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Erbbaurechte für Einfamilienhäuser sind besonders bei älteren Baujahren aus den 60er und 70er Jahren zu finden. Diese Objekte werden nun nach und nach wegen des Alters ihrer Eigentümer an die nächste Generation verkauft. Die Wertbeeinflussenden Faktoren für ein bestehendes Erbbaurecht werden in diesem Immobilientutorial erklärt:
1) Restlaufzeit des Erbbaurechts
2) Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Erbbauzins und der am Markt üblichen Verzinsung für ein Grundstück (meistens nimmt man den Liegenschaftszinssatz)
3) Erhöhungsmöglichkeiten für den Erbbauzins (also wie oft, wie hoch)
4) Entschädigung für Haus nach Ablauf des Erbbaurechts (meistens in Höhe des Verkehrswertes, dann ohne Werteinfluss)
5) Sonstige Umstände, wie z.B. Einschränkungen der Zielgruppe oder Vorkaufsrechte
In diesem Film werden kurz die Rahmendaten erklärt. In einem weiteren Film werden dann die bei einem Kauf notwendigen Unterlagen aufgeführt sowie meine persönliche Meinung, ob man heute noch ein Erbbaurecht neu abschließen sollte.
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Ich bin von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von Immobilien. Mein Tätigkeitsbereich als Gutachter für Immobilien liegt im Rhein-Sieg-Kreis mit Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg, Bornheim und Alfter. Ebenso bewerte ich Häuser und Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Bonn und dem Kreis Euskirchen.
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