Photovoltaik: DAS ändert sich JETZT bei PV-Anlagen und der Steuer

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Күн бұрын

Photovoltaik: DAS ändert sich JETZT bei PV-Anlagen und der Steuer
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Das ändert sich bei Photovoltaik-Anlagen und den steuerlichen Regelungen dazu. Bisher war es für den Laien recht kompliziert die Steuern bei einer PV-Anlage im Blick zu behalten - Kleinunternehmerregelung, Gewerbe anmelden, Liebhaberei, Umsatz- und Einkommensteuer und vieles mehr - alles war eher verwirrend für die meisten. Doch das ändert sich jetzt durch das neue Jahressteuergesetz und das ab 2023 bzw. teilweise sogar rückwirkend zum 01.01.2022… Was sich nun ändert bei PV-Anlagen das erfahrt ihr in diesem Video!
Hallo ich bin Simon und heute zeige ich euch die wichtigsten Neuregelungen die das Thema Steuern und Photovoltaik-Anlagen betreffen.
Um das Thema übersichtlicher rüberzubringen haben wir unten Kapitel eingeteilt und das Video grob in zwei Bereiche gegliedert
1. Steuern bei Anschaffung, Lieferung und Erst-Installation
Und
2. Steuern bei Besitz und Betrieb einer PV-Anlage
Zunächst einmal möchten wir grundsätzlich festhalten, dass die folgenden Regelungen durch das Jahressteuergesetz für Anlagen gelten, die eine maximale Leistung von 30 kwp haben, oder aber von maximal 15 kwp pro Wohn- oder Geschäftseinheit bei Gebäuden mit mehreren Einheiten, wie z.B. Mehrfamilienhaus zu finden sind. Wobei die Leistung von allen Anlagen zusammen bei maximal 100 kW (peak) liegen darf. Für größere bzw. stärkere Anlagen gelten in der Regel andere Regelungen!
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Kapitel:
0:00 Einleitung
1:33 Steuern bei Anschaffung
3:08 Steuern beim Betrieb
Wir freuen uns über jeden Daumen nach oben für dieses Video und jeden neuen Abonnenten auf dem Kanal smartsteuer und wünschen euch viel Erfolg bei der Steuererklärung.
Photovoltaik: DAS ändert sich JETZT bei PV-Anlagen und der Steuer
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Пікірлер: 27
@jorgschutte6834
@jorgschutte6834 Жыл бұрын
Das gibt endlich den notwendigen und überfälligen Zulauf in Sachen PV-Anlagen. Habe gleich eine PV-Anlage bestellt
@nackensteak8842
@nackensteak8842 Жыл бұрын
Wenn richtig, endlich mal ein gutes übersichtliches Video :)
@smartsteuerde
@smartsteuerde Жыл бұрын
Danke für das Lob!
@gerimaliz
@gerimaliz Жыл бұрын
Danke für die Informationen zu den Photovoltaikanlagen. Ich habe 2 Photovoltaikanlagen, eine mit 12 KWP und eine mit 17 KWP. Werden diese 2 Anlagen jetzt bei der 30 KWP Grenze zusammengezählt und bin ich dann über 30 KWP oder wird jede Anlage einzeln gerechnet. Die Anlagen sind auf getrennten Häusern. Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
@simo4064
@simo4064 Жыл бұрын
Wie sieht es bei einer gemieteten Anlage aus? Installation 8/2020.
@holgipium
@holgipium Жыл бұрын
Moin, Anlage im Mai 2021 beschafft und in der Regelbesteuerung. So wie ich das Gesetz verstehe, geht die Anlage in die neue Regelung. Die bisherigen Umsatzsteuervoranmeldungen werden zurückgerechnet und aufgelöst. Damit entfällt ab 2022 die EÜV. Woher kommt eure Aussage, dass Altanlagen in der Regelbesteuerung bleiben? (zumindest 5 Jahre)?
@robertmuller4822
@robertmuller4822 Жыл бұрын
Auch moin und selbes Thema: Anschaffung 2021 mit allem pipapo. Ich fühl mich als 2021er etwas verschaukelt. Darf nur 70% einspeisen, bekomme nur 7,2 ct und bin hier auch wieder ausgenommen? Zudem kann ich den Kauf des E-Autos auch erstmal verschieben, weil ich ja mit dem Betrieb des Fahrzeugs sicher nicht unter die 80% Stromverbrauch des letzten Jahres falle und somit knapp 80ct/Kwh als Benzinersatz rechnen muss. Das stimmt hinten und vorne nicht, was die da zusammenbasteln.
@stephankallmeyer1154
@stephankallmeyer1154 Жыл бұрын
Wir haben unsere Module und die Unterkontruktion bereits 2022 erhalten und die Rechnung schon bezahlt. Inbetriebnahme ist aber erst 02/2023. Hab ich hier auch die Möglichkeit vom 0 Steuersatz zu profitieren?
@ramontorres5630
@ramontorres5630 Жыл бұрын
Das würde mich auch interessieren, denn bei mir sieht es genauso aus.
@Maveshaker
@Maveshaker Жыл бұрын
Danke für die kurzbündige Information. Wir haben nun 2022 eine Anlage installiert und betreiben diese. Wir hatten uns direkt für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Macht das denn nun für 2023 noch Sinn? Entstehen nun Nachteile oder sollte man die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sogar rückgängig machen?
@smartsteuerde
@smartsteuerde Жыл бұрын
Danke für dein Feedback. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir leider keine Beratung durchführen. Ich muss dich leider darum bitten bei deinem zuständigen Finanzamt zu fragen.
@karina8153
@karina8153 Жыл бұрын
L*l*l*l*l(l*
@karina8153
@karina8153 Жыл бұрын
-*
@karina8153
@karina8153 Жыл бұрын
*L
@hopfadinger4481
@hopfadinger4481 Жыл бұрын
Auch wenn ich von der Regelung profitieren werde, als gerecht empfinde ich sie nicht. Bäcker, Metzger, Elektriker, Landwirt, alle müssen jeden Cent an Einnahmen grundsätzlich versteuern. Ich brauch ab Anlagenerrichtung nächstes Jahr nur schauen ob die Sonne scheint und muss nix versteuern... Danke für das Video, beim Thema Energie bin ich sehr gespannt, wie sich die Steuern die kommenden Jahre entwickeln werden... Wenn die Elektromobilität zunimmt, die Einnahmen aus der Mineralölsteuer sinken, wird sich Berlin sicher etwas für uns einfallen lassen ;-)
@brawo1082
@brawo1082 Жыл бұрын
Ich habe 2 Anlagen aus 2009 u. 2010 u. speise meinen Strom komplett ein. Dass ich für 2022 nun keine EÜR mehr machen u. die Einnahmen nicht mehr in der Steuererklärung angeben muss ist mir klar. Bisher habe ich die Regelbesteuerung bei der USt. Das bedeutet ich muss für 2022 noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben da ich ja vierteljährliche Vorauszahlungen hatte u. kann dann die Kleinunternehmerregelung ab 01.01.2023 in Anspruch nehmen, oder?
@dija2655
@dija2655 Жыл бұрын
Du hättest 2015 schon aus der Ust raus können, das neue Gesetz betrifft nur die Ekst nicht die Ust
@letthegoodtimesroll7627
@letthegoodtimesroll7627 Жыл бұрын
Verstehe ich das richtig? Bei meiner (Alt)-Anlage 2021 in Betrieb genommen und Regelbesteuerung gewählt unter 10kwp muss ich weiterhin wie bisher bis zum Ablauf des 5. Jahres meine Umsatzsteuer, EÜR, Vorsteuer etc. machen? Also ändert sich erstmal nichts bis ich im 6. Jahr auf die Kleinunternehmerregelung gehe. ach ja, habe vor Kurzem die Liebhaberei beantragt LG
@holgipium
@holgipium Жыл бұрын
Ich sehe zumindest im Gesetz keinen Anhaltspunkt dafür, dass wir nicht unter die Neuordnung fallen und es demnach auch für uns entfällt. Vielleicht gibt es ja noch eine Präzisierung 😉
@letthegoodtimesroll7627
@letthegoodtimesroll7627 Жыл бұрын
@@holgipium Das wäre natürlich super weniger Bürokratie zu haben 🤗
@CassidianPower
@CassidianPower Жыл бұрын
Mal eine Frage zum Mehrfamilienhaus: Da gehört die Anlage ja der WEG. Gelten da die selben Regeln? Darf die WEG dann die Gewinne aus dem verkauften PV Strom einfach vereinnahmen und es hat keine Auswirkung auf die Steuer? Fallbeispiel: Wohneinheit mit 38 Parteien baut eine PV Anlage aufs Dach (weil Heizung erneuert) mit 70 kWp. 99% des Stroms werden eingespeist, über Firma XY direkt an der Börse vermarktet um höhere Einnahmen zu sichern (statt nur 5-6 cent). Macht ca. 65000 kWh Jahresertrag --> ca. 10.000€ Einnahmen pro Jahr. Komplett steuerfrei für die WEG? Herzlichen Dank im Voraus. Wenn ich dem Video so folgen kann, ist dieses Verständnis korrekt (Anlage ab 2023 bestellt und in Betrieb genommen).
@MarinasVideowelt
@MarinasVideowelt Жыл бұрын
Wir haben unsere PV Anlage seit November 2020 in Betrieb. Da wird es für ins wohl zunächst keine Änderung geben 😞
@BlackCat75585
@BlackCat75585 Жыл бұрын
Doch! Ab dem 01.01.2022 sind PV-Anlagen unter 30kWp von der Einkommensteuer befreit. Man muss also keine EÜR mehr machen. Ist nur Relevant wenn die Anlage nicht ohnehin schon als "Liebhaberei" eingestuft ist. Bei der Umsatzsteuer ändert sich auch was für Bestandsanlagen. Wenn man in der Regelbesteuerung ist, weil man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat um sich die Mwst aus dem Anlagenkauf zurück zu holen, muss man ja seinen Eigenverbrauch versteuern. Dies kann man jetzt umgehen wenn man die PV-Anlage ins Privatvermögen übernimmt. Man braucht dann die erstattete Vorsteuer nicht zurück zahlen und auch keinen Eigenverbrauch mehr versteuern.
@arnonym7643
@arnonym7643 Жыл бұрын
Und wieder ein Video das nicht klar und deutlich sagt "nehmt als Privatleute die Kleinunternehmer-Regelung" oder halt das Gegenteil ...
@smartsteuerde
@smartsteuerde Жыл бұрын
Unsere Aufgabe ist es zu informieren, nicht zu beraten! 👆
@arnonym7643
@arnonym7643 Жыл бұрын
@@smartsteuerde niemand verlangt eine Beratung, aber ein Video mit "so war es früher und es gibt jetzt x und y" hilft niemanden. So eine kurze, präzise Formulierung wie "die meisten nehmen seit 2023 Kleinunternehmer weil man da als normalsterblicher Angestellter die Steuer spart" wäre viel informativer als stundenlanges Füllmaterial.
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