenommen werden und es wurde auch noch keine Rechnung gestellt. da es noch einige Nacharbeiten gab. In 2023 werden noch 2 fehlende Module angebracht. Gibt es die Möglichkeit, dass die gesamte Rechnung ohne MWST. ausgestellt wird? Danke!
@ValentinFischer-il6we
@ValentinFischer-il6we Жыл бұрын
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für die Videos in den letzten Wochen. Wie verhält es sich für einen Anlagen-Selbst-Bauer? D.h. ich bestelle heute PV-Komponente in einem Online-Shop, der Vorkasse für die Bestellung möchte. Die Geräte werden laut Angabe wahrscheinlich ab ca. Mai 23 geliefert. Der Online-Shop hätte ja seine Rechnung schon gestellt und das Geld schon erhalten und müsste damit nichts mehr erstatten, da er auch keine Schlussrechnung mehr stellt? Wieso nicht einfach erst im Januar bestellen? Einerseits besteht die Gefahr darin, dass die Preise im Januar einfach Netto auf das heutige Bruttoniveau angehoben werden, andererseits möchte man, dass die 30 Wochen Lieferfrist jetzt starten damit die Komponenten nächstes Jahr noch verbaut und benutzt werden können. Des Weiteren, siehe auch in einigen Kommentaren, wäre noch die Frage zum IAB und dem Fragebogen. Wenn man den IAB in 2022 angibt, die Anlage auch geplant ist und erst in 2023 in Betrieb geht, gibt man dann im Fragebogen Kleinunternehmer an? Freundliche Grüße
@dukebluedevil9098
@dukebluedevil9098 Жыл бұрын
Servus… bräuchte mal eure Hilfe… Habe meine PV Anlage in 2021 bestellt und auch angezahlt… diese wurde dann vollständig Oktober 2022 installiert und bezahlt… alles Brutto… So jetzt habe ich meinem Steuerberater gesagt er soll den IAB von 50% für 2021 bestrafen und auch für 2022 beantragen das ich die MwSt. Zurück bekomme… So jetzt meine Fragen: - Laut Steuerberater kann ich keinen IAB beantragen m, wenn ich den produzierenden Strom auch selber nutze… stimmt das??? - wenn ich jetzt in 2022 die MwSt. Zurückbekomme… muss ich dann die nächsten 5 Jahre zur MwSt. Optieren oder endet das automatisch im 2023? Vielen Dank schon Mal Gruß
@EL-ub2mg
@EL-ub2mg Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, bei mir liegt der Fall vor den Sie im Video beschrieben haben. PV Anlage bereits 2022 Nov. vollständig bezahlt, Inbetriebnahme aber erst im Januar. Wie soll ich nun konkret vorgehen?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, für die Frage, ob der Nullsteuersatz anzuwenden ist, kommt es auf die "Übergabe und Abnahme" an. Ist dies schon erfolgt oder erst auf die Inbetriebnahme im Jahr 2023 terminiert? StB Stefan Mücke
@EL-ub2mg
@EL-ub2mg Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, Danke für die prompte Antwort. Dach ist vollständig installiert, Speicher und Wechselrichter wurden angeliefert aber noch nicht montiert. Aktuell gibt es noch keinen Montagetermin bzw. Anschluss im Keller. Ich könnte den Montagetermin und die Abnahme jederzeit nach 2023 schieben, was würden Sie empfehlen bzw. Was ist entscheidend die Abnahme in 23? Besten Dank im Voraus! EL
@stefanadorni8553
@stefanadorni8553 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, wenn die Gesamtrechnung bereits in 2022 gestellt wurde, aber noch Restarbeiten in 2023 zu erledigen sind und auch erst dann die restlichen 20% des Kaufpreises zu zahlen sind, MUSS der Solateur dann eine neue Schlussrechnung erstellen? Mein Solateur zeigt sich leider nicht besonders kooperativ. Danke Ihnen für ein kurzes Feedback.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, auf die Solarteure bricht derzeit wirklich eine Welle ein. Ich bin sicher, dass wir hier noch weiter aufklären können und werden und dann auch die Kooperationsbereitschaft steigen wird. Ob eine zivilrechtliche Verpflichtung besteht, ist tatsächlich im Einzelfall zu prüfen. StB Stefan Mücke
@TheAfruman
@TheAfruman Жыл бұрын
Die 19% Umsatzsteuer sollen ja bei allen PV Teilen ab 1.1. wegfallen, nur wie soll das ein Verkäufer kontrollieren das die Anlage die da gebaut wird auch unter 30kwp liegt? Oder fällt der Verkauf von Teilen dann nicht ohne die 19% aus?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Die von Ihnen angesprochene Frage ist sehr berechtigt. Wir haben dafür aktuell keine richtige Antwort. Im Zweifel muss mit 19 Prozent verrechnet werden. Wir könnten uns vorstellen, dass es von der Finanzverwaltung eine Erklärung des Bestellers geben kann, die dann verbindlich ist (eine Art Vertrauensschutzregelung); dafür wäre aber wieder eine Haftungsnorm erforderlich. Wir müssen hier leider einmal abwarten. Wir werden darüber noch berichten. StB Stefan Mücke
@thomasbreitenfellner774
@thomasbreitenfellner774 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke. Wo ist das Video hingekommen mit dem IAB und dem "Steuergeschenk von bis zu 7000€?"
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, wir bereiten gerade ein neues Video hierzu vor, in dem wir auf die Kritik zur unserem Gestaltungsvorschlag eingehen wollen. StB Stefan Mücke
@DennisZ
@DennisZ Жыл бұрын
Also easy Schlussrechnung 2023 👏 und man ist sicher
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, die Schlussrechnung ist nicht "rechtsbegründend". Der Nullsteuersatz setzt die Lieferung in 2023 voraus. Eine "verschobene" Schlussrechnung ist nicht geeignet den Nullsteuersatz zu erreichen. Wenn die Lieferung in 2023 erfolgt, und die Schlussrechnung in 2023 ausgestellt (ggf. mit Verrechnung der Abschlagsrechnung aus 2022), dann passt es mit "easy Schlussrechnung 2023". StB Stefan Mücke
@wnes5659
@wnes5659 Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, sehr gutes Video. Allerdings habe ich noch eine Frage zu einer Antwort von Ihnen. Sie schrieben: >>> Guten Tag, die Schlussrechnung ist nicht "rechtsbegründend". Der Nullsteuersatz setzt die Lieferung in 2023 voraus. Eine "verschobene" Schlussrechnung ist nicht geeignet den Nullsteuersatz zu erreichen. Wenn die Lieferung in 2023 erfolgt, und die Schlussrechnung in 2023 ausgestellt (ggf. mit Verrechnung der Abschlagsrechnung aus 2022), dann passt es mit "easy Schlussrechnung 2023". StB Stefan Mücke
@matthiashahn3655
@matthiashahn3655 Жыл бұрын
Hhm, die bezahlte Teilrechnung (leider nicht als Anzahlung deklariert) kann ich über Schlussrechnung 23 auch noch von MwSt befreien, oder ist das nur bein An/Abschlagszahlung möglich?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, es muss festgestellt werden, ob eine Teilrechnung (teilbare Leistung und gesonderte Entgeltsvereinbarung) oder eine Abschlagsrechnung anzunehmen ist. Die Bezeichnung ist ohne Bedeutung. StB Stefan Mücke
@matthiashahn3655
@matthiashahn3655 Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Ok, berechnet wurde die Dachmodule und Montage, Wechselrichter und Rest fehlt noch, weil Fertigstellung in 23 wünschte, gekauft habe ich aber ursprünglich Komplettloesung, ich kann also noch hoffen...
@mauriceeberhardt4836
@mauriceeberhardt4836 Жыл бұрын
Wie verhält sich das ganze, wenn man z.b. Batterieerweiterungsmodule käuft, die sind dann doch auch MwSt befreit. Aber was ist, wenn die Firma in Österreich sitzt. Dann ist ja auf der Rechnung die MwSt drauf. Kann ich die dann später mir rückerstatten lassen vom Finanzamt?
@florig
@florig Жыл бұрын
Lieber Herr Mücke, eine Frage etwas außerhalb vom Thema: Aus meiner Sicht müsste die Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWP auch für Körperschaften (und Körperschaften d.ö.R. mit Betrieben gewerblicher Art) gelten. Sehen Sie einen Grund, warum dies nicht so sein sollte? Zumindest verbal stellt sich das Finanzamt noch "quer". Vielen Dank!
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, Danke für Ihren Kommentar. Ein Thema, das bislang nicht problematisiert wird. M. E. gilt die Befreiung über § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG auch für die Körperschaften; auch wenn dies in der Praxis nicht die große Masse betreffen wird. Für Personengesellschaften ergibt sich dies direkt aus dem Gesetz. StB Stefan Mücke
@Alex-gg8dn
@Alex-gg8dn Жыл бұрын
Hallo, ich bin im September ans Netz gegangen. Habe ein Gewerbe angemeldet da 20kw... Muss ich jetzt 5 Jahre noch nach der Alten Regelung das alles machen oder kann ich das nach neuen Gesetz ändern? Und muss ich meinen Eigenverbrauch versteuern oder fällt das generell ab 01.01 weg? Danke für die Info
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, Sie haben auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und haben dadurch die Vorsteuererstattung ermöglicht. nachteilige Folge ist die Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs für die nächsten 5 oder 6 Jahre. Sie können sich einmal unser Plattenbergmodell hierzu ansehen. StB Stefan Mücke
@Alex-gg8dn
@Alex-gg8dn Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Richtig. Danke für die Info. Habe gehofft es ändert sich auch etwas für Bestandsanlagen. Aber das war wohl nix. Schade. Hätte ich das gewusst dann hätte ich einfach alles noch 6 Monate liegen gelassen. Naja immerhin habe ich die neue Einspeisevergütung noch bekommen.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, Sie können sich einmal unser Lösungsstrategie, das Plattenbergmodell, anschauen plattenbergmodell.de/ StB Stefan Mücke
@WRHSF
@WRHSF Жыл бұрын
einfach statt Anlagenbauer Solateur sagen, dann wird es nicht so leicht mit Anlagenbetreiber durcheinandergeworfen 😉 Ich war echt verwirrt 😂
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
oh - da haben Sie Recht. Danke für den Hinweis. StB Stefan Mücke
@G.unkt709
@G.unkt709 Жыл бұрын
Hallo SB Mücke, wie kann ich eine "Abfärbung" einer regelbesteuerten bestehenden Anlage (auf Privathaus) auf 2 kleine Neuanlagen verhindern? Mit GbR mit Frau oder/und Kind oder via Anlagenbetreiber als minderjähriges Kind?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, Ihre Frage betrifft die Einkommensteuer. Wenn die 30kW-Grenze pro Anlage bzw. die 100 kWp für die Escape-Klausel nicht überschritten werden, soll es nach dem Gesetz-E nicht mehr zur Abfärbung kommen. GbRs sind aber immer gut :-). Bieten häufig Gestaltungspotential. StB Stefan Mücke
@G.unkt709
@G.unkt709 Жыл бұрын
​@@SteuerberaterMuecke Danke, gesamt wird es unter 30kWp bleiben, aber mir fällt rel. sicher noch min eine 2023er Anlage in den nächsten Jahren mit ~7 kWp "zu", dann würde ich die 30er Grenze "sprengen" Als 50/50 GbR mit dem minderjährigen Kind gehen dann 50% der Anlagengrösse auf mein 30er "Konto"?
@jurgenbinning5974
@jurgenbinning5974 Жыл бұрын
Gilt das auch für Balkonkraftwerke?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, der Nullsteuersatz gilt uE auch für Balkonkraftwerke in 2023. StB Stefan Mücke
@PCMoench
@PCMoench Жыл бұрын
Danke für die gute Erklärung. Der Unternehmer kann ja dann selber die Umsatzsteuer der Abschlagszahlungen, die in 2022 noch gezahlt wurde, selber vom FA zurücholen, ohne das der Käufer das weiß. Oder?. Was kann der Käufer tun, wenn seine Anlage 2023 fertiggestellt wurde, in der ersten Abschlagszahlung noch Ust. gezahlt wurde.? Kann er sich nur an den Verkäufer wenden?
@mjw1687
@mjw1687 Жыл бұрын
Hallo, kann ein Anlagenbetreiber, seine in 2021 mit Vorsteuer erworbene Anlage, ab 2023 zum Nullsteuersatz weiterverkaufen?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, das ist eine spannende Frage. Wir vertreten bisher die Auffassung, dass ein Verkauf zum Nullsteuersatz möglich ist (wenn nicht eine GiG vorliegt). Wir haben dazu schon eine Stellungnahme beim BMF und beim Finanzausschuss des Dt. BT eingereicht. Wir werden berichten, sobald wir weitere Infos haben. StB Stefan Mücke
@murataltok
@murataltok Жыл бұрын
Hallo in die Runde! ich stehe kurz davor mich neben meinen fest angestellten Arbeitsverhältnis mit Kleingewerbe(nicht Kleinunternehmerregelung) selbstständig zu machen. Durch Beziehung zum Grosshandel in Holland könnte ich Produkte für Solar zu günstigeren Konditionen bekommen, diese nach Deutschland transportieren und verkaufen. Ab 01.01.2023 darf ich beim Verkauf von Solarprodukten an Kunden keine Umsatzsteuer berechnen. Da ich keine Umsatzsteuer kassiere, muss ich auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Was passiert mit den Rechnungen wie Benzin, Automiete etc. wo ich Umsatzsteuer zahle? Bekomme ich diese vom Finanzamt erstattet? Meine Frage: Muss ich auf Produkte, die ich in Holland ohne Umsatzsteuer einkaufe später in Deutschland irgendwelche bis auf Einkommenssteuer noch zusätzlich Steuern(Zoll oder Umsatzsteuer) zahlen? ich möchte keine böse Überraschungen erleben. Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, beim innergemeinschaftlichen Erwerb aus Holland entsteht Umsatzsteuer von 19 % (Erwerbssteuer), die Sie als Vorsteuer wieder abziehen können; auch ein Nullsummenspiel. Die Vorsteuer aus Leistungseinkäufen (Benzin, Automiete) sind unter den grundsätzlichen Voraussetzungen abzugsfähig. Dies alles für einen Regelbesteuer (nicht für einen Kleinunternehmer). StB Stefan Mücke
@HausverwaltungHISEG
@HausverwaltungHISEG Жыл бұрын
Na hoffentlich kommt da keine Pleitewelle der Solarteure auf uns zu - wie lange dauert so eine Rückerstattung vom Finanzamt? Spannend und man fiebert dem 16.12. schon entgegen!
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, nachdem die Auftragsbücher voll sind und Komponenten lieferbar sind/bleiben, sollte es nicht zu einer Pleitewelle kommen. Die Rückerstattung/Verrechnung ist unkompliziert und geht mit der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung der Solarteure. StB Stefan Mücke
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke leider nicht wirklich - mir jaulen schon solateure die ohren voll.. weil sie ja für 23er anlagen keine umsatzsteuer mehr bekommen, aber erstmal alles rückzahlen müssen und dann aufs fa warten.. gleichzeitig mit den grossen finanzmitteln die im lager liegen derzeit, um lieferbarkeit zu garantieren ist es wohl hart für einige..
@Mx81
@Mx81 Жыл бұрын
Mein Problem: Module sind auf dem Dach, Wechselrichter ist installiert. Inbetriebnahme ist noch nicht erfolgt, heißt: smartmeter und zweiwege-Zähler sind noch nicht vorhanden. Mein anlagen-Bauer hat mich jetzt angerufen und gesagt, dass die Anlage aber als Betriebsbereit gilt und beruft sich anschließend auf diesen Text im Auftrag: „Zahlungsbedingungen: Keine Vorkasse erforderlich. Rechnungsstellung erfolgt nach fertiggestellter Montage und betriebsbereiter Anlage. Nach Zahlungseingang erfolgt die Inbetriebnahme und Zählerwechsel mit dem Energieversorger.“ Heißt für mich: ich erhalte jetzt eine Rechnung noch in diesem Jahr mit 19% … auch wenn die Inbetriebnahme erst 2023 erfolgt. Hab ich dann noch eine Chance an die 19% wieder zu kommen. Es ist ja keine Abschlagszahlung. Wäre schon ärgerlich, wenn es jetzt so kurz vor Ende des Jahres daran scheitern würde.
@gunterebgen7321
@gunterebgen7321 Жыл бұрын
Müsste für die Solateure, zumindest die, die nach Soll-Versteuerung arbeiten, nicht gelten, dass ihnen das FA die die zu erstattende Summe auszahlt, unabhängig davon, ob sie schon an den Kunden geflossen ist? Ist ja umgekehrt bei Rechnungslegung auch so, dass die Steuer fällig wird und abzuführen ist, obwohl sie noch nicht vereinnahmt wurde. Das würde auch gegen Liquiditätsengpässe helfen und Kunden hätten sicher Verständnis, wenn sie auf die Erstattung 4 oder 8 Wochen warten müssten.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Leider setzt die Berichtigung die Rückzahlung voraus. Für die Steuerentstehung ist § 13 UStG einschlägig, für die Berichtigung § 17 UStG. StB Stefan Mücke
@stefanbeck7585
@stefanbeck7585 Жыл бұрын
Vielleicht kann mir jemand helfen... Mein Fall: Abschlussrechnung 2023. Eine Teilzahlung erfolgte 2022. Mein Solateur ist nun nicht bereit mir die Umsatzsteuer aus der 2022 getätigten Teilzahlung auf der Schlussrechnung abzuziehen sondern reduziert den Endbetrag nur um die Steuer welche auf den zu zahlenden Restbetrag anfällt. Meine Frage... Ist er gesetzlich dazu verpflichtet oder ist es ihm überlassen ob er auch die schon 2022 mit der Teilzahlung gezahlte Steuer vom insgesamt zu Zahlenden Betrag aus Kulanz abzieht?
@christianh.5732
@christianh.5732 Жыл бұрын
Das ist echt verrückt. Die hätten einfach das Gesetz auf 1.1.2022 zurückdrehen sollen. Hätte es deutlich einfacher gemacht
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag, für die Betreiber wäre das wünschenswert gewesen. Die Entbürokratisierung hätte dann "über die Solarteure" und Rechnungsberichtigungen erfolgen und alle Erklärungen und Voranmeldungen zurückgedreht werden müssen. Auch schwierig. eine früherer Anwendungszeitpunkt wäre aber auf alle Fälle umsetzbar gewesen. Die temporäre Reduzierung des Steuersatzes von 19 auf 16 % wurde innerhalb von "14 Tagen" umgesetzt. StB Stefan Mücke
@holgerthiel2877
@holgerthiel2877 5 ай бұрын
Hallo Stefan Mücke, sehr spannendes Thema, dass mich schon länger beschäftigt. Zum Hintergrund: Wir haben eine Anlage in 2022 beauftrag und eine Anzahlung geleistet. Die Analge wurde sowohl in 2022 (Dach), als auch 2023 (Wechselrichter) montiert. Nach gewissen Differenzen mit dem Solateur wurde die Anlage mit einem anderen Elektriker in Betreib genommen. Eine Schlussrechnung wurde durch den Solateur bis heute nicht mehr gestellt... Frage: Was genau muss ich als privater Betreiber jetzt tun, um meine gezahlte MwSt. aus 2022 wieder zurück zu holen (ohne Einbindung des Solateurs)? Danke im Voraus für einen zielführenden Hinweis.
@antonelloluigi
@antonelloluigi 9 ай бұрын
Hallo Herr Mücke, ich habe meine PV Anlage im Jahr 2022 montieren lassen, die Rechnungen habe ich meinen Steuerberater bereit gestellt. Seine Aussage ist das ich die Mehrwertsteuer nicht zurück bekomme da ich keine Umsatzsteuer zahle. Können Sie mir da weiterhelfen, kann ich die Mehrwertsteuer zurück erlangen ? Lg und danke im voraus
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 9 ай бұрын
Guten Abend. Wenn Sie Überschusse einspeisen sind Sie Unternehmer und beim Verzicht auf die KUR auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Problem ist die Frist zur Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Stefan Mücke
@antonelloluigi
@antonelloluigi 9 ай бұрын
Vielen Dank für die schnelle Rückantwort :) das wäre sehr schade wenn es nicht mehr klappt da ich die Rechnungen schon im März abgegeben habe. Einen schönen Abend noch und ich finde es toll wie sie uns allen helfen 👏🏾🕊️
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 9 ай бұрын
@@antonelloluigi gerne doch. 😍
@roma2001
@roma2001 Жыл бұрын
Ich wohne dicht an der Österreichischen Grenze und könnte die PV Komponenten preiswerter in Österreich einkaufen. Kann der Österreicher PV Händler an mich eine innergemeinschaftliche Rechnung stellen ohne das ich mein Status Privat verliere. (Liebhaber Grenze)
@mathias_de_
@mathias_de_ Жыл бұрын
Ist das Gesetz inzwischen beschlossen und verbindlich? Falsches Wording bitte ich zu entschuldigen 😊
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Morgen, das Gesetz ist noch "in process". Es besteht aber kein Zweifel, dass es kommen wird. StB Stefan Mücke
@C.A.15.
@C.A.15. Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, warum müssen Sie es immer so spannend machen? Der Angstschweiß steht mir doch jetzt schon auf der Stirn. Ich hoffe bloß, dass der Solateur die gesenkte USt an den Kunden weitergeben muss. ...
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Morgen, ich hoffe Sie meinen es positiv, dass es spannend ist? "Angst" ist nämlich kein schöner Zustand und das wollen wir nicht. StB Stefan Mücke
@C.A.15.
@C.A.15. Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Sorge wäre das bessere Wort. Aber allein die Tatsache, dass Sie das Thema ansprechen lässt vermuten, dass die Sachlage gar so eindeutig ist. Jedenfalls wird in den meisten Verträgen eine unvorhersehbare Steuererhöhung auf den Kunden abgewälzt. Jedenfalls wäre der USt-Einbehalt seitens des Solateurs völlig am Sinn und Ziel der Gesetzesänderung vorbei....
@mecorowa5642
@mecorowa5642 Жыл бұрын
Die 0% Umsatzsteuer sind meines Erachtens bereits eingepreist.
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