Mit Stromspeicher raus aus der Steuer auf Photovoltaik Eigenverbrauch?

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gewaltig nachhaltig

gewaltig nachhaltig

Жыл бұрын

Das Finanzministerium hat in einem Rundschreiben an die Landesverwaltungen u.a. eine Regelung zur Befreiung von der Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch bei Regelbesteuerung erlassen. Notwendig dafür ist der Einsatz eines Stromspeichers.
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Пікірлер: 142
@yakup5194
@yakup5194 Жыл бұрын
Du erklärst es unglaublich verständlich und ohne unnötig blabla drum herum. Danke dafür!
@arachnida13
@arachnida13 Жыл бұрын
Einfach dem Steuerberater Stefan Mücke folgen, hier wird alles klar und verständlich erläutert.
@fris6338
@fris6338 Жыл бұрын
Ich bleibe bei dir dran. Einfacher erklärt als auf anderen Kanälen finde ich. 👍
@johannesbartel87
@johannesbartel87 11 ай бұрын
Vielen Dank für Eure Unterstützung. Wir haben unsere PV mit Eurem Vordruck auch ohne Speicher aus dem Unternehmensvermögen entnehmen können und spare mir so künftig die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Ich hatte allerdings eine Wirtschaftlichkeitsrechnung angehängt. Das Finanzamt hat das so ohne Beanstandung akzeptiert. Toll, dass Ihr der Community diese vielen Infos zur Verfügung stellt. Vielen Dank dafür!!!
@Leomv1000
@Leomv1000 Жыл бұрын
Vielen Dank für die Vorlage! 15März beantragt in Lüneburg, 21.3. Antrag wird Rückwirkend zum 1.1. Stattgegeben. Das spart Zeit und Geld. Beste grüße😊
@LUDominik
@LUDominik 11 ай бұрын
Die OFD Karlsruhe erklärt dazu: Die Entnahme der Photovoltaikanlage ist zudem in den Umsatzsteuererklärungen anzugeben. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung geben Sie diese in der Kennziffer 87 und in der Umsatzsteuer-Jahressteuererklärung in der Kennziffer 158 mit dem Wiederbeschaffungswert der Anlage im Zeitpunkt der Entnahme an. < Was ist der Wiederbeschaffungswert?
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
Mal so nebenbei herzliche gratulation zu den 65k Abos.. muss ja auch mal gesagt werden mein Freund:-)
@gewaltignachhaltig
@gewaltignachhaltig Жыл бұрын
Danke dir Torsten.
@burfuh8007
@burfuh8007 Жыл бұрын
Sehr interessant
@clausmuller6498
@clausmuller6498 Жыл бұрын
Danke für die Info! Anlage mit Speicher angeschafft in 2020, Umsatzsteuer gezogen. Natürlich habe ich „die Absicht“, 90 Prozent zu erreichen. Durch die Klarstellung im BMF-Rundschreiben gilt die 90 Prozent mit der Anschaffung des Speichers als gegeben. Eine ausdrückliche Genehmigung der Finanzbehörde ist nach Rundschreiben nicht erforderlich. Mithin werde ich den Eigenverbrauch bis zur Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung nicht mehr umsatzsteuerlich angeben. Vielmehr werde ich mit der Umsatzsteuererklärung nur noch die Umsatzsteuer auf den verkauften Strom durchleiten.
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
kleine Klarstellung: mit der Entnahme der gesamten Anlage in das umsatzsteuerliche Privatvermögen endet *nicht* der 5 Jahreszeitraum der Regelbesteuerung, d.h. man bekommt die EEG Vergütung weiter mit 19% Mwst und muss diese an das Finanzamt abführen und weiter Umsatzsteuererklärungen machen. Aber es gibt eben für Anlagen im Privatvermögen keine Besteuerung des Eigenverbrauchs mehr.
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
so sehe ich das auch:-) und wer eh regelbesteuert ist muss das halt bis zum skt nimmerleinstag weiterreichen:-)
@johannesschubert403
@johannesschubert403 Жыл бұрын
Was ein Scheiß
@janos5555
@janos5555 Жыл бұрын
Das stimmt, finanziell ist das aber entspannt, die 19% von den 8 Cent sind bei den meisten vermutlich nur ein Fliegenschiss und es ist auch einfach richtig. Es ist Umsatz den man mit der Anlage erzielt, also muss man auch Umsatzsteuer abführen. Die Erklärung alle 3 Monate zu machen ist bloß lästig.
@torstenbuchwald8468
@torstenbuchwald8468 Жыл бұрын
@@weissnichswelt naja, dann halt 5 Jahre warten und Kleinunternehmer werden. Wenn man nur die Anlage hat.. St Nimmerlein ist denn doch bisschen länger 😂
@StefanFikar
@StefanFikar Жыл бұрын
​@@torstenbuchwald8468 soll auch Leute geben die sowieso ein Unternehmen haben.
@fishtax
@fishtax Жыл бұрын
Als ich das gelesen hatte, bin ich aus allen Wolken gefallen. Wäre der Hammer, wenn das wirklich so umsetzbar wäre. Es musste aber auf Grund der massiven Strompreissteigerung eine Lösung her, damit man am Ende nicht in die Röhre schaut (meine Eigennutzung war im letzten Jahr enorm noch). Bin gespannt.
@guentherhansable
@guentherhansable Жыл бұрын
Schöne Grüße aus Niederösterreich, ich habe eine Ost West Anlage mit 14,5 kwp und im Februar 558 kwh erzeugt
@stoffstoff1
@stoffstoff1 Жыл бұрын
Interessant wäre es auch zu wissen, wie sich eine Entnahme auf bewilligte Förderungen mit deren oftmals schwerlich durchdringbaren Förderrichtlinien auswirken kann.
@rexilily
@rexilily Жыл бұрын
Wirklich klasse, was Ihr alles herausfindet.👍 Ich habe momentan das Problem, dass ich letztes Jahr angefangen habe, darauf auch UST gezahlt habe, aber erst Anfang Januar in Betrieb gegangen bin. Ich denkt kein Solarteur, dass die UST, die letztes Jahr angefallen/gezahlt wurde gilt nicht auf die neue Regelung, auch wenn die Fertigstellung erst in 2023 war - hm - vielleicht kennt Ihr den Fall auch ☺
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
wenn du letztes jahr das material gezahlt hast ist doof.. wen es ein abschlag auf die rechnung des solateurs war muss dieser nach leistungsdatum berechnen also mit 0 steuer.. du würdest die gezahlkte also zurückbekommen müssen
@olisbastelkanal8683
@olisbastelkanal8683 Жыл бұрын
Wäre interessant zu hören wo es da schon Umsetzungen gibt. Wir haben eine 17,6 KWp Anlage mit einem 10KW Speicher. Angeschaft 2022.
@gewaltignachhaltig
@gewaltignachhaltig Жыл бұрын
Wir werden das sicherlich mit unserem Steuerberater besprechen und dann berichten.
@Michael-vq3rt
@Michael-vq3rt Жыл бұрын
Bin Mal gespannt, wie sich das - falls es wirklich so kommt - wieder auf die Speicherpreise auswirkt... Außerdem würde mich interessieren was "Batterie" heißt. Ist es wirklich zwingend ein an den WR angeschlossener Stromspeicher, oder reicht eine Powerstation? Aah... Hast das Thema auch angesprochen...
@Simon1982m
@Simon1982m Жыл бұрын
Hi Martin, Die Preisunterschiede zwischen einer Gastherme und einer Wärmepumpe sind aus eigener Erfahrung deutlicher als der von dir genannte Faktor 2. Mein Vater hat letztes Jahr eine neue Gastherme installiert, Kostenpunkt: keine 6.000€. Eine Luft-Wärmepumpe nach Förderung dürfte bei 20.000€ liegen. Unsere Sole-Wärmepumpe kostet nach Förderung 30.000, was dann Faktor 5 ist.
@torstene.635
@torstene.635 Жыл бұрын
Wichtig, ggf. vorher prüfen: Wer für die Einkommensteuererklärung 2021 einen IAB beantragt und bewilligt bekommen hat, sollte nicht vor dem 01.01.2023 wechseln da sonst der IAB zurückgezahlt werden muss. Wenn man den überhaupt behalten darf. Das ist auch in den Videos von Stefan Mücke noch alles als "offene" Baustelle" behandelt.
@rainermenes5921
@rainermenes5921 Жыл бұрын
Also danke für die Erklärung aber ich bin jetzt seit Mai 2022 PV'ler und gefühlt wird jede Woche eine neue Regel erlassen um das Ganze noch komplexer zu machen. Ich habe einfach auf die Mwst verzichtet und habe mit dem Chaos nichts mehr am Hut.Heute habe ich einen go-e Gemini bestellt und mit evcc werde ich versuchen mit zwei E-Autos auch noch das letzte Elektron für mich zu verwenden. Einspeisen lohnt gar nicht. Die einfachste Regel wäre alles unter 30kWp mit Speicher völlig auch rückwirkend zu befreien so wie für Anlagen ab 2023. Klar haben einige Leute nichts mehr zu tun.
@dominikkoenen4214
@dominikkoenen4214 Жыл бұрын
Über 90 Prozent kommt im Umkehrschluss daher, dass eine unternehmerische Tätigkeit von mind. 10 Proz. vorliegen muss. Das würde aber auch bedeuten, dass es keine bisherig gezahlte Einspeisevergütung mehr gibt. Warten wir ab. Herr Mücke wird bestimmt darauf eingehen.
@youtubegucker7910
@youtubegucker7910 Жыл бұрын
Moin Martin
@gudrunasche9124
@gudrunasche9124 Жыл бұрын
Ist das auch für alte Anlagen vorgesehen, wenn man z.B. in 2019 die Anlage mit Speicher in Betrieb genommen hat? Denn es ist schon eine ziemliche Summe, die man jährlich als Steuern zahlen muß, wenn man mehr als 8 Monate über 90 %autark ist (incl. Auto).
@gewaltignachhaltig
@gewaltignachhaltig Жыл бұрын
Für die Regelung gibt es keine zeitliche Begrenzung, die gilt für alle Anlagen.
@Energiesparen_nrw
@Energiesparen_nrw Жыл бұрын
Ich wäre mit der Erklärung das ich die PV-Anlage in das Privatvermögen übernehmen will erst mal vorsichtig. Was hindert das Finanzamt daran nach Vollzug des Übergangs die erstattete Umsatzsteuer wieder zurückzufordern? Am Ende ist man dann mit einer Forderung konfrontiert gegen die man sich gerichtlich wehren muss. Und das mit sehr ungewissem Ausgang.
@torstene.635
@torstene.635 Жыл бұрын
Das Entnahmemodell gab es schon lange bevor es PV gab. Mann muss dann beim Kauf Umsatzsteuer an das Unternehmen zahlen (die dann wohl an das Finanzamt weitergereicht wurde). Jetzt ist das ein Verkauf mit 0% Umsatzsteuer, also auch nichts was ans Finanzamt weitergereicht werden kann/muss.
@hemue555
@hemue555 Жыл бұрын
@@torstene.635 ... das sieht mein FA anders. Nach deren schriftlicher Auskunft müsste ich die gezogene Umsatzsteuer anteilig zurückzahlen.
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
@@hemue555 nunja das bmf schreiben ist vom 27.02 von wan ist das deines FAs?
@hemue555
@hemue555 Жыл бұрын
@@weissnichswelt ... die letzte Antwort ist vom 27.2. . Was genau ist denn in der E-Mail von 27.2. anders (substantiell und relevant), als im Entwurf des BMF-Schreibens? Ich hake da gerne bei meinem FA auch ein drittes Mal nach, allerdings fehlt mir im Moment eine schlüssige und nachvollziehbare Argumentationskette.
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
@@hemue555 schau dir mal an was unter pkt 2-7 steht: * Unter den übrigen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG unterliegt diese unentgeltliche Wertabgabe dem Nullsteuersatz,...*
@Mrry25.
@Mrry25. Жыл бұрын
Gibt es denn einen Vordruck um das ganze dem Fimazamt zu melden? Mein Finazamt hat sich auch bisher nicht ausgekannt und gemeint das ich bis September diese Jahr noch als Gewerbetreiber gelte.
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
unternehmer bist du weiter.. das iss egal
@Otto-b9h
@Otto-b9h 20 күн бұрын
Moin Martin, Leider habe ich diesen Betrag erst letzte Woche gelesen. Also gleich abgeschickt und in der gleichen Woche die Antwort vom FINANZAMT erhalten. Es ist nicht rückwirkend , aber trotzdem danke. Meine Anlage ist am 14.Feb. 2020 in Betrieb gegangen und in der Regelbesteuerung, zu welchem Zeitpunkt muß ich den Wechsel in die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen ? Danke und bitte weiter so ! Maxe
@torstenbuchwald8468
@torstenbuchwald8468 Жыл бұрын
Lohnt es eigentlich noch PV im eigenen Gewerbe zu haben? Denn auf den dort verbrauchten Strom trifft das ja auch zu, oder? Da ist die Amortisation dann wieder etwas weiter weg. Klar, bei Gestehungskosten von 10 Cent, ohne Speicher, sollte der Vorteil von 30 Cent die Kosten der Anlage eigentlich erwirtschaften. Wenn sie entsprechend um Verbrauch ist. Gehe von ca 7-8000 kWh aus.
@KaiGoEnergy22
@KaiGoEnergy22 Жыл бұрын
Wäre natürlich cool. 90% Absicht, naja. Selbst mit unseren nur 8,4kWp, Speicher und E-Auto kamen wir letztes Jahr gerade mal auf sowas wie 53% Eigenverbrauch. im Sommer keine Chance, so viel kann ich garnicht auto fahren und Speicher auch nur mit 30% der Kapazität am Tag belastet. Aber fragen kann man beim Finanzamt ja mal😉
@dontom2218
@dontom2218 Жыл бұрын
Ich möchte einen Batteriespeicher für meine 10kW PV Anlage aus 2020 nachrüsten. Werden jetzt für mich 0% oder 19% MwSt. auf den Kaufpreis des Speichers fällig? 🤔
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
0%
@olisbastelkanal8683
@olisbastelkanal8683 Жыл бұрын
Hallo Martin, wir haben mit dem Finanzamt Lingen gesprochen. Die Dame meinte das würde nicht für Altfälle gelten. Wir sagten Ihr, dass dies für Neufälle ja garnicht erforderlich sei. Hier liegt wohl noch sehr viel Unkenntnis vor. LG Oliver
@gewaltignachhaltig
@gewaltignachhaltig Жыл бұрын
Hi Oliver, ja, das wird noch eine Weile dauern, bis das bei den verantwortlichen Stellen durchgedrungen ist. Aber ich bin da sehr optimistisch.
@timowandtke4152
@timowandtke4152 Жыл бұрын
Muss die gezogene Umsatzsteuer aus dem Anlagenkauf anteilmäßig zurück gezahlt werden?
@steffenbeneker6115
@steffenbeneker6115 Жыл бұрын
Ich habe eine Antwort vom Finanzamt erhalten (Fall keine Batterie aber e-Auto) und würde die gerne teilen. Wie kann ich den Scan teilen?
@gewaltignachhaltig
@gewaltignachhaltig Жыл бұрын
Hier kannst du nur Text einfügen. Du kannst ihn uns zusenden an info@gewaltignachhaltig.de , dann können wir in der nächsten Live-Sendung mal darauf eingehen.
@steffenbeneker6115
@steffenbeneker6115 Жыл бұрын
@@gewaltignachhaltig ok, ich gebe es einfach hier mal wider. Ich hatte am 12.3. dem Finanzamt das Formular übermittelt zur Umsatzsteuerbefreiung des Eigenverbrauchs. Sie haben recht schnell geantwortet, hatte gestern die Post mit der Bestätigung, allerdings für was ganz anderes, nämlich für die Anwendung einer Vereinfachungsregelung bei kleinen Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken, was sich auf die Einkommenssteuer bezieht. Das nehme ich auch gerne, aber die Befreiung von der Einkommenssteuer ist meines Wissens sowieso seit 2022!? für alle automatisch. Kleiner Exkurs: Ich hatte dann noch Angst weil die Nicht-Gewinnerzielungsabsicht bei der Einkommenssteuer die offenen Einkommenssteuerbescheide ändert und die Sonder-Afa rückwirkend gecancelt würde. Dem sei aber wohl nicht der Fall, weil die Vorläufigkeit bezüglich PV-Verlust aus dem Jahr der Anschaffung 2019 bereits 2022 zurückgenommen wurde. Ich weiss nicht ob das nur bei mir so war oder generell. Dies ging aus einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt hervor. Zum eigentlichen Antrag stellte sich heraus, dass er die neue Regelung nicht kannte. Nullsteuersatz ab 2023 kannte er, aber nicht das Entnahmemodell und das BMF-Schreiben vom 27.2.23 (obwohl ich drauf verwiesen hatte in meinem Antrag). Er war aber ganz nett. Er will sich nochmals einlesen und mich wieder kontaktieren.
@jurgstalder8121
@jurgstalder8121 Жыл бұрын
Das ist alles ganz schön kompliziert bei euch in DE. Vielleicht bin ich naiv - aber bei uns in der CH gibt es das alles nicht. Ok auf die Anlage musste ich MwSt zahlen (7.7%). Ich bin mit der Anlage aber kein Gewerbebetrieb Der eigenverbrauchte Strom wird offiziell gar nicht gemessen (der Zähler sieht den Strom nie, es wird über einen Zweirichtungszähler nur die Einspeisung gemessen) Strombezug vom EW mit MwST Stromvergütung vom EW ohne MwST fertig. Bezugtarif (0.25 CHF/Kwh) | Einspeisevergütung (0.15 CHF/Kwh) --> Speicher habe ich nicht, lohnt sich bei den Tarifen meiner Meinung nach nicht. Sowohl Bezug wie Einspeisetarif wurden für 2023 angehoben.
@mq_fpv
@mq_fpv Жыл бұрын
Das wäre zu einfach für Deutschland. Hier muss vielmehr die Konsistenz mit altgebrachten "Steuersystematiken" gewahrt werden, damit die Finanzämter nicht aus dem Tritt kommen und 60 Jahre hochkomplexes "Richterrecht" zur Steuergesetzgebung auch für dieses Gebiet anwendbar bleiben. Das ist wichtiger, als etwas so zu regeln, dass es auch normale Leute verstehen.
@sydneyn.5197
@sydneyn.5197 Жыл бұрын
Das Schweizer Modell wäre für D eine gute Lösung um diesen Wahnsinn mit der Umsatzsteuer endlich zu beenden. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
@johannesscherer6922
@johannesscherer6922 11 ай бұрын
Hallo, wo finde ich denn den Vordruck ? Grüße
@erichdehnel9981
@erichdehnel9981 Жыл бұрын
Ich habe zwei Anlagen: eine Volleinspeise-Anlage aus 2009 mit 14,08 kwp. Hier zahle ich die Umsatzsteuer die der Netzbetreiber mir ausgezahlt hat an das Finanzamt. Den Gewinn aus dieser Anlage versteuere ich über die Einkommenssteuer- Erklärung. Fällt die Gewinnversteuerung im neuen Jahr weg? Und zum 2. wird demnächst eine zusätzliche Anlage mit 5,2 kwp und 9,5 kWh Speicher in Betrieb genommen. Muss ich für diese Überschuss-Einspeiseanlage den Eigenverbrauch versteuern? Weil ich ja schon PV- Unternehmer bin?
@G.unkt709
@G.unkt709 Жыл бұрын
==>Steuerberater fragen, aber vorab: PV von 2023 und später gleich aktiv ins Privatenvermögen eingliedern, dann ist man raus bei Steuern Zur PV aus 2009, da musst Du schon für 2022 den Gewinn nicht mehr versteuern, m.W. nach egal ob PV als Unternehmer oder nach Kleinunternehmeregelung, wenn Du insg. nicht mehr als 100kWp und einzeln nicht mehr als 30kWp quasi am Wohngebäude hast , bei einem Hallendach einer Firma klappt das eigentlich NICHT.
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
Weder für die Altanlage noch die neu geplante fällt Einkommensteuer an (für die Alte auch keine in 2022), aber keine Abschreibung mehr, man muss keine Anlage G und EÜR mehr abgeben. In der Umsatzsteuer bleibt bei der Altanlage solange alles beim alten, Du kannst aber (so kein anderes Gewerbe betrieben wird) zum 1.1.23 in die Kleinunternehmerregelung wechseln, das musst Du dem Netzbetreiber auch mitteilen, dann bekommst Du die EEG ohne Mwst bezahlt und musst nix mehr abführen. Falls Du in der Regelbesteuerung bleibst musst Du bis 31.7. nächsten Jahres die Neuanlage per Mitteilung ans Finanzamt dem Privatvermögen zuordnen, sonst würde auf den Eigenverbrauch Mwst fällig.
@erichdehnel9981
@erichdehnel9981 Жыл бұрын
@@andreasfendt1765 Danke für die Info! Da haben wir jetzt einen Plan...
@Kirk321
@Kirk321 Жыл бұрын
Was ist bei Anlagen aus 2009 mit dem Eigenverbrauch ? Den muss ich nämlich mit 19 % Steuer zurückkaufen, das würde ich mir gerne sparen, gibt es da eine Möglichkeit aus der MwSt. Des Eigenverbrauchs auszusteigen ?
@a.b.4344
@a.b.4344 Жыл бұрын
@@andreasfendt1765 In die Kleinunternehmerregelung wieder zurück kann er frühestens 5 Jahre nachdem er zur Regelbesteuerung optioniert hat...
@stefanblinne998
@stefanblinne998 Жыл бұрын
Hat jemand eine Einschätzung dazu, ob man bei der Anfrage beim Finanzamt direkt auch ansprechen sollte, dass die Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Einspeisung dann doch konsequenter Weise mit entfallen sollten? Oder bedeutet das Ganze ohnehin einen kompletten Entfall der Unternehmereigenschaft, wenn ich die PV-Anlage aus der unternehmerischen in die private Sphäre entnehme? Eigentlich heißt das ja, dass nicht nur die Besteuerung des Eigenverbrauchs entfällt, sondern die komplette USt-Pflicht oder wie seht Ihr das so?
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
die steuern auf die einspeisung musst du natürlich weiterhin weitergeben.. ansonsten würdest du die ja garnicht bekommen, sondern sie würden direkt ans fa gezahlt..
@dukeduke7124
@dukeduke7124 Жыл бұрын
....ganz ohne Bürokratie geht's doch nicht; aber Thorsten hat recht; es handelt sich hierbei um einen " durchlaufenden Posten"; gehe dann davon aus, dass der Meldungszeitraum auf halb- oder ganzjährig umgestellt werden kann.
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
Solange Du Strom gewerblich verkaufst, bist Du Unternehmer, auch wenn die Anlage dem umsatzsteuerlichen Privatvermögen zugeordnet ist. Und je nach getroffenener Wahl eben Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer, als Letzterer musst Du weiter die Ust aus der EEG Vergütung ans FA abführen. Wechsel in die KUR nach 5 Jahren, die Frist bleibt auch bei Entnahme ins Private.
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
@@andreasfendt1765 wobei das eben nur geht wenn man ansonsten nicht schon regelbsteuert bist..*lacht
@G0bus
@G0bus Жыл бұрын
Könnte man nicht annehmen, das man ebenfalls >90% nutzen möchte, wenn man eine Wallbox mit Überschussladen hat?
@galaxy4046
@galaxy4046 Жыл бұрын
Wenn du ein E-Fahrzeug dazu hast?
@maxmeyer7299
@maxmeyer7299 Жыл бұрын
Erst MwSt ziehen und dann wenn die Nachteile sichtbar werden sich da raus ziehen, dann aber bitte auch die MwSt wieder zurück zahlen. Vorgehensweise ist verständlich, aber ungerecht anderen gegenüber. Zu einer Entscheidung sollte man auch stehen und durchziehen.
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
ungerecht ist halt, daß wer vor 1.1.23 gebaut hat, wenn er die Mwst gezogen hat, 5 Jahre lang den EV mit Berechnungsgrundlage eines hohen Strompreises versteuern muss, wer nach 1.1.23 gebaut hat, zahlt nix für EV und auch keine Mwst.
@maxmeyer7299
@maxmeyer7299 Жыл бұрын
@@andreasfendt1765 der jenige hat seine Entscheidung auf deren Grundlage aber getroffen vor dem 1.1.23 zu kaufen. Preise sind seitdem auch gestiegen...immer nur das beste raus zu picken geht halt auch nicht. Zum MwSt ziehen gehört halt auch EV zu versteuern... alles zurück heißt aber auch MwSt zahlen.
@andrebecker621
@andrebecker621 Жыл бұрын
Bei der „Altanlage“ aus 2022 war aber auch geplant, dass ich meinen Verlust in der Einkommensteuererklärung angebe. Diese Möglichkeit wurde mit rückwirkend genommen. Deshalb finde ich, dass der Verzicht auf die Eigenstrombesteuerung dies wenigstens etwas ausgleichen sollte.
@maxmeyer7299
@maxmeyer7299 Жыл бұрын
@@andrebecker621 du meinst sicher den Invest Abzugsbetrag? Wenn es alles teuere geworden wäre, hätte sich keiner gemeldet und wollte nachzahlen... menschlich Verständlich, aber so ist das Leben. Frau geheiratet, nach 7 Jahren festgestellt, war doch keine gute Entscheidung, musst auch die Konsequenzen tragen...
@andrebecker621
@andrebecker621 Жыл бұрын
@@maxmeyer7299 Nein, ich meinte die Abschreibung der Anlage in der EÜR. Damit verringert sich mein Gesamtjahreseinkommen und ich hätte weniger Steuern gezahlt… Dann kam Ende Dezember das Jahressteuergesetz 2022.
@WolfgangFriedrich-rk2du
@WolfgangFriedrich-rk2du Жыл бұрын
Ende 2022 wurde beschlossen, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und auch die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung von der Einkommensteuer befreit sind - und zwar rückwirkend, seit dem 1. Januar 2022. Kleine Photovoltaikanlagen (unter 30 kWp) sind seitdem grundsätzlich von der Steuer befreit.
@ThorstenSchneider
@ThorstenSchneider Жыл бұрын
Nicht von der USt-Pflicht auf Eigenbedarf, wenn man in 2022 die PV noch mit MwSt gekauft hat und diese zurück will... EkSt und USt sind zwei in diesem Fall völlig voneinander getrennte Stränge.
@josefwalser1855
@josefwalser1855 Жыл бұрын
Was sagt Steuerberater Stefan Mücke dazu? 😎
@Terraner4711
@Terraner4711 Жыл бұрын
Wie groß muss ein Speicher (oder wie klein die PV-Anlage) sein, damit man die 90 Prozent erreicht?
@jonasr9465
@jonasr9465 Жыл бұрын
Das dürfte ohne Speicher ein Balkonkraftwerk sein. Bei sparsamen Menschen ist wohl auch das Balkonkraftwerk zu groß.
@galaxy4046
@galaxy4046 Жыл бұрын
Wo steht das dies alles im Speicher Platz haben muss?
@seppmeier3055
@seppmeier3055 Жыл бұрын
Nur mit Batterie was ein Mist. 😆
@a.b.4344
@a.b.4344 Жыл бұрын
steht da ja nicht wie groß die Batterie zu sein hat... Ggfs. reicht schon eine Powerbank ?!?
@PCMoench
@PCMoench Жыл бұрын
wie ist das eigentlich wenn jemand 12.2022 eine Anlage zur Hälfte aufgestellt und bezahlt hat, die Anlage dann aber 02.2023 fertiggestellt wurde. ?
@heikofriederich7905
@heikofriederich7905 Жыл бұрын
Dann gilt ja ohnehin der Nullsteuersatz. Relevant ist der Zeitpunkt der Fertigstellung.
@PCMoench
@PCMoench Жыл бұрын
@@heikofriederich7905 korrekt, aber in 2022 wurde noch Umsatzsteuer bezahlt. Wie bekommt man die wieder?
@mq_fpv
@mq_fpv Жыл бұрын
@@PCMoench Ich denke, man bekommt die wieder durch die Wahl der Regelbesteuerung, dann wird die Umsatzsteuer auf den Anlagenpreis vom FA erstattet - so wie vorher auch. Hier geht es aber nur um die Umsatzsteuer auf den selbstverbrauchten (!) PV-Strom - also auf einen völlig hypothetischen Umsatz! -, die man bisher ans FA abführen musste.
@heikofriederich7905
@heikofriederich7905 Жыл бұрын
@@PCMoench Dann sollte der Solateur die bei der Anzahlung bezahlte Umsatzsteuer bei der Schlussrechnung wieder erstatten. Sofern man sich diese im Rahmen der Regelbesteuerung bereits vom Finanzamt erstatten ließ ist sie natürlich wieder an das Finanzamt zurückzuzahlen.
@galaxy4046
@galaxy4046 Жыл бұрын
​@@PCMoenchschau den Kanal von Stefan Mücke dazu.
@weissnichswelt
@weissnichswelt Жыл бұрын
Moinsen.... ist alles eine witzige nummer irgendwie.. hab da ja gestern schon nen video zu gemacht.. wird noch spannend wie man jetzt die pv ins private schiebt also rein rechtlich.. und ob man dann die vorsteuer rückzahlen muss oder tatsächlich den rest mit 0 steuer.. also 0 zu zahlen hat..das lustige ist ja das so eine klarstelllung wieder völlig neue fragen aufwirft*g
@hemue555
@hemue555 Жыл бұрын
Nach Auskunft meines FA ist dann die gezogene Umsatzsteuer anteilig zurückzuzahlen!
@michimannes7822
@michimannes7822 Жыл бұрын
@@hemue555 so verstehe ich tatsächlich auch den Part "Die Entnahme... unterliegt nach § 3 Abs. 1b UStG als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer". Das hieße, man müsste dann eben die Vorsteuer zurückzahlen und dann den Eigenverbrauch nicht versteuern. Das lohnt sich in der Regel eigentlich nicht. Bei unserer Anlage waren es knapp über 4000 € USt - dann müsste man ja durch den Eigenverbrauch schon über 800 € pro Jahr sein (bei unserem Stromtarif wären das ca. 83.500 kWh Eigenverbrauch in 5 Jahren), das schafft unsere Anlage mit 10kWP nicht mal als Gesamterzeugung in der Zeit. Daher Stand jetzt erst mal wie bisher weiter und dann nach 5 Jahren in Kleinunternehmer, damit alle Umsatzsteuerthemen abgeschlossen und bei der Einkommensteuer lassen wir es schon heute als Liebhaberei laufen (die Kosten der PV kann man nicht steuermindernd berücksichtigen, da die PV-Anlage so bis zum Abschreibungsende nie in der steuerlichen Gewinnzone wäre -> zwangsläufig Liebhaberei).
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
@@hemue555 Ich würde sagen, Dein FA sieht das falsch, eine Anlagenentnahme ins umsatzsteuerliche Privatvermögen löst m.E. keinen UStG 15a aus. Also nix rückzahlen.
@BlackCat75585
@BlackCat75585 Жыл бұрын
@@andreasfendt1765 Das müsste aber schon irgendwo rechtsverbindlich schwarz auf weiß stehen oder es muss eine entsprechende Entscheidung irgendeiner Finanzbehörde geben auf die man verweisen kann. Ich fürchte mein FA wird es nicht ausreichen wenn ich mich auf deine Aussage berufe.
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
@@BlackCat75585 Im amtlichen (für jedes FA verbindlichen) BMF Schreiben steht zur Entnahmen "unterliegt nach § 3 Abs. 1b UStG", der sagt, die Entnahme ist einer Lieferung gleichzusetzen, es wird *nicht/nirgends* auf den UStG 15a verwiesen. Wenn Du einen Firmenwagen verkaufst, löst das auch keine Umsatzsteuerberichtigung aus, sondern Du musst im Kaufpreis die Mwst. ausweisen und dann abführen. Der Mwst Satz für PV ist aber 0%.
@Thomas-mj5sy
@Thomas-mj5sy Жыл бұрын
Ich habe eine ost-west Anlage. Die 90% würde ich auch schaffen, wenn ich im Sommer die Ostseite abschalte. Ist das das Ziel? Ich kann mich nur noch wundern über diese Politik.
@a.b.4344
@a.b.4344 Жыл бұрын
Das müsstest Du dann aber mit entsprechenden Unterlagen nachweisen (wie im BMF-Schreiben unter den 90% und Speicher vermerkt). Deshalb ist die Speicherfiktion so interessant weil Sie Dich komplett aus der Nachweispflicht nimmt (mit Ausnahme das Du nachweisen musst, das ein Speicher verbaut ist...).
@hergenjanssen-bo4re
@hergenjanssen-bo4re Жыл бұрын
Gemäß § 15 Abs 1 UStG "Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 Prozent für sein Unternehmen nutzt." Würde man mit dieser Regelung nicht bestätigen, dass man den Gegenstand ursprünglich falsch zugeordnet hat?! Somit hätte man zu unrecht die Vorsteuer geltend gemacht und dieses wäre zu korrigieren, oder sehe ich das komplett falsch?!
@mahu6894
@mahu6894 Жыл бұрын
Habe 2022 ohne Speicher eine PV installiert. Kann ich jetzt einfach nachrüsten und dann die neue Regelung nehmen?
@youtubegucker7910
@youtubegucker7910 Жыл бұрын
Kannst netto den Speicher nachrüsten. Und dann beim FA nachfragen ( wie viele das nun auch machen ) 😉
@mahu6894
@mahu6894 Жыл бұрын
@@youtubegucker7910 so wie ich das in dem Video verstanden hab ist die Größe egal. Hab schon 2 e Autos. Interessant wäre ob die auch irgendwie zählen könnten.
@galaxy4046
@galaxy4046 Жыл бұрын
​@@mahu6894frag dein Finanzamt und lass es uns hier wissen.
@bernibonsai8687
@bernibonsai8687 Жыл бұрын
Wie sieht das ganze eigentlich mit Tibber aus, da wären ja 14ct + x als Grundlage für die Steuer fällig. Man kann ja ab einer gewissen Speichergrösse sagen: ich beziehe nur, wenn der Börsenpreis unter 5ct ist....
@SCKoraon
@SCKoraon Жыл бұрын
Was soll der Quatsch. Ich hab mein Dach 2022 voll gemacht und keinen Speicher gekauft, weil es sich nicht rechnet. Jetzt guck ich hier in die Röhre oder was?
@Thomas-mj5sy
@Thomas-mj5sy Жыл бұрын
Beispielsweise Stromspeicher heißt das. Was ist mit solarspeicher oder Estrich als Speicher bei Wärmepumpen? Wenn nur Stromspeicher gemeint wären, warum schreibt man dann das Wort beispielsweise dazu?
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
wäre ich das Finanzamt würde ich als Nachweis den Eintrag eines Speichers im Marktstammdatenregister sehen wollen.
@Thomas-mj5sy
@Thomas-mj5sy Жыл бұрын
@@andreasfendt1765 und warum steht dann zum Beispiel durch einen Stromspeicher. Marktstammdatenregister wäre eindeutig...es gäbe aber keine anderen optionen
@andreasfendt1765
@andreasfendt1765 Жыл бұрын
@@Thomas-mj5sy weil das BMF Schreiben jemand verfasst hat, der von PV Praxis null Ahnung hatte! Fachkräftemangel? Gegen üppiges Honorar würde ich so was künftig korrekturlesen....
@Thomas-mj5sy
@Thomas-mj5sy Жыл бұрын
@@andreasfendt1765 da hast du natürlich Recht. Ich plane mittlerweile auch immer mit der politischen Dummheit. Das heißt, ich entscheide nur dann über eine Investition, wenn die Gesetze klar sind. Wobei, letztes Jahr wurde die Abschreibung für PV Anlagen auch rückwirkend geändert. Am besten ist wohl, nichts zu machen und weiter Öl und Gas verbrennen
@jst2574
@jst2574 Жыл бұрын
Selbst mit Speicher würde ich nicht 90% schaffen
@ststeltow
@ststeltow Жыл бұрын
zugehört?
@jst2574
@jst2574 Жыл бұрын
@@ststeltow Dann nicht richtig verstanden?
@burfuh8007
@burfuh8007 Жыл бұрын
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