Hi. Was meinst du mit dem Punkt "- gleiche Fristen" , die sind dann umgekehrt -> andere Fristen, wenn die Kommune einen Wärmeplan vor dem Stichtag erstellt.
@immomind Жыл бұрын
Hi, genau. Ich habe mich da vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Die kommunale Wärmeplanung hat die gleichen Fristen (spätestens Fertigstellung bis zum 30.06.26/28) wie das Gebäudeenergiegesetz für den Übergangszeitraum. Sofern sich das Gebäude im Netzausbaugebiet befindet gemäß Wärmeplanung gilt dann schon früher die strengere Anforderung. Also vollkommen richtig erkannt👍🏼
@Christopher-g9v Жыл бұрын
danke@@immomind
@Christopher-g9v Жыл бұрын
ich hätte den Punkt als "- ggf. andere Fristen" genannt
@Christopher-g9v Жыл бұрын
Habe ich recht? Oder ich verstehe, was nicht? Gruß aus Berlin